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Brauche dringend Hilfe zu ALG II!!!!!!!

C

C. K.

Gast
Hallo zusammen,

ich habe vor knapp 7 Wochen meinen Antrag zu ALG II eingereicht. Nun kam ein Anruf das ich doch bitte dringend einen Einkommensnachweis meiner Mutter nachreichen muss, damit die Leistung berechnet werden kann.
Soweit eigentlich OK.

Nun zu meiner Person/meinem Fall:
Ich bin 20 Jahre, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und wohne noch zu Hause.

Laut dem geschriebenem der Arbeitsagentur, "bilden Volljährige, selbst wenn sie noch zu Hause leben, eine EIGENE Bedarfsgemeinschaft. Ein Unterhaltsrückgriff gegenüber Verwandten gibt es in der Grundsicherung für Arbeitssuchende daher grundsätzlich nicht -> d. h.: Eltern werden vom Träger der Grundsicherung wegen Zahlung von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld an ihre volljährigen Kinder NICHT zu Unterhaltszahlungen herangezogen."

=> Diese Aussage gilt für Volljährige, noch zu Hause lebende Hilfebedürftige die ihre Erstausbildung bereits volendet haben.

In diesem Fall trifft es also auf mich zu.

Wie verläuft das nun mit dem Einkommensnachweis meiner Mutter? Grundsätzlich ist sie doch nun eigentlich gar nicht dazu verpflichtet - s. o.

Wie kann ich diese Regelung der Arbeitsagentur geltend machen? Wieso verlangt die Arbeitsagentur trotz dieser Regelung dennoch den Einkommensnachweis meiner Mutter.

Ich hoffe das mir hier schnellstmöglich jemand helfen kann.

MfG

C. K.
 
Wenn die Unterlagen anfordern, musst Du diese auch abgeben, sonst bekommst Du von denen kein Geld.

Liegt ja jetzt schon eine Weile zurück. Hast jetzt von Denen ALG II bekommen, oder haben die abgelehnt, weil Du noch zu Hause wohnst?

Gruß

Odin
 
Ich hab mal n bischen auf den Seiten der ARGE gestöbert und dort das gefunden. Ich hoffe das hilft:

"Zu einer Bedarfsgemeinschaft gehören:
  • der oder die erwerbsfähige Hilfebedürftige,
  • ...
  • die im Haushalt lebenden Eltern oder der im Haushalt lebende Elternteil eines unverheirateten, erwerbsfähigen Kindes, das das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, und der im Haushalt lebende Partner dieses Elternteils."
 
Hallo zusammen,

ich habe vor knapp 7 Wochen meinen Antrag zu ALG II eingereicht. Nun kam ein Anruf das ich doch bitte dringend einen Einkommensnachweis meiner Mutter nachreichen muss, damit die Leistung berechnet werden kann.
Soweit eigentlich OK.

Nun zu meiner Person/meinem Fall:
Ich bin 20 Jahre, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und wohne noch zu Hause.

Laut dem geschriebenem der Arbeitsagentur, "bilden Volljährige, selbst wenn sie noch zu Hause leben, eine EIGENE Bedarfsgemeinschaft. Ein Unterhaltsrückgriff gegenüber Verwandten gibt es in der Grundsicherung für Arbeitssuchende daher grundsätzlich nicht -> d. h.: Eltern werden vom Träger der Grundsicherung wegen Zahlung von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld an ihre volljährigen Kinder NICHT zu Unterhaltszahlungen herangezogen."

=> Diese Aussage gilt für Volljährige, noch zu Hause lebende Hilfebedürftige die ihre Erstausbildung bereits volendet haben.

In diesem Fall trifft es also auf mich zu.

Wie verläuft das nun mit dem Einkommensnachweis meiner Mutter? Grundsätzlich ist sie doch nun eigentlich gar nicht dazu verpflichtet - s. o.

Wie kann ich diese Regelung der Arbeitsagentur geltend machen? Wieso verlangt die Arbeitsagentur trotz dieser Regelung dennoch den Einkommensnachweis meiner Mutter.

Ich hoffe das mir hier schnellstmöglich jemand helfen kann.

MfG

C. K.

1. Du hast eine abgeschlossene Berufsausbildung, somit ist Deine Mutter verpflichtet (kommt aufs Einkommen an) Dich zu Unterstützen. Deswegen verlang die ARGE den Einkommensnachweis, könnte ja evtl. auch dann noch Wohngeld zur Miete beantragen.

2. Hättest Du Deine Lehre abgebrochen, würdest Du Alg II bekommen, allem voraus, wenn Deine Mutter Dich aus der Wohnung geschmissen hätte (Härtefall). Dann würde Dir seitens der ARGE, Alg II zustehen. Müsstest allerdings jede Arbeit annehmen, auch wenn es ein 1,- € Job wäre.

Wenn Du Alg II beantragt hast und Du unter 25 Jahre bist, zudem Du aus der elterlichen Wohnung ausziehen möchtest kannst Du dass, wenn Du eine Berufsausbildung abgeschlossen hast knicken. Lt. ARGE steht Dir dann erst mit 25 Jahren eine eigene Wohnung zu, dieses wird nicht mehr unterstützt und die Miete müßten die Eltern bezahlen, sofern es der Zögling nicht aus eigener Tasche, oder eigenes Gehalt kann. Hoffe Dir geholfen zu haben, lg. Angie
 

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