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Brauche dringend Rat!

G

Gast

Gast
Also, ich habe mir nach der Wende eine Existenz aufgebaut, eine kleine Spielwarenherstellung und seit 2005 noch ein 100 qm Ladengeschäft dazu. Zu allem haben wir fast nie Kredit bekommen, alles Schritt für Schritt aufgebaut. Erst bei dem Ladengeschäft habe ich mir 2004 von privaten Kleinanlegern mit 2 Jahren Laufzeit helfen lassen, das hat prima geklappt.

Es war alles fertig, der Laden ein Jahr auf, da geschah etwas furchtbares. Unser Ladengeschäft wurde Opfer eines Brandanschlages von betrunkenen Jugendlichen. Es waren 78 T€ Schaden, bekommen habe ich nur 23 T€, Vandalismus stand nicht im Kleingedruckten der Versicherung. Wir haben alles wieder aufgebaut unter unglaublichen Anstrengungen. Wir sind 58 Jahre alt, haben das schlecht verkraftet, so bin ich während die Kinder wieder aufbauten, mit meiner Frau eine Woche an die Ostsee nach Binz, um neue Kraft zu schöpfen. Der Vermieter der Ferienwohnung in einem tollen Haus nur mit vier Ferienwohnungen, ein sehr betuchter Heilpraktiker, half mir mit einem Geldbetrag von 13 T€ zu richtigen Risikozinsen von 12 % und zwei Jahre Laufzeit endfällig. Zwei Monate später rief er mich an und bot zu diesen Bedingungen nochmals Geld an. Er habe sich zwar ein Flugzeug gekauft, aber noch Geld übrig. Überglücklich sagte ich zu, mit wohlweislich 3 Jahren Laufzeit und Zinsen jedes Jahr. Nach zwei Monaten meldete er sich wieder, Freunde haben ihn gesagt, er sei zu leichtsinnig. und nötigte mich mit mehrmaligen Drängen zu einem Grundschuldeintrag auf unsere Immobilien - bei unverändertem Zins von 12 %. Ich persönlich halte das für Wucher, da der Gesetzgeber wohl vorschreibt, dass der Zins bei privaten Verträgen maximal 5% über dem Basiszins der Deutschen Bundesbank liegen darf.

Für unseren Laden haben wir bis zur Eröffnung 5 Monate gebraucht, der Gesamtschaden mit Umsatzausfall im Laden und teilweisen Umsatzausfall in der Spielwarenherstellung betrug 170.000,- €. Die erste Zinszahlung konnten wir dadurch noch nicht leisten, baten den Herrn um Aufschub. Heute kam die vorzeitige Kündigung beider Verträge und die Zwangsvollstreckungsurkunde. Bis zum 10.03. habe ich zu zahlen. In den Verträgen steht keinerlei Klausel mit einem derartigen Bezug.

Wir sind restlos fertig, einen Anwalt können wir uns noch nicht leisten.

Was können wir in dieser Notlage tun?

Diese Forderung ist nicht nur unmenschlich, sondern rechtlich sicher auch anfechtbar, vielleicht sogar sittenwidrig.

Wer uns helfen möchte, meine Mailadresse: 520034021115-0001@t-online.de
 

Werner

Sehr aktives Mitglied
Ein Anwalt ist vermutlich billiger als kein Anwalt.

Würde auf jeden Fall mal rasch zur Insolvenzberatung (Amtsgericht fragen) gehen und die Karten auf den Tisch legen.

Gruß, Werner
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Kein Rechtsrat..aber Gedanken dazu !

Der Vertragskündigung zumindest widersprechen würde ich zuerst mal SOFORT auf alle Fälle. Muß kein ausgefeilter Schriftsatz sein--aber Bezug nehmen auf den jw.abgeschlossenen BEFRISTETEN(!) Vertrag.
Bitte um Antwort bis 14Tage nach Erhalt oder so. ZEITSCHINDEN.
Einschreiben/RS oder besser per Boten (Gerichtsvollzieher!) zustellen lassen!

Bei unbefristeten Kredit-Verträgen z.B. gibt es ja eine gesetzliche Kündigungsfrist--3Monate nach BGB glaub ich.

Ja,§ 609 BGB

Ihr habt aber eine feste Frist zur RZ vereinbart!
Du bist nicht im Verzug--es sei denn,Du hast noch immer keine Zinsen gezahlt oder es war ausdrücklich ein Sonderkündigungsrecht/Sofort-RZ-anspruch vereinbart.

Wichtig: wenn er aber wegen Deiner Säumigkeit der Zinszahlung
vertragl.ein Sonderkündigungsrecht hat( das mußt Du wissen,der Vertragstext ist ja hier niemandem bekannt) sind meine Überlegungen evl.völlig falsch.

Hier ist m.E. schon mal die Kündigung unwirksam.Oder wie auch immer ein Jurist es nennt.Geht ins Leere.

Normalerweise gilt: erst bei Ende des Vertrages,also Rückführung des Geldes,sind die Zinsen endgültig fällig! Erst dann..nach 2Jahren bzw.drei Jahren,könnte er vom Recht der Grundschuldverwertung Gebrauch machen.
Denn: dieses Rechtsgeschäft muß insgesamt gesehen werden!
Er hat KEINEN(!) Schaden---denn: die Zinsen laufen weiter!
Wenn Du erst bei Vertragsende ALLES zahlst,bekommt er eine höhere Summe als bei jährlicher Zinszahlung! deshalb könnte ein evl.Sonderkündigungsrecht ungültig sein.
So würde ich argumentieren!

Also: Feststellung auf Gültigkeit der Vertragsurkunde erklagen.
(Heißt wohl sogar Feststellungsklage sowas).Vertrauensschutz !

Denn,angenommen,ein Gericht läßt sofortiges Kündigen zu (und gibt seiner Zwangsvollstreckung recht ) , hätte er ja schon bei Vertragsabschluß SOFORT wieder rückfordern können...wissend um Deine dann prekäre Lage.
Ein solcher Vertrag aber wäre SITTENWIDRIG!

Es gilt auch immer der Grundsatz: Verträge sind zu erfüllen.
Bei Auslegungsproblemen kann ein Gericht zur Klärung angerufen werden. Ihr hattet aber ganz eindeutig vereinbart--12%,Zeitraum 3Jahre...
Nur,wenn er Dir Täuschung z.B. nachweisen kann...bekäme er m.E.nach ne Chance für dieses üble Spiel.

Ggf. erwirkst Du zumindest Aufschub und es muß per AG geklärt werden.
Ihm war Deine Notlage bekannt.

Einen Grund zum "fristlosen" Kündigen hätte er z.B.dann,wenn Du die vereinbarten Zinsraten nicht beglichen hättest oder z.B. ihn getäuscht hättest bei Vertragsabschluß---oder "plötzliche Gründe" vorlägen..z.B. ein ihm zu Ohren gekommener Umsatzeinbruch oder sonstwas Gravierendes.

Wenn er eine Vollstreckung eingeleitet hat,gibt es auch dagegen Einspruchsmöglichkeiten.ABER! Da muß man genau sehen,was hat er denn jetzt schon getan?
Evl. ist dem Vollstreckungsgericht ein Fehler unterlaufen,denn : Du mußt evl. erst in bestimmter Form zur Rückzahlung aufgefordert werden...und dort eine Dir einzuräumende Frist versäumt haben.

Hier hätte vor ZV das Gericht prüfen müssen,ob die RZ fällig ist.

Du sagst:sie ist erst fällig bei Vertragsende.

Eine Versteigerung an sich erfolgt m.E. nie so fix. Selbst bei rechtsgültiger ZV hast Du noch 2X 6Monate Aufschubmöglichkeit( so hab ich es bei jemand erlebt,weiß aber nicht,ob es im Ermessen d.Richters lag).

Zum Thema Wucher: nö..Du hast Vertragsfreiheit,es ist eher normaler Risikozins.
Für Dispo zahlst Du bei jeder Bank WESENTLICH mehr!
Wichtig ist nur:er muß erhaltenen Zins auch versteuern...:cool:

Wenn Du kein Geld für RA hast...es gibt für WENIG (30-50Eu z.B. ) portale,wo Du übersichtliche Rechtsfragen beantwortest bekommst (recht.de?) Vielleicht findest Du auch Beispielurteile durch Suchen in Urteilssammlungen. Oder ein selbst mal Betroffener schickt Dir per PN (anmelden!) paar Ansichten dazu.

Also..Du schreibst :Zahlung bis 10.3.--das ist nie im Leben eine gesetzliche Kündigungsfrist.Vielleicht hat er durch diesen Form-Fehler schon mal die ZV verwirkt?!

Gruß von der Micky


P.S.:siehe Forenregeln...bitte durchlesen vor nächstem Post...

@Werner:warum soll er das tun? Meinst Du eine Inso-anmeldung?
Die Forderung ist nicht berechtigt!
 
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A

anle

Gast
Also ich habe mir nun den Beitrag des TE mehrere Male durchgelesen und komme mit dem gesamten Inhalt nicht so ganz klar.
Erst einmal: 12% Zinsen sind absolut kein Wucher bei in diesem Fall offensichtlich erheblichen Risiko des Geldgebers, das Geld gar nicht mehr zurückzubekommen.Warum seid ihr zu Beginn eurer Selbständiglkeit nie zu einer Bank gegangen und habt dort nach einem Kredit gefragt? Wenn ihr kreditwürdig seid, hättet ihr dort zu wesentlich günstigeren Bedingungen Geld bekommen, ebenso nach dem Brandanschlag Die KfW vergibt auch günstige Gründerdarlehen KfW Bankengruppe - Förderprogramme auf einen Blick . Wenn Banken keine Kredite (mehr) gewähren, sollte man auch nicht versuchen, sie auf anderem Weg zu bekommen. Jeder, der dann noch Geld gibt, lässt sich das Risiko entsprechend großzügig bezahlen.

Ich wäre schon sehr skeptisch, wenn mir ein wildfremder Mensch einen Kredit über 13.000€ anbieten würde, mir anschließend hinterherläuft, um mir einen weiteren Kredit aufzudrängen. Warum du dann auch noch nachträglich einen Grundschuldeintrag zugelassen hast, kann ich nun gar nicht mehr nachvollziehen, zumal dies auch noch zusätzlich Kosten verursacht hat, das dein großzügiger Geldgeber bestimmt nicht übernommen hat.

Wie hoch sind die Gesamtschulden aus den beiden Krediten, die ihr dem Herrn schuldet? Wenn ihr nicht einmal nur die Zinsen aus der Kreditsumme zahlen könnt, wie hattet ihr gedacht, den Gesamtbetrag am Ende der doch recht kurzen Laufzeit zusammen zu bekommen? Kann es sein, dass ihr total überschuldet seid? Habt ihr mal eure Einnahmen und die monatlichen laufenden Kosten gegenüber gestellt?

[FONT=&quot]Ich würde auch dringendst schnellstmöglich zu einem Rechtsanwalt oder einer Beratung bei einer Verbraucherzentrale raten, denn wenn eine Zwangsvollstreckung ins Haus steht, ist mit nichts und niemandem mehr zu spaßen. Eigenes Herumexperimentieren mit möglichen rechtlichen Spitzfindigkeiten, mit denen man sich aber nicht auskennt, ist zu gefährlich. Habt ihr als Geschäftsleute denn keine Rechtschutzversicherung, über die eine Beratung finanziert werden kann? [/FONT]
 
Zuletzt bearbeitet:
G

Gast

Gast
AW: Danke!

Erst einmal herzlichen Dank für Eure Antworten.

Da hier gefragt wird, weshalb kein Bankdarlehen, möchte ich so kurz wie möglich meine Geschichte erzählen. Zur Wende habe ich die neu gewonnene Freiheit genutzt, meinen Beruf als KFZ Handwerker an den Nagel zu hängen und habe begonnen, mein Hobby zum Beruf zu machen. In meiner Gartenlaube begann ich am 1. April 1990 alleine, ohne Kapital und Fachwissen Modelleisenbahnen und Modellautos, die es noch nicht auf dem Markt gab, als eigene Marke zu entwickeln und herzustellen. Es war noch DDR-Zeit, Kredit bekam ich nicht dazu, auch später nicht, die Banken lachten nur über meine Idee, Spielzeug herstellen zu wollen. Habe sofort mein schuldenfreies Vierfamilienhaus taxen lassen, es war nach der Wende über Nacht 250.000,- DM wert, aber trotzdem bekam ich keinen Kredit. Die Uhren im osten ticken anders. So haben wir uns Schritt für Schritt hochgearbeitet, im ersten Geschäftsjahr der erste Mitarbeiter, im zweiten zogen wir aus der Gartenlaube aus und bekamen auf der Spielwarenmesse Nürnberg den ersten Messepreis für eine Harzquerbahnlok.
Zwei Fernsehfilme wurden über uns kleine aufstrebende Ostfirma gedreht, immer beste Presse, am 16.02. in der Leipziger Volkszeitung z.B. ein großer Artikel über uns als "Macher Ost" - der ich ganz bestimmt nicht bin. Heute stellen wir 600 Modelle her, exportieren bis Übersee, haben zahlreiche Messepreise. Zu alldem haben wir uns auch noch Werte geschaffen, zwei marode Mehrfamilienhäuser billig dazu gekauft und eigenhändig saniert. Das eine diente zur Vergrößerung der Firma und das andere hat ein Ladengeschäft. Dieses hatten wir 2002 gekauft und wie gesagt eigenhändig saniert, dabei zog ich mir noch bei der ungewohnt schweren Arbeit einen Riss in der Bauchdecke zu. Für den Ladenaufbau neben einer Schule mit 400 Schülern der 5. - 10. Klasse suchten wir wieder vergeblich ein Bankdarlehen, trotz Sicherheiten im ersten Rang der Immobilie. Das Konzept war schlüssig, neben der Schule Schul- und Pausenbedarf mit Kleinimbiss, ausgesuchte Geschenkartikel und unsere Produkte. Wir baten die IHK um Hilfe, die stellten uns eine Unternehmensberatung zur Seite, die uns gründlich analysierte, die Bilanzen und Konzept für gut befand (immerhin hatten wir vom ersten Tag an keine Verluste gemacht!) und einen zinsgünstigen Fördermittelkredit befürwortete. Mit diesen Unterlagen habe ich wieder vergeblich alle Banken aufgesucht, denn der Fördermittelantrag muss über eine Bank gestellt werden. Mein Hausbank, eine kleine Volksbank, hatte 70 Mio. in den Sand gesetzt der Staatsanwalt ermittelte und die Bank wurde aufgelöst. Die Commerzbank sagte als einzige ehrlich: "Wir haben nur die Arbeit damit und der Staat die Zinsen". Die IHK betsätigte mir diese Entwicklung, man könne aber nichts machen.

Wir bestanden auf den Laden als zweites Standbein, wir brauchten diesen dringend, besser gesagt die Einnahmen über den Ladentisch. Wir haben zwar bis heute durchgängig ein gute Auftragslage, denn kaum einer verzichtet auf sein Hobby auch nicht in wirtschaftlich schlechten Zeiten, aber der belieferte Fachhandel zahlte immer schlechter, seine Zahlungsmoral geht den Bach runter. Wir hatten viel aufgebaut, jeden erwirtschafteten Pfennig in Wachstum und Arbeitsplätze gesteckt, wir hatten immer zwischen 5 und 8 Mitarbeiter. Selber hatten wir bei ausbleibenden Rechnungen mehrmals kaum Geld, um am Wochenende einzukaufen. Deshalb haben wir am Laden mit seinen Einnahmen über den Tisch festgehalten. Mir geht es aber nicht alleine so, der Mittelstand leitet unter restriktiven Banken. Dafür hat jetzt die Mittelstandsbank 11 Milliarden an der Börse vernichtet, Geld das uns als Kredit zustand. Die Möglichkeiten mit Inhaberschuldverschreibungen, wie sie "Zimbo" nutze, führte uns auf diesen neuen Weg der alternativen Finanzierung durch private Kleinanleger. Wir suchten uns in einer unglaublichen Briefaktion an Akademiker einen Kreis Kleinanleger, mit dem wir den Laden verwirklichten. Das Wirtschaftsmagazin "Markt" des NDR berichtete 2004 sehr lobend darüber. Das war alles in Ordnung, wir haben uns so über diesen Ausgang gefreut, dass ich sogar darüber ein Buch geschrieben habe, das Staub aufwirbelte bis in Politik und Wirtschaft. Mein Buch sollte anderen Kleinbetrieben in ähnlichen Situationen Mut machen zu neuen Wegen. Als Herausgeber habe ich sogar alles selber bezahlt, mit Werbung und Buchmesse.

Die Brandstiftung beendete alles Glück, mein Verschulden ist die übersehene fehlende Vandalismusversicherung. Es hat keinem Sinn, da hinterher zu lamentieren, das Kind liegt im Brunnen. Die näheren Umstände habe ich schon geschildert. Der Heilpraktiker in Binz hat sehr geholfen, der Laden konnte wieder eröffnet werden und nach Aussage des Gewerbeamtes eines der schönsten Läden in der Stadt. Wir lassen für uns ausgefallene Sachen im Erzgebirge und Thüringer Wald anfertigen. Die Ware für den Laden haben wir auf Grund unseres guten Rufes von den Lieferanten mit langem Zahlungsziel bekommen, bis heute konnten nach diesem Schaden von 170.000,- € noch keine Überschüsse erwirtschaftet werden. Auch in der Spielwarenherstellung geht es nach dem Brand eng zu. Mittel, die für bereits angekündigte und bestellte neue Modelle vorgesehen waren, sind ebenfalls in den Laden gewandert. Wir können nur den nötigsten Bedarf decken, ein großer Auftragsstau hat sich gebildet. Auf unserer Firmenhomepage vertrösten wir unsere Kunden und bitten um Verständnis. Heute haben wir Angst, dass jetzt Kunden abspringen durch die lange Wartezeit - wir haben nur noch Angst, können Nachts kaum schlafen. Seit einem Jahr versuche ich wenigstens eine Wohnung zu verkaufen, gerne auch alle drei in dem Haus mit Laden, ein schönes Haus mit Jugendstilanklängen. Es ist sinnlos, keiner kauft im Osten mehr Immobilien. Wir besitzen nun eine ganze Menge, aber sind nicht "flüssig".

Die Täter wurden übrigens gefasst und zu 7 Jahren verurteilt, da das Haus bewohnt ist. Etwas derartiges ist bei uns in Eisenach auch noch nie geschehen.

Und nun noch diese Geschichte dazu. Mit "sittenwidrigen Zins" meinte ich die Zinshöhe UND den Grundschuldeintrag dazu, wodurch kein Grund mehr besteht für einen Risikozins. Es ist weiterhin ein Risikozins, trotzdem besichert. Der Geldgeber hat mich in zahlreichen Anrufen und Mails zu der nachträglichen Eintragung genötigt. Das schlimme ist, es ist ein Ossi wie wir, der die Verhältnisse genau kennt und unsere Situation von Anfang an sowieso. Das tut uns weh. Wie kann ein Mensch so handeln? Die Verträge sind einmal 13 T€ endfällig mit Zinsen am Jahresende und einmal 22 T€ fällig am Jahresende 2009. Da wir jedesmal die von uns aufgesetzten und unterschriebenen Kreditverträge zu ihm geschickt haben, hat er bei diesem Vertrag nachträglich und handschriftlich eine jährliche Zinszahlung eingeschrieben. Die Zinsen von 4.200, - konnten wir noch nicht zahlen aus der ihm klar bekannten Situation heraus. Das alles halten wir für einen unmenschlichen Schurkenstreich.

Sicher werde ich gegen die Kreditkündigungen sofort Widerspruch einlegen - aber ob den Anwälten das interessiert, wo bereits die Vollstreckungsurkunden da sind, obwohl nicht einmal der Zahlungstermin abgewartet wurde?

Ehrlich, wir sind restlos fertig, seit 18 Jahren selbständig im produzierenden Gewerbe gegen riesige Mitbewerber, jeden Tag von 6:30 Uhr bis 22 Uhr schaffen. Die Selbständigkeit war mein größter Fehler. Ich hätte in meinem Beruf bleiben sollen in meinem einen Haus, zum Lohn etwas Miete dazu und das wars.

Wisst Ihr, was ich jetzt noch tue, um zuzsätzlich Geld zu verdienen? Ich schreibe nachts unter einem Pseudonym ein erotsiches Buch. Kein Schweinkram, saubere kleine erotische Geschichten. Dazu bin ich gekommen durch Marktforschung auf dem Buchmarkt, die war nötig durch mein Sachbuch, denn hier habe ich bisher nur 1.200 Stück verkaufen können. Erotische Bücher aber sind zunehmend Dauerläufer ganz vorne, die Nachfrage ist größer als das Angebot. Nun lacht mich nicht aus, aber ich tue alles, um wieder zu einem normalen Leben zurück kehren zu können. Jetzt muss ich allerdings eine Schreibpause machen, in der Stimmung kann ich unmöglich weiter schreiben an meinem Buch.
 
A

anle

Gast
Da wir jedesmal die von uns aufgesetzten und unterschriebenen Kreditverträge zu ihm geschickt haben, hat er bei diesem Vertrag nachträglich und handschriftlich eine jährliche Zinszahlung eingeschrieben.
Üblicherweise müssen handschriftliche Zusätze von beiden Parteien gegengezeichnet werden. Gegebenenfalls muss sogar noch ein zusätzlicher Vermerk auf dem letzten Blatt des Schriftstücks hinzugesetzt werden. Ist dies nicht geschehen und hast du dies nicht gegengezeichnet hast du evtl. Chancen, den Vertrag bzw. die jetzige Vorgehensweise deines Kreditgebers anzufechten.

Hast du dir evtl. bevor du den Vertrag zurückgeschickt hast, Kopien gemacht, um die nachträgliche Änderung zusätzlich belegen zu können?

Aber dies solltest du mit einem Anwalt besprechen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Werner

Sehr aktives Mitglied
Hallo Gast,
neben den rechtlichen Möglichkeiten, die du sicher ausprobieren solltest: Manchmal gibt es Punkte und Momente im Leben, an denen man erkennen muss, dass ein Traum geplatzt ist, dass man anhalten und umkehren muss, sein Scheitern, einen Fehler eingestehen. Im Geschäftlichen (ich bin die Hälfte meines Lebens selbständig gewesen bisher) ist der Punkt zumindest dann erreicht, wenn 12-15 Stunden Arbeit am Tag nicht mehr ausreichen, die Verbindlichkeiten zu erwirtschaften. Dann sollte man einen Schlussstrich ziehen, das Geschäft verkaufen, auflösen, notfalls Insolvenz (und Privatinsolvenz, wenn nötig) anmelden, sich einen Job suchen, eine kleine bezahlbare Wohnung und gut sein lassen. Sonst zieht irgendwann entweder ein Gericht oder der eigene Körper (manchmal auch die Seele) die Notbremse. Solange man noch ein wenig gestalten kann sollte man es versuchen, aber nicht "auf Biegen und Brechen". Du hast viel erreicht, warst mutig und auch erfolgreich. Darauf kannst du stolz sein aber du musst dich nicht völlig aufopfern.
Gruß, Werner
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Registrierung im Forum macht Sinn...

Hallo,Gast,
es wäre trotzdem schön,wenn Du Dich hier mit Nick anmelden könntest.
Einige Fakten hast Du ja gebracht..aber ein Gesamtbild kennst nur Du.

Schon bei dem genauen Vertragstext ,dem ZUSTAND der Urkunden (siehe anle's Einwand der Rechtsgültigkeit von Nachträgen!) ,dem Stellenwert des Grundbucheintrages (welcher Rang? etc.) ,dem Gesamtzustand des Unternehmens, dem Auftragsbuch (was sind gesicherte Aufträge z.B.) ,den offenen Forderungen... gibt es soviel beachtenswerte Besonderheiten!

Naja... angesichts des Streitwertes würde ich mir sehr genau überlegen,ob ich einen RA aufsuche.(Kostenlose RA-Beratung ist lt.Gesetz verboten !)
Beratungsschein u.Prozeßkostenhilfe scheiden aus,da durch Immobesitz deutlich die Grenzen überschritten sind.
Jede kostenpflichtige Beratung zieht Erstberatungskosten +Rechnung nach sich.(Hier nicht Privatgebühr sondern:Unternehmer.)
Die dürfte beachtlich sein--und ZUERST muß hier der SCHON FÄLLIGE(!) Zins gezahlt werden!

Natürlich sind Vollstreckungen KEIN Kinderspiel. Aber--ZV unterliegt bestimmten Regeln. Bei Vollstreckung in Immobilien (siehe AG-Veröffentlichungen) droht NICHT ein sofortiges "Versteigern des Hauses". Bedrohlich würde ich eher sehen: Vollstreckung in die KONTEN! (und da würde ich an der Stelle von Gast fix handeln)

WAS liegt denn nun vor? Ein Bescheid vom Gerichtsvollzieher? In welcher Form WAS? Irgendwie versteh ich nicht,wie der Sachstand ist.

Ist es eine Pfändung/Vollstreckung in die belasteten Grundstücke oder eine Drittschuldnerpfändung in die Konten?
Sobald Du nämlich Deine Konten lahmgelegt bekommst,erlöschen alle Möglichkeiten zur Zahlungsabwicklung,es sei denn, es gibt getrennte Finanzbereiche ---z.B. Konten,die nicht auf Dich als PERSON,sondern z.B. auf jemanden anders oder eine juristische Person lauten.

WAS ist es für ein Unternehmen? Einzelfirma,GbR...?
Das spielt doch jw.eine Rolle ,um die Bedrohlichkeit der Lage abzuschätzen und ohne Panik zu reagieren..

Er hat 33 T Eu zzgl.Zinsen RZ-Anspruch (evl.),diese Summe muß aber nicht unbedingt zur Inso führen.
Von Notverkäufen würde ich UNBEDINGT(!!!) abraten!

Also: Relationen beachten! Gast ,Du sprichst von MEHREREN sanierten Objekten.
Wie ist die Vermietungslage,kann man umschulden...


Wenn es ein Privatdarlehen ist--könnte u.U. der Betrieb gar nicht betroffen sein ( also KEINE Konkursverschleppung..) .
Eine Rechtsschutzversicherung greift nur bei Erfolgsaussicht,wenn sie überhaupt diesen Bereich erfaßt.Die Beiträge müssen bezahlbar sein.

Also..sortier noch mal alle Fakten,guck jedes Papier an nach Ungereimtheiten,such zuerst in kostenlosen Portalen und Urteilssammlungen (in den Urteilsbegründungen findet man oft hilfreiche Varianten ,um einen Rechtsstreit/Gerichtsverfahren zu vermeiden) ,stell Zeitschema auf,frag Zeugen...mach in der Familie noch mal Ideenbesprechung.

Kratz unbedingt die FÄLLIGEN ZINSEN zusammen!

Versuch,Deine Frage so knapp zu formulieren (Knackpunkte),daß Du sie z.B. bei recht.de kostengünstig beantworten lassen kannst (dort geht es wohl um 20-50 Eu!) .
Such die Jurathek durch etc.

Naja..wenn Deine Emotionen es zulassen und Du angesichts der drohenden Folgen Dich berappeln kannst...fahr hin zum Gläubiger,nimm Zeugen mit +Zinsen in bar---

Ehe Du hier fluchst auf ihn..versuch es mit Verhandlung.
Vielleicht hat er auch nur Panik bekommen,als Deine Ausflüchte kamen u.Zinszahlung ausblieb.

DU wolltest was von ihm..da sind Vorwürfe absurd!
Es bleibt ein RISIKOZINS! Sonst hättest Du Bankdarlehen bekommen!
Das Gejammer wegen 12% (okay..er hätte auch mit 7-9 noch gut verdient) laß sein,lern draus.
Und...Schweinehunde gibt es in Ost und West! Der Spruch ist Quatsch.

Einen Rechtstreit mit diesem Hintergrund (Ungültigkeit der Schuldurkunde wg.einseitiger "Ausbesserungen" ) muß er nicht gewinnen....im Endeffekt könnte es auch so lauten: er kann zwar gegen Dich auf RZ klagen (nach Ablauf Vertrag),aber schon der Grundbucheintrag ist evl. wg.Ungültigkeit der Urkunde nichtig...

Im beiderseitigen Interesse (ein Vergleich kostet auch ihn Geld!) ist hier ein
KORREKTER VERTRAG . Nur dann bekommt er seine Zinsen +Geld zurück und Du hast Luft zum Rackern.


Micky
 
Zuletzt bearbeitet:
A

anle

Gast
Ich denke nicht, dass der TE online eine erschöpfende rechtsverbindliche Auskunft bekommen kann, die ihm wirklich weiter hilft und Formulierungs- bzw. Handlungshilfe gibt. Dafür fehlt selbst einem seriösen online beratenden RA die Einsicht in Urkundentexte und Schriftverkehr. Es geht nicht nur darum, umfassend rechtlich beraten zu werden, sondern auch die richtigen, unangreifbaren Formulierungen in einem Antwortschreiben zu schreiben.

Viele RA beraten in einem Erstgespräch kostenlos. Selbst wenn der RA ein oder zwei Briefe schreiben soll, kostet dies nicht die Welt. Wir haben vor noch nicht allzu langer Zeit gerade mal 160 oder 180€ für die Einarbeitung in eine Problematik incl. zweier Briefe bezahlt. Hört sich vielleicht viel an, aber in Streitfällen geht es nun einmal um präzises Formulieren bzw. um Formulierungen, die einem, wenn es vor Gericht gehen sollte, nicht noch selbst zum Verhängnis werden.

Darüber hinaus denke ich wie Werner : Überlegen, ob es überhaupt noch sinnvoll ist, den Betrieb aufrecht zu erhalten oder wegen Zahlungsunfähigkeit bzw. Überschuldung einen Antrag auf Firmeninsolvenz zu stellen. Hierzu mal ein Link. Ich denke, er ist recht hilfreich und gibt Denkanstöße, wann man eine Insolvenz in Betracht ziehen und sich an einen kostenlosen Schuldenberater wenden sollte. Privatinsolvenz, Insolvenz Recht, Private Insolvenz, Firmeninsolvenz.
 

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