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Gast
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Also, ich habe mir nach der Wende eine Existenz aufgebaut, eine kleine Spielwarenherstellung und seit 2005 noch ein 100 qm Ladengeschäft dazu. Zu allem haben wir fast nie Kredit bekommen, alles Schritt für Schritt aufgebaut. Erst bei dem Ladengeschäft habe ich mir 2004 von privaten Kleinanlegern mit 2 Jahren Laufzeit helfen lassen, das hat prima geklappt.
Es war alles fertig, der Laden ein Jahr auf, da geschah etwas furchtbares. Unser Ladengeschäft wurde Opfer eines Brandanschlages von betrunkenen Jugendlichen. Es waren 78 T€ Schaden, bekommen habe ich nur 23 T€, Vandalismus stand nicht im Kleingedruckten der Versicherung. Wir haben alles wieder aufgebaut unter unglaublichen Anstrengungen. Wir sind 58 Jahre alt, haben das schlecht verkraftet, so bin ich während die Kinder wieder aufbauten, mit meiner Frau eine Woche an die Ostsee nach Binz, um neue Kraft zu schöpfen. Der Vermieter der Ferienwohnung in einem tollen Haus nur mit vier Ferienwohnungen, ein sehr betuchter Heilpraktiker, half mir mit einem Geldbetrag von 13 T€ zu richtigen Risikozinsen von 12 % und zwei Jahre Laufzeit endfällig. Zwei Monate später rief er mich an und bot zu diesen Bedingungen nochmals Geld an. Er habe sich zwar ein Flugzeug gekauft, aber noch Geld übrig. Überglücklich sagte ich zu, mit wohlweislich 3 Jahren Laufzeit und Zinsen jedes Jahr. Nach zwei Monaten meldete er sich wieder, Freunde haben ihn gesagt, er sei zu leichtsinnig. und nötigte mich mit mehrmaligen Drängen zu einem Grundschuldeintrag auf unsere Immobilien - bei unverändertem Zins von 12 %. Ich persönlich halte das für Wucher, da der Gesetzgeber wohl vorschreibt, dass der Zins bei privaten Verträgen maximal 5% über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank liegen darf.
Für unseren Laden haben wir bis zur Eröffnung 5 Monate gebraucht, der Gesamtschaden mit Umsatzausfall im Laden und teilweisen Umsatzausfall in der Spielwarenherstellung betrug 170.000,- €. Die erste Zinszahlung konnten wir dadurch noch nicht leisten, baten den Herrn um Aufschub. Heute kam die vorzeitige Kündigung beider Verträge und die Zwangsvollstreckungsurkunde. Bis zum 10.03. habe ich zu zahlen. In den Verträgen steht keinerlei Klausel mit einem derartigen Bezug.
Wir sind restlos fertig, einen Anwalt können wir uns noch nicht leisten.
Was können wir in dieser Notlage tun?
Diese Forderung ist nicht nur unmenschlich, sondern rechtlich sicher auch anfechtbar, vielleicht sogar sittenwidrig.
Wer uns helfen möchte, meine Mailadresse: 520034021115-0001@t-online.de
Es war alles fertig, der Laden ein Jahr auf, da geschah etwas furchtbares. Unser Ladengeschäft wurde Opfer eines Brandanschlages von betrunkenen Jugendlichen. Es waren 78 T€ Schaden, bekommen habe ich nur 23 T€, Vandalismus stand nicht im Kleingedruckten der Versicherung. Wir haben alles wieder aufgebaut unter unglaublichen Anstrengungen. Wir sind 58 Jahre alt, haben das schlecht verkraftet, so bin ich während die Kinder wieder aufbauten, mit meiner Frau eine Woche an die Ostsee nach Binz, um neue Kraft zu schöpfen. Der Vermieter der Ferienwohnung in einem tollen Haus nur mit vier Ferienwohnungen, ein sehr betuchter Heilpraktiker, half mir mit einem Geldbetrag von 13 T€ zu richtigen Risikozinsen von 12 % und zwei Jahre Laufzeit endfällig. Zwei Monate später rief er mich an und bot zu diesen Bedingungen nochmals Geld an. Er habe sich zwar ein Flugzeug gekauft, aber noch Geld übrig. Überglücklich sagte ich zu, mit wohlweislich 3 Jahren Laufzeit und Zinsen jedes Jahr. Nach zwei Monaten meldete er sich wieder, Freunde haben ihn gesagt, er sei zu leichtsinnig. und nötigte mich mit mehrmaligen Drängen zu einem Grundschuldeintrag auf unsere Immobilien - bei unverändertem Zins von 12 %. Ich persönlich halte das für Wucher, da der Gesetzgeber wohl vorschreibt, dass der Zins bei privaten Verträgen maximal 5% über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank liegen darf.
Für unseren Laden haben wir bis zur Eröffnung 5 Monate gebraucht, der Gesamtschaden mit Umsatzausfall im Laden und teilweisen Umsatzausfall in der Spielwarenherstellung betrug 170.000,- €. Die erste Zinszahlung konnten wir dadurch noch nicht leisten, baten den Herrn um Aufschub. Heute kam die vorzeitige Kündigung beider Verträge und die Zwangsvollstreckungsurkunde. Bis zum 10.03. habe ich zu zahlen. In den Verträgen steht keinerlei Klausel mit einem derartigen Bezug.
Wir sind restlos fertig, einen Anwalt können wir uns noch nicht leisten.
Was können wir in dieser Notlage tun?
Diese Forderung ist nicht nur unmenschlich, sondern rechtlich sicher auch anfechtbar, vielleicht sogar sittenwidrig.
Wer uns helfen möchte, meine Mailadresse: 520034021115-0001@t-online.de