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    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Brauche dringend infos!!!!

D

Dunkler Engel

Gast
Hallo Zusammen,

ich habe ein problem,es passt zwar nicht hir her aber ich weiß auch nicht weiter.Folgendes ich will mit meiner Freundin 15 Jahre für 2 tage nach Saltzburg fahren und für eine Nacht in einem Hotell absteigen.Alles schön und gut aber ich weiß nich ob das gestzlich überhaupt geht wegen dem Sogenannten Verkupplungsgestz!! ist das überhaupt möglich oder kann ich mit ihr dann erst garnicht einchecken???Was ich noch dazusagen muss ich bin 17 Jahre alt!

bitte antwortet mir so schnell wie möglich!!!Vielen Vielen dank
 
R

Rennschnecke

Gast
Hallo Dunkler Engel

Hab das beim Jugendschutzgesetz gefunden


• Nächtigung in Beherbergungsbetrieben[FONT=Verdana, Arial, Helvetica, sans-serif]

Unter 14 darfst du in Beherbergungsbetrieben (Hotels, Jugendherbergen, Schutzhütten, auf
Campingplätzen...) nur mit Aufsichtspersonen übernachten. Ausnahmen gelten in betreuten
Notschlafstellen für Jugendliche sowie in jenen Fällen, in denen die Nächtigung mit Einverständnis
eines Erziehungsberechtigten erfolgt. Ab 14 Jahren ist keine Aufsichtsperson für die Nächtigung
in Beherbergungsbetrieben mehr notwendig.
[/FONT]

Ich hoffe dir damit geholfen zu haben
glg Rennschnecke
 

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