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borderline+arbeit?

R

raziel1

Gast
hallo, sorry, das ich mich nochnicht vorgestellt habe, hole ich nach... und sorry falls es die falsche kathegorie ist, wusste aber nicht wohin mit der frage...

also mein anliegen. eine Freundin von mir hat warscheinlich borderline und ich wollte gerne einfach mal von betroffenen oder angehörigen wissen, wie das denn so ist,

1. Frage: wenn man arbeit sucht muss man das warscheinlich in der Bewerbung angeben oder?

2. Frage: Wie warscheinlich ist es denn dann überhaupt noch arbeit zu finden? Und damit nehme ich jetzt mal behinderten arbeit raus, bei der man dann nurnoch am ende 200€ oder so hat mit denen man sich wohl kaum selbst finanzieren kann...

3. Frage: Wieweit ist ein gesetzlicher vertreter bei volljährigen personen notwendig, wann ist er notwendig, wann nicht?

sorry, aber ich möchte ihr einfach unbedingt helfen und weiß nicht so recht wie, das sind nur die fargen, die mir so dazu aufgekommen sind..
 
G

Gast

Gast
hi....

also was meinst du mit sie hat "warscheinlich" Borderline?
sagt sie das selbst das sie denkt sie hat es oder denkst du das nur?


naja zu frage 1 schreibst du in deinen bewerbungen rein was du alles für krankheiten hast oder hattest ?^^ also NEIN würd ich da nich reinschreiben.....Aber wenn sie borderline hat ist eher die frage ob sie dann überhaupt arbeiten kann oder ob das so gut wäre ?! ich kenn sie ja nicht und weiß nicht was sie genau für probleme oder symptome hat. allerdings wäre es wohl das beste wenn sie mit ihrem arzt mal darüber spricht und sich professionele hilfe sucht.

und frage zu frage 3 ...was für ein gesetzlicher vertreter? von wo und wozu?
 
R

raziel1

Gast
also folgendermaßen: sie hat mir gesagt,. ein Arzt hätte es festgestellt, doch will sie sich jetzt eine 2. meinung einholen, da ein anderer arzt bei einem erstgespräch dieses anders gesehen hat, aber nochmal näher drauf testen will, daher das warscheinlich..


Dann nochmal eine frage, wieso ist es eventuell nicht gut mit borderline zu arbeiten? ich kenn mich da nicht ganz so aus und verstehe es daher nicht so...

naja gesetzliche vertreter gibts doch sowelche wie z.b. das die person nen arzt aufsucht, das sie mit geld umgehen kann, oder vor dem gesetz, sowas meine ich halt, gibts aber ja auch nur für einzelbereiche wenn nötig, ist sowas überhaupt nötig?
 

Wunschkind

Aktives Mitglied
Hallo !

Borderline ist eine sehr ernst zunehmende Krankheit die nicht heilbar ist.
Für manch Angehörige ist es auch sehr schwer,mit dieser Krankheit umgehn zu können.
Naja..was die Arbeit betrifft...es kommt immer drauf an,wie stark jemand unter Borderline leidet ..

aber mehr dazu kannst du hier nachlesen-da ist alles der Reihe nach sortiert und wird erklärt :

Borderline-Persönlichkeitsstörung ? Wikipedia
 

Tuesday

Aktives Mitglied
Hallo,

Borderline ist eine seelische Erkrankung. Betroffen sind die Bereiche der Gefühle, des Denkens und des Handelns. Die Menschen zeigen ein paradoxes Verhalten, haben Probleme mit Bindungen, bei zwischenmenschlichen Beziehungen und ganz oft haben sie ein gestörtes Verhältnis zu sich selbst, was sich in Selbstverletzung äußert.

Jemand mit Borderline kann ganz normal wie jeder andere auch arbeiten. Eine Therapie ist angemessen und wenn die Beeinträchtigungen im menschlichen Miteinander sehr krass sind, dann vielleicht auch ein längerer Klinikaufenthalt.

Den Arbeitgeber geht das gar nichts an. Das muss nicht in den Lebenslauf. Macht euch da mal keine Sorgen.


Tuesday
 

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