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Bezahlung an inkasso oder an den vermieter!

J

Jessi

Gast
ich hoffe jemand von euch kann mir helfen! mein freund hat mietschulden ca 5000 euro durch zinsen und gerichtsvollzieher und was weiss ich alles noch ist die summe jetzt bei fast 10000. es war schon kurz schluss räumungsbescheid und so! er kam alleine nicht klar ich helfe ihm jetzt das er das abbezahlen kann. wir haben jetzt seit dez. jede monat250 euro an das inkasso büro bezaht. jetzt meldet sich der vermieter er wäre schon 2 jahre nicht mehr bei diesem inkasso büro wir sollten die raten bei ihm bezahlen ab dem nächsten monat. er wäre angeblich schon mit denen vor gericht. jetzt weis ich nicht was wir machen sollen haben ja schon 750 euro bezahlt vor allem die mietschulden an sich betragen 5000 euro was ist mit dem rest? und was ist wenn ich am 15. das geld ihm überweise und das inkassobüro will dann auch von uns geld haben.r will der vermieter uns nur verarschen damit er schnell an sein geld kommt? was mach ich dann? an wen kann ich mich wenden?Bin ratlos
 
T

Tamo

Gast
Hallo Jessi,

Ich denke, in diesem Fall solltet ihr unbedingt einen Anwalt um Rat fragen!
Personen, die nicht in der Lage sind, einen Rechtsanwalt zu bezahlen, können aber Anspruch auf Beratungshilfe haben. Das bedeutet, dass der Staat für die entstehenden Anwaltskosten aufkommt. Dazu müßte dein Freund zum örtlichen Amtsgericht gehen und einen Antrag auf Beratungshilfe stellen.

Bis dahin schick Deinem Vermieter in Kopie die Belege der bereits geleisteten Zahlungen an das Inkasso. Was die beiden intern haben ist nicht Euer Problem. Geleistete Zahlungen - egal an wen - lassen sich immer nachweisen. So seid ihr erst mal auf der sicheren Seite. Solange ihr an das Inkasso weiterzahlt und die Belege dafür habt, macht Euch keine Sorgen - das andere lasst den Anwalt klären.:)
 
T

Tamo

Gast
Hallo lustig,:)

so dachte ich zuerst auch - gar nicht zahlen.

Der Haken dabei ist - der Vermieter ist seit 2 Jahren nicht mehr bei dem Inkasso.
Hätten die beiden dann aber nicht schon viel eher was von ihm hören müssen, oder von einem neuen Inkassodienst? Von daher vermutete ich, daß der Vermieter die Forderung vollständig abgetreten hat und weil er mit dem Inkasso im Clinch liegt, nun versucht "hinten rum" an das Geld zu kommen.
Warum meinst du, die beiden sollen nachweisen lassen wer anspruchsberechtigt ist? Sie haben doch mit dem Streit nichts zu tun und durch die vereinbarte Ratenzahlung mit dem Inkasso haben die beiden die Schuldforderung doch auch nur dem Inkasso gegenüber anerkannt, oder nicht?:confused:

Aber du hast schon irgendwo Recht - sie könnten beide Streitparteien von den Forderungsansprüchen des anderen in Kenntnis setzen und schriftlich mitteilen, daß sie solange mit den Zahlungen aussetzen, bis der Sachverhalt, an wen die Zahlungen erfolgen sollen, geklärt ist.

Ich geb auf - echt schwerer Fall!!!:confused:
 
J

Jessi

Gast
so ich blick da nicht mehr durch hattemit sowas noch nie was zu tun. denke mal der vermieter denkt sich wer weiss wie lange der noch zahlen kann und dann hab ich schon mal mein geld. find das so gemei da will man zahlen und es wird einem so schwer gemacht
 

mikenull

Urgestein
Eine Forderung kann sehr wohl vertraglich abgegeben werden und dann muß der Schuldner auch an den Vertragsnehmer ( das Inkassobüro ) bezahlen.
Hier dürfte es wohl einfach so sein, das der Vermieter beim Inkassobüro Schulden hat und nicht bezahlt. Dafür behält das Inkassobüro vermutlich die Zahlungen an ihn ( diese stehen ihm ja zu ) ein. Und jetzt will er dieses Büro halt einfach damit umgehen, das er die Mietzahlungen gerne an sich hätte.....
 

mikenull

Urgestein
Das ist ja nicht geklärt.
Es wird schon einen Grund geben, warum der Schuldner bisher an ein Inkassobüro bezahlt hat! Aus reiner Laune wird er das ja nicht getan haben.
Und - daran ändert die Bitte des Vermieters ja auch nichts.
Der müßte jetzt nämlich dem Schuldner eine Erklärung des Inkassobüros vorlegen, daß er wieder ( der Vermieter ) empfangsberechtigt ist.
 

mikenull

Urgestein
Wo soll denn der Vollstreckungsbescheid sein? Der ist eben nicht beim Schuldner - sondern da wo er hingehört bis alles bezahlt ist: Nämlich beim Gerichtsvollzieher bzw. beim Gläubiger.
Und daher beantwortet sich die ganze Frage sowieso schon von selbst.
 

mikenull

Urgestein
Es wird Gründe dafür geben, das der Schuldner an ein Inkassobüro bezahlt hat. Und wenn der Vermieter Inhaber des Vollstreckungsbescheides wäre, hätte er das ja sicher gesagt.
 
J

Jessi

Gast
Also da steh in sachen... (der name vom vermieter)/(name meines freundes). ich werde den vermieter morgen anrufen und werd ihm sagen er soll mir irgentwas schriftliches geben das ich an ihn die rate überweisen soll bzw . das er berechtigt ist das geld zu kriegen
 

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