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Bin ich im Recht oder mein Chef?

Kea

Mitglied
Ich habe fast 6 Monate bei meinem letzten AG gearbeitet.Habe des öfteren nach einem Vertrag gefragt,aber nie einen Bekommen und die ABrechnungen waren auch nur mal hier eine, mal da eine...

Die stelle war auf 400 Euro basis und den rest habe ich so auf die hand bekommen (gesamt ca. 600-700 euro)

Nun habe ich eine Vollzeitstelle gefunden, habe morgens meine Stunden zusammengerechnet, mir einen Vorschuss geholt (für die von mir bis dahin geleistete Arbeit) und meinem Chef nachmittags mitgeteilt das ich nicht mehr wieder komme, weil ich davon ausgegangen bin das ich ohne Vertrag auch keine Kündigungsfrist habe.
Nun hat er meinen Stundenzettel verschwinden lassen (beim ausrechnen war aber ein anderer Mitarbeiter dabei der bezeugen kann das ich es genau nachgerechnet habe) und mein Ex- Chef droht mir mit seinem Anwalt weil ich von heute auf morgen verschwunden bin.
Was soll ich tun?
Ist er im recht oder ich?
Um ganz ehrlich zu sein habe ich richtig Angst vor dem was jetzt kommt.
Er ist aus Afghanistan und hat bei vielen dingen eine andere einstellung als ein Deutscher Chef.
Bitte um eine Antwort und evtl. Tips wie ich mich verhalten soll.
Danke,
Kea
 
Hallo Kea,
wenn du dich auf die rechtliche Bühne begibst machst du am Besten gleich mal ne Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung, zudem die Sozialbeiträge. Das wird dann auch teuer.

Ich würde dir raten, das du es als Lehrgeld abschreibst und dich in Zukunft nicht mehr auf solche Sachen einlässt. Das rechnet sich nicht.

Gruß, Werner
 
und meinem Chef nachmittags mitgeteilt das ich nicht mehr wieder komme, weil ich davon ausgegangen bin das ich ohne Vertrag auch keine Kündigungsfrist habe.
Nun hat er meinen Stundenzettel verschwinden lassen (beim ausrechnen war aber ein anderer Mitarbeiter dabei der bezeugen kann das ich es genau nachgerechnet habe) und mein Ex- Chef droht mir mit seinem Anwalt weil ich von heute auf morgen verschwunden bin.
Was soll ich tun?
Ist er im recht oder ich?
Um ganz ehrlich zu sein habe ich richtig Angst vor dem was jetzt kommt.
Er ist aus Afghanistan und hat bei vielen dingen eine andere einstellung als ein Deutscher Chef.
Bitte um eine Antwort und evtl. Tips wie ich mich verhalten soll.

Dein Chef ist völlig im Recht. Auch ein mündlicher Arbeitsvertrag ist verbindlich. Wenn dein Ex-Arbeitgeber darauf besteht, dass du die gesetzlich vorgeschriebene Kündigungsfrist einhältst, dann solltest du es auch machen, denn sonst kann er Schadenersatzansprüche gegen dich geltend machen.

Wie du dich verhalten sollst? Eine ordentliche schriftliche Kündigung schreiben und so lange weiterhin bei ihm arbeiten gehen.
 
Hallo,

auch ein mündlich geschlossener Arbeitsvertrag ist ein Vertrag. Kündigungsfrist im Regelfall 14 Tage.

Viele Grüße

Monarose
 
Hallo Leser!

Ich gehe mal davon aus, dass man sich ansonsten korrekt verhalten hat und lediglich während eines Jobs auf 400-Euro-Basis seine Traumstelle im Vollzeitmodus gefunden hat.

In diesem Falle würde ich es eventuell in Kauf nehmen, eine gewisse Strafe zu zahlen, dafür aber in einen besseren Job zu wechseln.

Im Falle des Threaderstellers liegen die Dinge eventuell anders. Liegt wirklich Steuerhinterziehung vor?

Ich glaube, dass man hier abwägen sollte.
 
Wenn der Job nur als 400-Euro-Job = Minijob abgerechnet wurde, so ist er das offiziell und unterliegt keiner Kündigungsfrist.

Dein Chef wird sich hüten Dich anzuzeigen oder sonst was zu unternehmen, denn erstens wird ihm klar sein, dass er Dich sowieso früher oder später los ist und er sich zweitens selber strafbar gemacht hat, indem er dich schwarz bezahlt hat und nur den Minijob angegeben hat.

Letztlich schuldet ER gegenüber dem Finanzamt und der Sozialversicherung die nicht ordnungsgemäß abgerechneten Abgaben, da er die Abrechnung und Anmeldung nicht ordnungsgemäß gemacht hat.

Und da Du wahrscheinlich für die restliche Summe keine Quittung unterschrieben hast, wird es sehr schwer sein, für ihn zu beweisen, dass es kein Minijob war.

Er wird es aus o. g. Gründen auch nicht wollen.

Meiner Meinung nach ist das eine leere Drohung um Dich einzuschüchtern.

Sollte er Dich dennoch - wider Erwarten - per Anwalt belangen, so kannst Du immer noch eine Selbstanzeige beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung machen, so dass Du damit mehr oder weniger straffrei ausgehen wirst.

Ich würde aber Deinem Chef klar machen, dass er mehr zu verlieren hat als Du und Du ihn auch wegen der Sache beim Finanzamt und der Sozialversicherung anzeigen kannst.

Die Folgen sind wie oben erwähnt bitter. Er bekommt auf jeden Fall eine Strafe. Und mehrere genaue Steuer- und Sozialvers.prüfungen sowie unangemeldete Zollbesuche wegen Schwarzarbeit dürften die weitere Folgen sein.

Mach ihm klar , dass letztlich beide nur verlieren können, wenn er Dich nicht ohne weiteres gehen lässt.


Gruß. Chris
 
Zuletzt bearbeitet:
Wenn der Job nur als 400-Euro-Job = Minijob abgerechnet wurde, so ist er das offiziell und unterliegt keiner Kündigungsfrist.
.
Ein Minijob ist ein Job wie jeder andere auch, mit allen Rechten und Pflichten. Und deshalb besteht die Pflicht, den mündlich geschlossenen Vertrag schriftlich fristgerecht zu kündigen.

Letztlich schuldet ER gegenüber dem Finanzamt und dem Sozialamt die nicht ordnungsgemäß abgerechneten Abgaben, da er die Abrechnung und Anmeldung nicht ordnungsgemäß gemacht hat.
Seit wann ist der Arbeitgeber dem Sozialamt verpflichtet, etweas mitzuteilen. Das ist alleinige Aufgabe des Arbeitnehmers.

Sollte er Dich dennoch - wider Erwarten - per Anwalt belangen, so kannst Du immer noch eine Selbstanzeige beim Finanzamt wegen Steuerhinterziehung machen, so dass Du damit mehr oder weniger straffrei ausgehen wirst.
Und die wird direkt an die Arge weitergeleitet. Anzeige wegen Sozialbetrugs folgt.

Ich würde aber Deinem Chef klar machen, dass er mehr zu verlieren hat als Du und Du ihn auch wegen der Sache beim Finanzamt und der Sozialversicherung anzeigen kannst.
Wer mehr zu verlieren hat, ist die ganz große Frage. Was du vorschlägst ist Erpressung. Du lehnst dich aber weit aus dem Fenster!

Die Folgen sind wie oben erwähnt bitter. Er bekommt auf jeden Fall eine Strafe. Und mehrere genaue Steuer- und Sozialvers.prüfungen sowie unangemeldete Zollbesuche wegen Schwarzarbeit dürften die weitere Folgen sein.
Und die Folgen wären für den Fragesteller möglicherweise diese:
Neben der Verpflichtung, die zu Unrecht erhaltenen Leistungen zurückzahlen zu müssen, kann Betrug grundsätzlich auch strafrechtliche Konsequenzen haben, Freiheitsstrafen bis zu 5 Jahren, in besonders schweren Fällen bis zu 10 Jahren, sind möglich. Dabei hilft es dann auch nicht, wenn man sich auf die eigene Vergesslichkeit beruft, stellte das Bayerische Oberlandesgericht fest (BayObLG Az. 1St RR 129/04).

Wissenswert: Auch nach Abschluss eines Bußgeldverfahrens gegen Sozialhilfebetrüger kann es innerhalb der Verjährungsfrist noch zu einer Strafanzeige kommen. Die Verjährungsfrist beträgt bei Betrug 5 Jahre. Erst danach wäre man vor einer strafrechtlichen Verfolgung sicher.
Quelle: Was droht bei vorsätzlichem Sozialbetrug und was muss man beachten?

Also vorsichtshalber die Füße gaaaanz schön still halten.
 
Hallo,
erstmal danke für die ganzen Antworten.
Ich habe nie eine quittung unterschrieben und es wurde auf 400 euro Basis abgerechnet.
Nein ich habe kein geld vom Amt bekommen.
Und ich habe den Job schon gewechselt.In eine Vollzeitstelle, mit Vertrag und auch angemeldet.
Ich hoffe das er nur versucht mich einzuschüchtern und es nicht wirklich macht.
Wenn doch womit muss ich rechnen wenn ich mich beim Finanzamt selbst anzeige?

Liebe Grüsse,
Kea
 
Ich hoffe das er nur versucht mich einzuschüchtern und es nicht wirklich macht.
Wenn doch womit muss ich rechnen wenn ich mich beim Finanzamt selbst anzeige?

Hallo Kea,
ich würde an deiner Stelle gleich mal die "Gegendrohung" aufmachen - dann wird es für ihn sehr viel teurer als für dich; denn du kannst auf "teilschuldig" plädieren, da du auf die 400 Euro angewiesen warst und nicht "Nein" sagen konntest zu seinen Bedingungen.

Bei einer Selbstanzeige wirst du auf jeden Fall einen neuen Steuerbescheid bekommen, wenn du wenig verdient hast, kann es aber trotzdem sein, dass du unter der Grenze liegst. Die Sozialabgaben und evtl. Krankenkasse wirst du aber zahlen müssen - hälftig, denn die andere Hälfte muss dann dein Ex-Chef zahlen (plus Strafe wahrscheinlich).

Vielleicht mal mit einem Anwalt sprechen?

Gruß, Werner
 

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