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brechen der schweigepflicht?

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Gast

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Hallo,
ich arbeite seit 3 monaten bei der caritas. meine patientin ist auch seit 8 jahren eine gute freundin von mir. wir haben auch einen gemeinsamen freundeskreis.
jetzt habe ich für märz noch immer keinen lohn bekommen. für april schon. habe das natürlich meiner patientin erzählt und sie hat meinem arbeitgeber informiert das sie zu einem anderen unternehmen wechseln wird. so ist natürlich auch rausgekommen das ich ihr das erzählt habe. aber wir haben da mit einigen anderen freunden abends gemeinsam gesessen und dabei habe ich das erzählt. habe mir natürlich nichts dabei gedacht.
kann mein arbeitgeber,außer mich zu kündigen, auch noch was anderes? von wegen brechen der schweigepflicht oder ausplaudern von betriebsgeheimnissen?
würde mich über antwort freuen, bin doch etwas nervös.
lg.
lili
 
Schweigepflicht?? Wenn ich das richtig verstanden habe, geht es hierbei nur um DICH, nicht um einen Klienten oder so. Oder?
Du hast für einen Monat kein Gehalt bekommen - hatte man dir das vorher angekündigt und begründet?
Falls nicht, liegt der Fehler eindeutig auf seiten der Caritas und dein Erwähnen dieses Umstands hat doch nichts mit "Ausplaudern von Betriebsgeheimnissen" zu tun.
Die Caritas kann froh sein, wenn du sie nicht vors Arbeitsgericht zerrst.
Wie äußert sich denn der Verein zu seinem eigenen Versäumnis?
Gruß quasi
 
Hallo quasi,
meine freundin hat mich gerade angerufen und mir erzählt das die caritas total sauer war, und das es jetzt eine mitarbeiterbesprechung geben würde. ist mir aber auch egal, da ich im juni mit ihr als patientin wechseln werde.
die caritas sagt, es wäre mein verschulden, da ich nicht alle stundennachweise eingereicht hätte. stimmt aber so nicht. ich habe einen stundennachweis für den ganzen monat eingereicht, das es aber noch einen zweiten gibt, wusste ich garnicht. die versuchen jetzt einfach mir die schuld in die schuhe zu schieben.
ich habe auch sofort im april nachgefragt, wo mein geld bleibt, da wurde ich ersteinmal auf frau xy verwiesen, die ich dann anrufen sollte. es hat ca 10 tage gedauert, bis die dann entlich den fehlenden stundenzettel nachgetragen hat. zwei wochen später habe ich nochmals nachgefragt, und da wurde mir gesagt, wird mit den anderen gehältern am 15.5 ausgezahlt.
habe natürlich auch noch ärger bekommen, da ich mich gewagt habe zu sagen, wenn ich das geld bis dann und dann nicht habe komme ich montag nicht mehr arbeiten.
geld war heute auf dem konto.
jetzt weis ich aber nicht ob das so ausgelgt wird das ich die schweigepflicht verletzt habe. ich habe doch über eine betriebsangelegenheit mit einem kunden gesprochen oder nicht? und das hat sogar zur folge, das der kunde jetzt woanders hin geht.
war allerdings keine absicht.
lg.
lili
 
Um die Schweigepflicht geht es in dem fall nicht, die betrifft Patientendaten.
Du hast aber gegenüber deinem Arbeitgeber die PPflicht zur Verschwiegenheit, zur Loyalität.

Über Gehaltsfragen darf nicht mit Kollegen, erst Recht nicht mit patienten/ Kunden gesprochen werden, das sind betriebsinterna.

Die Differenzierung Freundin/Patientin hättest du in dem Fall anders treffen müssen, dass sie gegenüber deinem AG als Patientin agiert ist dadurch ersichtlich, dass sie ihn mit dem Wechsel des Anbieters bedroht.

Theoretisch kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, du warst vertragsbrüchig.
Mit einer Abmahnung würde ich an deiner Stelle vorsichtshalber rechnen.
 
Hallo Gast, Leser!

Vorweg: ich bin kein Jurist. Aber wenn ich zB bei der Polizei arbeiten würde, dann würde ich unter einer gewissen Schweigepflicht stehen. Falls die mir aber keinen Lohn zahlen würden und ich würde das jemand aussenstehenden erzählen - ich kann mir nicht vorstellen, dass dies verboten ist.

In Deinem Falle, Gast, würde ich mich bei einem Arbeitsrechtler informieren, und zwar möglichst vor weiteren Gesprächen. Dann weißt Du, was Du darfst und nicht. Am billigsten kommst Du vielleicht bei der Verbraucherberatung an einen Juristen.
 
hallo,
erst einmal vielen dank für eure Antworten.
Vor einer fristlosen Kündigung habe ich keine Angst. Ich höre ja sowieso auf. Ich habe jetzt nur gedacht, das es Strafrechtlich was nach sich zieht, weil ich, wie ich dachte die schweigepflicht, verletzt habe.
lg.
lili
 

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