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Gelöscht 69940
Gast
Stimmt nicht. Man hat in Deutschland ein Recht auf anwältliche Hilfe auch wenn man nicht genug Geld hat. Die te muss sich nur den Schein besorgen.
Tut mir leid aber das ist so pauschal einfach falsch.
Für diesen Schein muss man Voraussetzungen erfüllen die etwas mehr sind als kein Geld zu haben.
Nennt man das was Du oben gepostet hast, Pflichtberatung, oder ist das etwas Anderes?
Pflichtverteidiger/Berater und der Beratungshilfeschein sind nicht dasselbe.
Das was du meinst ist nicht vom Geld abhängig, dh. Selbst ein Millionär bekäme denn erstmal gestellt falls es nötig ist. Denn es gibt Bereiche vor Gericht wo man verpflichtet ist sich einen Anwalt zu nehmen. In der Regel hängt das von der schwere der Straftat ab. Das wäre hier zb. der erste Prozess gewesen.
Und dieser Anwalt kommt tatsächlich ab einem bestimmten Punkt innerhalb eines Strafprozesses von selbst, wenn man sich nicht selber darum kümmert.
Noch kurz zum Thema kostenlos. Das ist er Anfangs auch, weil der Staat die Kosten übernimmt, aber sobald man verurteilt wurde werden auch diese Kosten dem Verurteilten "in Rechnung" gestellt. Dh. So kostenlos sind die gar nicht.