Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Bewertung am Ende des jahres

  • Starter*in Starter*in DoofeSituation
  • Datum Start Datum Start
D

DoofeSituation

Gast
Ich habe eine Frage bezüglich meiner Bewertung, ich habe in einem Fach nur eine Not , kann der Lehrer mir für ,, nicht bewertet“ auf dem Zeugnis 00 geben ,auch wenn ich nach Benotung gefragt habe und er es abgelehnt hat mich noch einmal zu prüfen, was mich dann dazu verpflichtet zu wiederholen?
Ich will eigentlich auf keinen Fall wiederholen, habe aber öfter gefehlt das jahr wegen Krankheit und somit die test nicht mitschreiben können. Gehe in Sachen Anhalt zur schule , würde mich sehr freuen auf Antworten von jemanden der da mehr weiss . Lg
 
Hallo,

dieses Jahr wird Jede_r Schüler_in (M/W/D) versetzt, das hübsche Coronavirus macht es möglich! Wärst du normalerweise nicht versetzt worden, so wird lediglich ein Vermerk zur Empfehlung der freiwilligen Wiederholung ins Zeugnis gedruckt.

Liebe Grüße,
SFX
 
Hallo,

dieses Jahr wird Jede_r Schüler_in (M/W/D) versetzt, das hübsche Coronavirus macht es möglich! Wärst du normalerweise nicht versetzt worden, so wird lediglich ein Vermerk zur Empfehlung der freiwilligen Wiederholung ins Zeugnis gedruckt.

Liebe Grüße,
SFX

Hallo,

dieses Jahr wird Jede_r Schüler_in (M/W/D) versetzt, das hübsche Coronavirus macht es möglich! Wärst du normalerweise nicht versetzt worden, so wird lediglich ein Vermerk zur Empfehlung der freiwilligen Wiederholung ins Zeugnis gedruckt.

Liebe Grüße,
SFX
Hallo , auch im Land Sachen Anhalt ? lG
 
Warum googelst du das nicht einfach?
Für das Jahreszeugnis gelten grundsätzlich alle erbrachten Leistungen des gesamten Jahres, aber insbesondere die Leistungen vor den Schulschließungen. Unter Umständen können außerdem Arbeiten aus dem Fernunterricht in die Noten einfließen, „wenn sie in der Schule dargeboten werden oder eindeutig individuell zurechenbar sind.“ Ob dies der Fall ist, kann wiederum von der jeweiligen Lehrkraft entschieden werden. Das Sitzenbleiben ist laut dem Bildungsministerium grundsätzlich möglich, allerdings stellt die Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe stets eine Konferenzentscheidung in der Klassenkonferenz dar. Weitere Informationen findet ihr auf der Seite des Bildungsministeriums Sachsen-Anhalt.

 
In NRW wird dieses Jahr NIEMAND "einfach so" versetzt. Coronabedingt wird eine 5 nicht mitgezählt und es können bis zu 4 Nachprüfungen absolviert werden.
("Nicht bewertet" gibt man, wenn man dem Schüler etwas Gutes tun und die 6 vermeiden will.)
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben