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Bewährung nach Fund. Sind grundlose "Testbesuche" rechtens?

Fragestelle

Neues Mitglied
Hallo liebes Forum!

Ich beging den Fehler und besserte mein Taschengeld auf, in dem ich das Marihuana, was ich "zu viel"
kaufte, weiter veräußert habe. Die Polizei bekam einen Tip und danach bekam ich Besuch:
Es wurde Marihuana gefunden und ich wurde zu einer Bewährungsstrafe zurecht verurteilt.

Das sind die Eckdaten.

Jetzt, wo ich meine Buße leiste und weis, dass ich mich gegen das Gesetz verhalten habe,
versuche einen neuen Lebensabschnitt zu beginnen, -nun beginnen meine Ängste und Sorgen...

Meine neue Freundin äußert nun berechtigt ihre Bedenken:
"ich schlafe nicht bei dir, weil sicher bald ein Einsatzkomando nachts die
Bude stürmt, um zu prüfen, ob du noch `kriminell` bist..."
und noch viele weitere hysterische Gedanken wurden mir diesbezüglich
entgegengebracht....


SO! -nun bekomme ich auch irgendwie Angst und fühle mich zuhause nicht mehr wohl
und daher habe ich mich nun hier angemeldet und würde gerne eure Meinung dazu
hören und noch viel lieber ein paar Informationen, die vielleicht unsere Bedenken hier,
etwas relativieren zu können, wofür ich mich vorab schn mal lieb bedanken möchte.



Daher habe ich folgende Fragen:


1.) gibt es Regelungen (oder gesetzliche Möglichkeiten) bei den Behörden,
"Einfach-so-mal-gucken-ob-er-nun-geläutert-ist-nach-dem-Urteil - BESUCHE,
oder Durchduchungen" durchzuführen...?

2.) müssten im Falle auch ggf. vorhandene WG-Mitbewohner die Sorge haben,
mit-durchducht zu werden?


Möchte mich herzlichst vorab schonmal bedanken,
und verbleibe so, mit den besten Grüßen aus Niedersachsen!

Fragesellerin
______________________________
[Link entfernt/Forenregel 7] Beiträge: 1
Registriert:
Do 5. Apr 2018, 20:32

 
M

MrStone

Gast
Zu einer weiteren Hausdurchsuchung kann es meines Erachtens nach nur dann kommen, wenn ein begründeter Verdacht vorliegt. Das könnte allerdings auch schon dadurch ausgelöst werden, dass jemand der Polizei einen weiteren Tipp gibt (selbst wenn dieser sich als unwahr herausstellt).
Ausschließen kannst du sowas also nicht, die Wahrscheinlichkeit ist allerdings gering, wenn du dich bisher strikt an deine Bewährungsauflagen gehalten hast.

Wenn du in einer WG wohnst, kann die Polizei auch die Räume deines Mitbewohners durchsuchen – vorausgesetzt, es besteht der Verdacht, dass sich dort Beweismittel befinden, und es liegt eine entsprechende richterliche Anordnung vor.


Diese Angaben bitte mit Vorsicht genießen. Ich bin kein Anwalt – ich weiß nur, wie man google benutzt.
 

Athanasia

Aktives Mitglied
1.) gibt es Regelungen (oder gesetzliche Möglichkeiten) bei den Behörden,
"Einfach-so-mal-gucken-ob-er-nun-geläutert-ist-nach-dem-Urteil - BESUCHE,
oder Durchduchungen" durchzuführen...?
Nein

2.) müssten im Falle auch ggf. vorhandene WG-Mitbewohner die Sorge haben,
mit-durchducht zu werden?
Nein, ein Durchsuchungsbefehl gilt meist nur für Räume, die von dir bewohnt werden - und das schließt das Zimmer deines WG-Mitwohners aus. Wenn du noch zu Hause wohnen würdest, dürften die auch nur dein zimmer durchsuchen, aber nicht das Schlafzimmer der Eltern.
 
M

MrStone

Gast
ein Durchsuchungsbefehl gilt meist nur für Räume, die von dir bewohnt werden
Du sagst es doch selbst: Meist. Er kann sehr wohl für Räume eines Mitbewohners gelten, wenn die von mir weiter oben genannten Kriterien zutreffen.
 

Athanasia

Aktives Mitglied
Du sagst es doch selbst: Meist. Er kann sehr wohl für Räume eines Mitbewohners gelten, wenn die von mir weiter oben genannten Kriterien zutreffen.
Jo, aber prophylaktisch um nur mal zu gucken ist Standard, dass nur die eigenen Räume durchsucht werden dürfen.

Man muß jetzt auch keine Hysterie schüren und befeuern, wo es vollkommener Nonsens ist. Es geht hier um ein wenig Gras, nichts ernsthaftes....
 
M

MrStone

Gast
Man muß jetzt auch keine Hysterie schüren und befeuern, wo es vollkommener Nonsens ist. Es geht hier um ein wenig Gras, nichts ernsthaftes....
Sehe ich ähnlich. Aber man sollte dem Threadersteller aus diesem Grund trotzdem nicht das Restrisiko verschweigen, oder?
Wie er die Sache dann bewertet, muss er selbst entscheiden.
 

Athanasia

Aktives Mitglied
Sehe ich ähnlich. Aber man sollte dem Threadersteller aus diesem Grund trotzdem nicht das Restrisiko verschweigen, oder?
Wie er die Sache dann bewertet, muss er selbst entscheiden.
Das Restrisiko ist genauso wie bei jedem anderen Bürger - wenn irgendein Idiot Schwachsinn behauptet, kann 'ne Hausdurchsuchung gemacht werden; vollkommen unabhängig ob es stimmt oder nicht, vollkommen unabhängig, ob da schonmal eine Verurteilung war oder nicht.

Aber das Risiko, dass nur wegen "gucken wir mal, ob der/die in der Bewährung auch brav ist und sich nicht doch nen Joint ballert" jemand früh halb sechs klingelt, liegt einfach nur bei Null.
 
O

oh-think-twice

Gast
Huhu,

bei solche "Bagatelldelikten" wird kein SEK deine Wohnung stürmen.
Bedenke einmal den personellen und finanziellen Aufwand.

Und es wird auch keine Testbesuche geben.
Du bist jetzt auf Bewährung und damit ist für die Justiz dieser Fall erst einmal erledigt.
 

Leergut18

Neues Mitglied
Nope niemand darf einfach so in deine Wohnung. Das kannst du im Grundgesetz nachschlagen, wann und weshalb eine Wohnung durchsucht werden darf.
Wenn das getan wird ist es auch verhältnismäßig. Das bedeutet, dass bei paar Gramm Gras oder etwas versehentlich gekaufte Hehlerware ( eigene Erfahrung also die Hehlerware ) stehen paar Damen und Herren in Zivil wie in Uniform morgens vor deiner Tür und klopfen nett. Ob du es glaubst oder nicht mein Zimmer war damals ordentlicher nach der Durchsuchung als davor.
Wenn du aber anfängst solche Dinge im großen Stil zu machen, dann klopft das SEK mit der Ramme an die Tür. Die durchsuchen letztlich jedes Zimmer, sogar den Kleiderschrank des Mitbewohners.
Ansonsten dürfen die nur gemeinschaftlich genutzte Räume durchsuchen( Bad,Küche,Wohnzimmer, Keller etc.) und die Räume in denen derjenige wohnt der verdächtigt wird.
Aber ich bin kein Anwalt sondern Laie.
 

Ausrufezeichen

Aktives Mitglied
Kann schon passieren, da du ja in einem Register für Drogen stehst. Ein Bekannter von mir hatte mal ein Auto gekauft. Gebrauchtwagen. Er wurde mit der Kiste dauernd angehalten. Als er mal nachfragte, stellte sich heraus, die Kiste gehörte früher einem Drogendealer. Da es im gleichen Landkreis war und somit das Kennezichen geblieben war, war die Kiste immer auf der Abschussliste. Bei jeder Kontrolle wurde er rausgezogen.
 

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