Fragestelle
Neues Mitglied
Hallo liebes Forum!
Ich beging den Fehler und besserte mein Taschengeld auf, in dem ich das Marihuana, was ich "zu viel"
kaufte, weiter veräußert habe. Die Polizei bekam einen Tip und danach bekam ich Besuch:
Es wurde Marihuana gefunden und ich wurde zu einer Bewährungsstrafe zurecht verurteilt.
Das sind die Eckdaten.
Jetzt, wo ich meine Buße leiste und weis, dass ich mich gegen das Gesetz verhalten habe,
versuche einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen, -nun beginnen meine Ängste und Sorgen...
Meine neue Freundin äußert nun berechtigt ihre Bedenken:
"ich schlafe nicht bei dir, weil sicher bald ein Einsatzkomando nachts die
Bude stürmt, um zu prüfen, ob du noch `kriminell` bist..."
und noch viele weitere hysterische Gedanken wurden mir diesbezüglich
entgegengebracht....
SO! -nun bekomme ich auch irgendwie Angst und fühle mich zuhause nicht mehr wohl
und daher habe ich mich nun hier angemeldet und würde gerne eure Meinung dazu
hören und noch viel lieber ein paar Informationen, die vielleicht unsere Bedenken hier,
etwas relativieren zu können, wofür ich mich vorab schn mal lieb bedanken möchte.
Daher habe ich folgende Fragen:
1.) gibt es Regelungen (oder gesetzliche Möglichkeiten) bei den Behörden,
"Einfach-so-mal-gucken-ob-er-nun-geläutert-ist-nach-dem-Urteil - BESUCHE,
oder Durchduchungen" durchzuführen...?
2.) müssten im Falle auch ggf. vorhandene WG-Mitbewohner die Sorge haben,
mit-durchducht zu werden?
Möchte mich herzlichst vorab schonmal bedanken,
und verbleibe so, mit den besten Grüßen aus Niedersachsen!
Fragesellerin
______________________________
[Link entfernt/Forenregel 7] Beiträge: 1
Registriert:
Do 5. Apr 2018, 20:32
Ich beging den Fehler und besserte mein Taschengeld auf, in dem ich das Marihuana, was ich "zu viel"
kaufte, weiter veräußert habe. Die Polizei bekam einen Tip und danach bekam ich Besuch:
Es wurde Marihuana gefunden und ich wurde zu einer Bewährungsstrafe zurecht verurteilt.
Das sind die Eckdaten.
Jetzt, wo ich meine Buße leiste und weis, dass ich mich gegen das Gesetz verhalten habe,
versuche einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen, -nun beginnen meine Ängste und Sorgen...
Meine neue Freundin äußert nun berechtigt ihre Bedenken:
"ich schlafe nicht bei dir, weil sicher bald ein Einsatzkomando nachts die
Bude stürmt, um zu prüfen, ob du noch `kriminell` bist..."
und noch viele weitere hysterische Gedanken wurden mir diesbezüglich
entgegengebracht....
SO! -nun bekomme ich auch irgendwie Angst und fühle mich zuhause nicht mehr wohl
und daher habe ich mich nun hier angemeldet und würde gerne eure Meinung dazu
hören und noch viel lieber ein paar Informationen, die vielleicht unsere Bedenken hier,
etwas relativieren zu können, wofür ich mich vorab schn mal lieb bedanken möchte.
Daher habe ich folgende Fragen:
1.) gibt es Regelungen (oder gesetzliche Möglichkeiten) bei den Behörden,
"Einfach-so-mal-gucken-ob-er-nun-geläutert-ist-nach-dem-Urteil - BESUCHE,
oder Durchduchungen" durchzuführen...?
2.) müssten im Falle auch ggf. vorhandene WG-Mitbewohner die Sorge haben,
mit-durchducht zu werden?
Möchte mich herzlichst vorab schonmal bedanken,
und verbleibe so, mit den besten Grüßen aus Niedersachsen!
Fragesellerin
______________________________
[Link entfernt/Forenregel 7] Beiträge: 1
Registriert:
Do 5. Apr 2018, 20:32