M
MagicSven
Gast
Hallo,
folgender Sachverhalt:
Nach meiner mittleren Reife habe ich eine Ausbildung gemacht, und anschließend das Fachhochschulreife nachgeholt.
Da diese Schule am 06.07.04 endete und ich zum 01.10.04 mein Studium beginnen wollte, war ich für den Zeitraum 07.07.04 - 31.09.04 Arbeitslos.
Durch die abgeschlossene Berufsausbildung stand mir also Arbeitslosengeld zu.
Ich beantragte alles schon im Mai´04 und nach 7 Wochen bekam ich dann die Bewilligung.
Auf dem Arbeitsamt (beim persönlichen Gespräch mit einer Berufsberaterin) fragte ich nach Stellen für die 3 Monate (auch Ferienjobs etc.). Man teilte mir dort aber mit, ich solle mich über das Geld freuen da ich ja nur 3 Monate arbeitslos wäre würde man mich nicht vermitteln.
Am selben Abend fand ich auf der Homepage des Arbeitsamtes eine perfekte Stelle für meinen Bereich sowie für den Zeitraum Juli-September.
Ich beworb mich dort und unterzeichnete am 10.07.04 den befristeten Arbeitsvertrag bis 31.09.04.
Den ensprechenden Änderungsbescheid meines Beschäftigungsverhältnisses warf ich am 14.07.04 in den Briefkasten des Arbeitsamtes.
Dennoch wurde mir das Arbeitslosengeld bezahlt.
Da ich wusste wie lang die Bearbeitungszeit dort momentan ist machte ich mir keine Gedanken, legte das Geld aber gleich beiseite.
Anfang Oktober bekam ich ein Schreiben des Arbeitsamtes, das die Bewilligung neu berechnet wird, da ich ja Arbeit hatte.
Mitte November kam diese Berechnung und ich zahlte auch den Betrag prompt und anstandslos zurück
Anfang 05 bekam ich vom Zollamt dann ein schreiben, dass man mich vernehmen möchte als Beschuldigter, da ich zu unrecht Geld aus öffentlicher Hand empfangen hätte.
Gestern kam vom Amtsgericht dann die Anklageschrift die wie folgt lautet:
Betrug gemäß §263 Abs 1 StGB
Dies ist mir aber unerklärlich, da ich mir keiner Schuld bewusst bin.
Ich habe 1. den Änderungsbescheid meiner beschäftigung bei der Agentur für Arbeit abgegeben, 2. habe ich eine Stelle welche ich über das Portal der AfA gefunden habe angenommen, und die Sozialversicherung müsste mitteilung an das Arbeitsamt gemacht haben.
Wie kann ich jetzt vorgehen?
Ist dies rechtens was hier gemacht wird ?
Da ich Student bin habe ich ja kein Einkommen,
was kann mir für eine Strafe drohen?
Evtl. eintrag beim Bundeszentralregister ??
Es handelte sich um eine Summe von 1725,-
welche ich in vollem Umfang zurück bezahlt habe
folgender Sachverhalt:
Nach meiner mittleren Reife habe ich eine Ausbildung gemacht, und anschließend das Fachhochschulreife nachgeholt.
Da diese Schule am 06.07.04 endete und ich zum 01.10.04 mein Studium beginnen wollte, war ich für den Zeitraum 07.07.04 - 31.09.04 Arbeitslos.
Durch die abgeschlossene Berufsausbildung stand mir also Arbeitslosengeld zu.
Ich beantragte alles schon im Mai´04 und nach 7 Wochen bekam ich dann die Bewilligung.
Auf dem Arbeitsamt (beim persönlichen Gespräch mit einer Berufsberaterin) fragte ich nach Stellen für die 3 Monate (auch Ferienjobs etc.). Man teilte mir dort aber mit, ich solle mich über das Geld freuen da ich ja nur 3 Monate arbeitslos wäre würde man mich nicht vermitteln.
Am selben Abend fand ich auf der Homepage des Arbeitsamtes eine perfekte Stelle für meinen Bereich sowie für den Zeitraum Juli-September.
Ich beworb mich dort und unterzeichnete am 10.07.04 den befristeten Arbeitsvertrag bis 31.09.04.
Den ensprechenden Änderungsbescheid meines Beschäftigungsverhältnisses warf ich am 14.07.04 in den Briefkasten des Arbeitsamtes.
Dennoch wurde mir das Arbeitslosengeld bezahlt.
Da ich wusste wie lang die Bearbeitungszeit dort momentan ist machte ich mir keine Gedanken, legte das Geld aber gleich beiseite.
Anfang Oktober bekam ich ein Schreiben des Arbeitsamtes, das die Bewilligung neu berechnet wird, da ich ja Arbeit hatte.
Mitte November kam diese Berechnung und ich zahlte auch den Betrag prompt und anstandslos zurück
Anfang 05 bekam ich vom Zollamt dann ein schreiben, dass man mich vernehmen möchte als Beschuldigter, da ich zu unrecht Geld aus öffentlicher Hand empfangen hätte.
Gestern kam vom Amtsgericht dann die Anklageschrift die wie folgt lautet:
Betrug gemäß §263 Abs 1 StGB
Dies ist mir aber unerklärlich, da ich mir keiner Schuld bewusst bin.
Ich habe 1. den Änderungsbescheid meiner beschäftigung bei der Agentur für Arbeit abgegeben, 2. habe ich eine Stelle welche ich über das Portal der AfA gefunden habe angenommen, und die Sozialversicherung müsste mitteilung an das Arbeitsamt gemacht haben.
Wie kann ich jetzt vorgehen?
Ist dies rechtens was hier gemacht wird ?
Da ich Student bin habe ich ja kein Einkommen,
was kann mir für eine Strafe drohen?
Evtl. eintrag beim Bundeszentralregister ??
Es handelte sich um eine Summe von 1725,-
welche ich in vollem Umfang zurück bezahlt habe