C
C. K.
Gast
Hallo zusammen,
ich habe vor knapp 7 Wochen meinen Antrag zu ALG II eingereicht. Nun kam ein Anruf das ich doch bitte dringend einen Einkommensnachweis meiner Mutter nachreichen muss, damit die Leistung berechnet werden kann.
Soweit eigentlich OK.
Nun zu meiner Person/meinem Fall:
Ich bin 20 Jahre, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und wohne noch zu Hause.
Laut dem geschriebenem der Arbeitsagentur, "bilden Volljährige, selbst wenn sie noch zu Hause leben, eine EIGENE Bedarfsgemeinschaft. Ein Unterhaltsrückgriff gegenüber Verwandten gibt es in der Grundsicherung für Arbeitssuchende daher grundsätzlich nicht -> d. h.: Eltern werden vom Träger der Grundsicherung wegen Zahlung von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld an ihre volljährigen Kinder NICHT zu Unterhaltszahlungen herangezogen."
=> Diese Aussage gilt für Volljährige, noch zu Hause lebende Hilfebedürftige die ihre Erstausbildung bereits volendet haben.
In diesem Fall trifft es also auf mich zu.
Wie verläuft das nun mit dem Einkommensnachweis meiner Mutter? Grundsätzlich ist sie doch nun eigentlich gar nicht dazu verpflichtet - s. o.
Wie kann ich diese Regelung der Arbeitsagentur geltend machen? Wieso verlangt die Arbeitsagentur trotz dieser Regelung dennoch den Einkommensnachweis meiner Mutter.
Ich hoffe das mir hier schnellstmöglich jemand helfen kann.
MfG
C. K.
ich habe vor knapp 7 Wochen meinen Antrag zu ALG II eingereicht. Nun kam ein Anruf das ich doch bitte dringend einen Einkommensnachweis meiner Mutter nachreichen muss, damit die Leistung berechnet werden kann.
Soweit eigentlich OK.
Nun zu meiner Person/meinem Fall:
Ich bin 20 Jahre, habe eine abgeschlossene Berufsausbildung und wohne noch zu Hause.
Laut dem geschriebenem der Arbeitsagentur, "bilden Volljährige, selbst wenn sie noch zu Hause leben, eine EIGENE Bedarfsgemeinschaft. Ein Unterhaltsrückgriff gegenüber Verwandten gibt es in der Grundsicherung für Arbeitssuchende daher grundsätzlich nicht -> d. h.: Eltern werden vom Träger der Grundsicherung wegen Zahlung von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld an ihre volljährigen Kinder NICHT zu Unterhaltszahlungen herangezogen."
=> Diese Aussage gilt für Volljährige, noch zu Hause lebende Hilfebedürftige die ihre Erstausbildung bereits volendet haben.
In diesem Fall trifft es also auf mich zu.
Wie verläuft das nun mit dem Einkommensnachweis meiner Mutter? Grundsätzlich ist sie doch nun eigentlich gar nicht dazu verpflichtet - s. o.
Wie kann ich diese Regelung der Arbeitsagentur geltend machen? Wieso verlangt die Arbeitsagentur trotz dieser Regelung dennoch den Einkommensnachweis meiner Mutter.
Ich hoffe das mir hier schnellstmöglich jemand helfen kann.
MfG
C. K.