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BRD oder Deutsches Reich?

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nightrider20

Aktives Mitglied
Verarsche oder sinnfreier Scheiß?

Staatenlose zu EU Bürgern

Der Staat “Deutsches Reich” hat ein Staatsgebiet (vgl. § 185 BBG) (BBG = Bundesbeamtengesetz)


Siehe hierzu: BBG §§ 178 bis 202

Reichsgebiet BBG § 185
Als Reichsgebiet im Sinne dieses Gesetzes gilt das Gebiet des Deutschen Reiches bis zum 31. Dezember 1937 in seinen jeweiligen Grenzen, nach diesem Zeitpunkt in den Grenzen vom 31. Dezember 1937.




Seltsam oder nicht?
 
Genauso wahr wie die Mondlandung ( in einer Turnhalle in Bielefeld ), wie das Bush persönlich die Bomben im WTC gelegt hat und vor allem wie Elvis lebt und Michael Triller von Außerirdischen entführt wurde.

Wenn da auch nur irgendwas dran wäre, hätte sich zumindest Peter Gauleiter drangemacht zu klagen. Nichts passiert.😀
Die vielen Elektronen sind mindestens so geduldig wie früher Papier.....
 
Hi, ja klingt seltsam. Damit wird aber nicht gesagt, dass das Deutsche Reich fortbesteht. Hier wird lediglich definiert, was unter dem Deutschen Reich zu verstehen ist.

Es gibt ja heute noch nachwirkende Geschickten, die es notwendig machen, den Geltungsbereich des Deutschen Reiches zu bestimmen.

Mehr wird damit nicht gesagt.

Burbacher
 
Genauso wahr wie die Mondlandung ( in einer Turnhalle in Bielefeld ), wie das Bush persönlich die Bomben im WTC gelegt hat und vor allem wie Elvis lebt und Michale von Außerirdischen entführt wurde.

Wenn da auch nru irgendwas darn wäre, hätte sich zumindest Peter Gauleiter drangemacht zu klagen. Nichts passiert.😀


Freu dich lieber nicht zu früh.

Fakt ist doch dass ausnahmlos alle deutschen Beamten ihren Beamteneid auf die Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 geschworen haben bzw. dies noch immer tun.

Oder etwa nicht?😀😀😀

Du auch?
 
Oje...jetzt machst du auch noch nen Thread dazu auf?

Was denkst du, was es die Welt kratzt, wie du darüber denkst?😀

PS:
Was gedenkst du jetzt zu tun, damit dein Wunsch Realität wird?
 
Oje...jetzt machst du auch noch nen Thread dazu auf?

Was denkst du, was es die Welt kratzt, wie du darüber denkst?😀

PS:
Was gedenkst du jetzt zu tun, damit dein Wunsch Realität wird?

Entscheidest DU darüber, was ich tun oder lassen darf?

Ich denke es ist sehr anmassend, darüber zu urteilen was wenn kratzt bzw. wie ich über etwas denke.


Ich finde es extrem interessant, wenn deutsche Beamte nach wie vor auf die Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 ihren Eid schwören.
 
Freu dich lieber nicht zu früh.

Fakt ist doch dass ausnahmlos alle deutschen Beamten ihren Beamteneid auf die Grenzen des Deutschen Reiches von 1937 geschworen haben bzw. dies noch immer tun.

Oder etwa nicht?😀😀😀

Du auch?

He, sorry, aber vielleicht solltest Du über Dinge reden, von denen Du Ahnung hast. Was Du hier behauptest ist Unsinn, absoluter Unsinn.

Ich habe meinen Amtseid 1978 abgelegt. Dieser Eid ist im Wesentlichen gleich mit dem Eid, den ein(e) Bundeskanzler/in und Bundesminister/innen leisten.

Man schwört darin, dass man das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes und der Länder wahren und Gerechtigkeit üben will. So sinngemäß.

Von den Grenzen des Deutschen Reiches, schon gar nicht von denen von 1937, ist darin mit keiner Silbe die Rede.

Hans
 
Hier findest Du das, was ich meine:

§ 64 Eidespflicht, Eidesformel
(1) Beamtinnen und Beamte haben folgenden Diensteid zu leisten: „Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe. “
(2) Der Eid kann auch ohne die Worte „so wahr mir Gott helfe“ geleistet werden.
(3) Lehnt eine Beamtin oder ein Beamter aus Glaubens- oder Gewissensgründen die Ablegung des vorgeschriebenen Eides ab, können an Stelle der Worte „Ich schwöre“ die Worte „Ich gelobe“ oder eine andere Beteuerungsformel gesprochen werden.
(4) In den Fällen, in denen nach § 7 Abs. 3 eine Ausnahme von § 7 Abs. 1 Nr. 1 zugelassen worden ist, kann von einer Eidesleistung abgesehen werden. Sofern gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, hat die Beamtin oder der Beamte in diesen Fällen zu geloben, ihre oder seine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen.
 
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