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Brauche eigene Wohnung!!!

H

HelpMe86

Gast
Hallo!
Ich bin neu hier und hoffe, dass ich hier Hilfe bekomme.
Wohne zeit ca. einem halben Jahr nicht mehr zuhause und bin zu meinem Freund gezogen. Wir haben uns vor ca. 1Woche getrennt und wohne wieder bei meiner Mutter, wo ich mich aber überhaupt nicht mehr wohl fühle. Ich bin zur zeit in der Ausbildung und hoffe auch in einem halben jahr fertig. Aber ich will nicht mehr bei meiner Mutter wohnen. Bekomme BAB, aber leider zu wenig um mir eine eigene wohnung leisten zu können. Meine Mutter verdient leider etwas über 300€ zuviel, deswegen bekomme ich nur 83,00€ BAB und ich mache meine Ausbildung bei der RAG-Bildung und bekomme nur 310,00€ im Monat Ausbildungsvergütung. Und das Kindergeld von meiner Mutter (150€). Heißt also, dass ich mir eigentlich keine eigene Wohnung leisten kann. Wollte wissen, ob ich vielleicht die Wohnung vom Arbeitsamt bezahlt bekommen würde. Bei meiner Mutter ist auch "eigentlich" kein platz mehr für mich, weil mein altes Zimmer für meinen Stiefvater fast eingerichtet wurde, weil er unter Pakinson leidet und er sich nicht mehr gut bewegen kann...(Also in mein altes zimmer, sollte ein Krankenbett u.s.w.) Ich hoffe, mir kann hier geholfen werden, wenigstens ein paar tipps oder so. Ich will unbedingt hier aus der Wohnung von meiner Mutter raus und kann sonst zu niemand anderen bzw. ich will alleine wohnen. BITTE HELFT MIR! Wollte nächste Woche auch mal zum Arbeitsamt (sorry, Bundesagentur für arbeit), aber ich wollt doch schon vielleicht hier mal herausfinden, ob sich das überhaupt lohnt, oder ob ich warten muss, bis ich mit meiner Ausbildung fertig bin und irgentwann einen guten Job habe...Oder ich Arbeitslos werden muss, damit man mir die Wohnung bezahlt...Ich danke schonmal, für die Antworten!!!

Dany
 
Ich denke 540 Euro sind vollkommen ausreichend, um sich ein eigenständiges Leben zu finanzieren.
Du könntest dir ein WG-Zimmer suchen oder eine kleine Wohnung mit einer Freundin teilen. Du könntest dir einen 400 Euro-Job suchen bei dem du ohne großen Zeitaufwand 100 oder 200 Euro dazu verdienst z.B. Samstags Zeitungen austragen oder ab und zu Babysitten. Meines Erachtens muss dir niemand die Wohnung bezahlen, es gibt in jeder Stadt sehr günstige Mietwohnungen, die zwar nicht sonderlich komfortabel sind, aber irgendwo muss man ja Prioritäten setzen.
Mach dir mal keinen Kopf, das klappt auch so.
Gruß Eska
 
... das Mädel hat einen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem ALG II!!!

Also gehe zur ARGE und mache dort Deinen Anspruch geltend. Du kannst auch nachweisen, dass in der Wohnung der Mutter keine geeigneten Räumlichkeiten für Dich mehr vorhanden sind.

Also keine Hemmungen!
 
Zuletzt bearbeitet:
Hallo Eska!
Ja 540,00€ sind nicht wenig Geld, dass stimmt schon, aber vovon soll ich leben? Ich kann mir zur zeit keinen Nebenjob suchen, da ich voll in der Gesellenprüfungs-vorbereitung bin und dazu echt keine Zeit habe. Das ist ja mein Problem. Aber ich habe bestimmt auch einen Anspruch auf Wohngeld und dann denk ichschon, dass das irgentwie vielleicht klappt. Trotzdem danke.
 
OH Gott,

bei den Eltern wohnen ist total S****. Vielleicht gibt es bei dir ja irgendsowas wie Betreutes Wohnen. Dort könnte dir geholfen werden.

Markus

Naja, in betreutes Wohnen möcht ich ungerne, da ich lieber alleine Wohnen möchte. Und das wäre ich dann bestimmt nicht. Ist ja sowas wie in eine WG ziehen, oder nicht? Naja, werd das mal mit dem Wohngeld versuchen...Danke trotzdem!
 
Ich freue mich eigentlich immer über Ratschläge, wie der vorstehende, die keine sind, denn das Mädel hat einen Anspruch auf ergänzende Leistungen nach dem ALG II!!!

Also gehe zur ARGE und mache dort Deinen Anspruch geltend. Du kannst auch nachweisen, dass in der Wohnung der Mutter keine geeigneten Räumlichkeiten für Dich mehr vorhanden sind.

Also keine Hemmungen!


Meinst du, ich kann einfach dahin gehen und Geld von denen beziehen? ich bin doch in der Ausbildung und bin ja nicht Arbeitslos. Naja, werde es mal versuchen! Danke...
 
Ja, dann google mal das entsprechende Blankoformular, aus dem hervorgeht, dass Auszubildende Anspruch auf ALG II- Leistungen haben.

Wie bekannt sein dürfte, wurde die Sozialhilfe nach dem BSHG durch das SGB - welche Buch auch immer abgelöst. Heute sagt man Hartz IV oder richtigerweise ALG II dazu. Darin ist sichergestellt, dass jedem Bürger bzw. Einwohner dieses Landes Hilfe zu Teil kommt, falls er mit seinem Einkommen unter gewisse Einkommensgrenzen fällt. Diese Einkommensgrenze setzt sich zusammen aus dem Regelsatz für den Lebensunterhalt zusätzlich Miete für eine angemessene Wohnung. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Antragsteller Auszubildender, fest angestellter Arbeitnehmer oder ein Arbeitsloser ist. Das Einkommen wird dem Bedarf - siehe unter Regelsätze - gegenübergestellt und die Differenz wird geleistet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ja, dann google mal das entsprechende Blankoformular, aus dem hervorgeht, dass Auszubildende Anspruch auf ALG II- Leistungen haben.

Hin und wieder erfreut auch mal ein Blick in das SGB II, zum Beispiel den § 7, den ich auszugsweise zitiere, sonst wird es zuviel, das Herz:

5) Auszubildende, deren Ausbildung im Rahmen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder der §§ 60 bis 62 des Dritten Buches dem Grunde nach förderungsfähig ist, haben keinen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts. In besonderen Härtefällen können Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts als Darlehen geleistet werden.

(6) Absatz 5 findet keine Anwendung auf Auszubildende,

1. die auf Grund von § 2 Abs. 1a des Bundesausbildungsförderungsgesetzes keinen Anspruch auf Ausbildungsförderung oder auf Grund von § 64 Abs. 1 des Dritten Buches keinen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe haben oder

2. deren Bedarf sich nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes oder nach § 66 Abs. 1 Satz 1 des Dritten Buches bemisst.


Also erst nachdenken, bevor man Schelte verteilt oder schweigen anstatt durch medial und weltweit verbreitete Unwissenheit Menschen um ihre Ansprüche bringen.
 

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