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Betrug!

  • Starter*in Starter*in ip1987
  • Datum Start Datum Start
I

ip1987

Gast
Hey leute, ich hab ne frage! wenn ich beihilfe zum Betrug geleistet habe, und ich habe gerade eine Ausbildungsstelle gefunden und unterschrieben, und ich werde angezeigt, kann es passieren dass die mir wieder kündigen?????
 

Hallo ip1987,

schau mal hier: Betrug!. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Also normalerweise nicht. Es sei denn, du hast ne Stelle, bei der Wert auf ein 1A Führungszeugnis gelegt wird (Polizei, Bänker)

Bin selbst Azubi, ich hab auch ne Klage am Hals (aber wegen was Anderem), das bekommt die Arbeitsstelle normalerweise gar nicht mit! Also keine Sorgen machen!

Grüße
 
du hast nichts gemacht ! wenn du ne anzeige bekommst gehst du zum anwalt. keine aussage bei der polizei ohne anwalt. wenn du verhaftet werden solltest KEIN TON. die müsen das erst einmal beweisen.
die meisten werden verurteilt weil sie auf die polizei rein fallen. der eine spielt den netten onkel und tud so als würde es gut mit dir meinen der andere ist energisch und erklärt dir gleichzeitig das sie sowieso schon alles wissen (BLUFF)
und schon werden einem die knie weich und die leute erzählen ihr ganzes leben.
also mach dich nicht verrückt.
dann gilt die regel: immer erst kratzen wenns juckt.
 
das problem ist genau das was du geschildert hast, ich idiot hab schon ausgesagt, und das war genau der fall, der typ hat den netten onkel gespielt, und mich nebenbei daran erinnert dass ich einen anwalt hinzuziehen kann.
 
Da würde ich mir aber SEHR schnell einen Anwalt organisieren(ohne Einkommen müßtest Du Prozeßkostenhilfe bekommen?? Weiß nicht,ob das auch für sowas gilt...frag einfach beim AG!)
In welchem Maße wurde denn betrogen?

Der Anwalt kann VOR der nächsten Sache (Prozeß/weitere Befragung Deinerseits..) erst mal "Akteneinsicht" beantragen.
In der Akte müßte Deine "Zeugenaussage" als Protokoll liegen.
Falls Du es nicht auf diesem Weg erhältst...mach Dir "Gedankenprotokoll"...was hast Du erzählt...
Bis zu einer rechtsgültigen Verurteilung vergeht noch Zeit..und wenn Du ohne weitere Vorstrafen bist,geht es je nach Höhe des Schadens auch nicht unbedingt so krass zu...
Auf den Seiten des Justizministeriums müßten die Strafhöhen stehen...ab wann(wieviel Tagessätze) ist es eine "Vorstrafe",wann ist es nur ein Bußgeld oder ähnliches.

Bei Jugendlichen(bist Du doch?!) tritt IMMER ein Jugendgerichtshelfer dazu..das ist so vorgeschrieben.Dort kannst Du(bzw.bei der Staatsanwältin) auch noch mal reumütig sein...und z.B. freiwillig anbieten,Wiedergutmachung zu machen oder Arbeitsstunden in sozialen Einrichtungen...das mindert die eventuelle Strafe.
Also:versuch nicht panisch zu werden und geh mit Bedacht zukünftig an kniffelige Dinge...
 
Wenn Du nur "nebenbei" über Deine Rechte aufgeklärt wurdest,ist Deine Aussage evl.wertlos...da unter Druck erschlichen...
 
Unreg meinte:
Wenn Du nur "nebenbei" über Deine Rechte aufgeklärt wurdest,ist Deine Aussage evl.wertlos...da unter Druck erschlichen...

so ein quatsch, wohl zuviele amerikanische krimis gekuckt ... alles was du bei der polizei aussagst, zählt auch ... deswegen sollte man mit der polizei nie reden ...
 

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