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Betrug wegen Arbeitslosengeld gemäß §263 Abs 1 StGB

  • Starter*in Starter*in MagicSven
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M

MagicSven

Gast
Hallo,

folgender Sachverhalt:

Nach meiner mittleren Reife habe ich eine Ausbildung gemacht, und anschließend das Fachhochschulreife nachgeholt.
Da diese Schule am 06.07.04 endete und ich zum 01.10.04 mein Studium beginnen wollte, war ich für den Zeitraum 07.07.04 - 31.09.04 Arbeitslos.
Durch die abgeschlossene Berufsausbildung stand mir also Arbeitslosengeld zu.

Ich beantragte alles schon im Mai´04 und nach 7 Wochen bekam ich dann die Bewilligung.

Auf dem Arbeitsamt (beim persönlichen Gespräch mit einer Berufsberaterin) fragte ich nach Stellen für die 3 Monate (auch Ferienjobs etc.). Man teilte mir dort aber mit, ich solle mich über das Geld freuen da ich ja nur 3 Monate arbeitslos wäre würde man mich nicht vermitteln.

Am selben Abend fand ich auf der Homepage des Arbeitsamtes eine perfekte Stelle für meinen Bereich sowie für den Zeitraum Juli-September.

Ich beworb mich dort und unterzeichnete am 10.07.04 den befristeten Arbeitsvertrag bis 31.09.04.

Den ensprechenden Änderungsbescheid meines Beschäftigungsverhältnisses warf ich am 14.07.04 in den Briefkasten des Arbeitsamtes.

Dennoch wurde mir das Arbeitslosengeld bezahlt.

Da ich wusste wie lang die Bearbeitungszeit dort momentan ist machte ich mir keine Gedanken, legte das Geld aber gleich beiseite.

Anfang Oktober bekam ich ein Schreiben des Arbeitsamtes, das die Bewilligung neu berechnet wird, da ich ja Arbeit hatte.
Mitte November kam diese Berechnung und ich zahlte auch den Betrag prompt und anstandslos zurück

Anfang 05 bekam ich vom Zollamt dann ein schreiben, dass man mich vernehmen möchte als Beschuldigter, da ich zu unrecht Geld aus öffentlicher Hand empfangen hätte.

Gestern kam vom Amtsgericht dann die Anklageschrift die wie folgt lautet:

Betrug gemäß §263 Abs 1 StGB


Dies ist mir aber unerklärlich, da ich mir keiner Schuld bewusst bin.
Ich habe 1. den Änderungsbescheid meiner beschäftigung bei der Agentur für Arbeit abgegeben, 2. habe ich eine Stelle welche ich über das Portal der AfA gefunden habe angenommen, und die Sozialversicherung müsste mitteilung an das Arbeitsamt gemacht haben.

Wie kann ich jetzt vorgehen?
Ist dies rechtens was hier gemacht wird ?

Da ich Student bin habe ich ja kein Einkommen,
was kann mir für eine Strafe drohen?
Evtl. eintrag beim Bundeszentralregister ??

Es handelte sich um eine Summe von 1725,-
welche ich in vollem Umfang zurück bezahlt habe
 
Hallo,Sven!
Als Student bekommst Du Prozeßkostenhilfe-nun ist es aber manchmal so,daß die Bewilligung bißchen dauert..wenn Du dann schon b.Anwalt warst,hast Du seine Kosten evl.schon vorher...
Hol Dir entweder einen Beratungsschein(AG---10 Euro)und geh nur zur Erstberatung zu einem Anwalt(Arbeitsrecht?).
Beim Stura gibts eigentlich auch jur.Beratung..oder b.Hochschule der Justitiar(aber,ich weiß nicht,ob die jw.nur studiumsinterne Beratung machen).

Würde jetzt mal nicht hektisch werden.Hoffentlich hast Du den Brief mit Einschreiben oder einem ZEUGEN eingeworfen?Besser ist es in so einem Fall immer,wenn man UNMITTELBAR den Betrag zurückzahlt!!! Das ist Deine Pflicht gewesen,da Du ja wußtest,das Dir das Geld nicht zusteht!
Auf die Aufforderung durchs Amt sollte man nicht warten.
Betrug/Betrugsversuch ist Dir kaum vorwerfbar.Aber: hab da schon sehr widersinnige Urteile gesehen.Würde ich mich nicht verlassen auf Dein Recht(Recht haben oder es bekommen sind riesige Unterschiede!!)

Ist Dein Brief vom 14.7. bestätigt worden..ist er beim Amt nachweislich angekommen?

Bezieht sich das AA-Schreiben vom Oktober auf Dein Schreiben ?
Von Mitte Juli bis Mitte November hast Du immerhin unberechtigt das Geld behalten und erst nach AUFFORDERUNG rückgezahlt.

Bei dem Vernehmungsschreiben sind sicher irgendwelche Belehrungen ?Daher...man wird bei Verhör-/Anhörterminen oft daraufhingewiesen,daß man das Recht hat,in der Sache zu schweigen...weiß jetzt nicht,ob der Zoll schon der Staatsanwaltschaft gleichgestellt ist.Bei Polizei kann man immer erst mal wegbleiben. (-: (es sei denn,es wurde EXTRA hingewiesen ...
Wenn Du gar nicht reagierst,kommt ein Schreiben vom Staatsanwalt.
Du kannst also vorher z.B. dem Zollamt mitteilen,daß Du nicht zum Anhörungstermin erscheinst(ohne Begründung)...oder,Du reagierst erst mal nicht und gehst aber schon mal zu einem Anwalt.Der Staatsanwaltschaft ggü.kann dann Dein Anwalt antworten.Daß Du erst im Prozeß antworten willst z.B.,Daß er erst mal Einblick in die Akte möchte z.B.Das ist gut,weil Du dann genau weißt,was liegt beim AA...oder ,daß Du Deinerseits Einstellung des Verfahrens beantragen lassen willst..da Du Deinerseits das Amt informiert hast.....und Dir evl.inzwischen noch eingefallen ist,daß Du mehrfach vergeblich Deinen Betreuer ans Telefon haben wolltest zwecks Rückzahlmodalitäten...oder Dir ein MA des AA telefonisch sagte,Du solltest ruhig die Rückzahlaufforderung abwarten... (-:
dazu aber(was Du sagen darfst,was Dir inzwischen noch einfalen kann....frag den Anwalt.

Ohne Anwalt würde ich nicht losgehen...denn:der haftet für seine Falschberatung...und ich weiß nicht,wie diese Sachen behandelt werden----verbissen oder kulant eingestellt.
Würde auch nicht b.Zoll anrufen oder so...weil die seltsame Praktiken haben und oft Dein Telefonat( Stammel-stammel...)als verbindliche AUSSAGE werten...das kann dumm ausgehen(Eingeständnis der Schuld...).
Immerhin dürfte es Dir schwerfallen,glaubhaft darzulegen,warum Du das Geld auf dem Konto ließest...Du hast die " Rückbringeschuld".

Laß mal hören,wie es weitergeht...

Gruß von der
Micky
 
Leider habe ich keine Zeugen als ich den Brief in den Briefkasten des AA geworfen habe.
Ich habe nach der ersten Zahlung nichts unternommen, da ich ja wusste das mein Brief (das ich arbeit habe) beim AA vorliegt.
Allerdings habe ich keine bestätigung darüber erhalten.

Aber der Vorwurf des Betruges nach §263 ist ja nur gegeben wenn ich absichtlich falsche angaben gemacht hab um Geld zu erlangen (also um mich daran zu bereichern)
Das ist aber nicht der Fall, da ich Wahrheitsgemäße Aussagen gemacht habe.
Ich habe ja auch den Änderungsbescheid abgegeben.

Ich denke das die auf dem AA einfach geschlampt haben und der Zettel untergegangen ist, oder dass die das absichtlich machen und jetzt erst auf mich zu kommen (intrige mit der Behörde,...)

Je mehr ich im Internet danach such, umso mehr Fälle finde ich wo es genau so war.
Das ist schon irgendwie komisch oder?

Werde morgen mal zu meinem Anwalt gehen und mit dem die Sache besprechen.
Die Anwaltskosten muss ich halt tragen.
Bei einer Verurteilung geht es mir auch nur sekundär um die Geldstrafe, vielmehr geht es mir darum, dass ich deswegen evtl einen eintrag ins Bundeszentralregister bekomm, und das wäre sch....

gruß Sven
 
Hey...MARINA! Ich tipppe rum...und Du hast ganz clever die Sache delegiert...ja!! Managerqualitäten...*lach* und auch noch ZEITGLEICH....
Noch Fragen,warum mir ZEIT fehlt? Ups....

Also,Sven! Versuch wenigstens rauszubekommen,ob und wann(Eingangsstempel) das AA Deinen Brief bekommen hat.Kenne eben den anderen Fall,wo jemand verurteilt wurde.sagen,man hätte einen Brief eingeworfen,sieht ohne Beleg seltsam aus(oder war nicht vielleicht DOCH ein Zeuge dabei*grübel*???)

DU bist in der Rückzahlpflicht !!!..Einbehaltung nicht zustehender Gelder..oder so.Den Betrugsvorwurf mußt DU entkräftigen.Die gehen sonst davon aus,daß Du es halt probiert hast,beides zu behalten(Lohn + ALG).
Hättest unmittelbar(!!) reagieren müssen.So ist das nun mal."Treu und Glauben" oder so ein Zeugs....
Hilft Dir höchstens ein Telefonat mit dem AA nach der Zahlung(aber Vorsicht....keinen neuen Betrug...*grins*).
Warum kam es zur Neuberechnung?
Auf Grund Deines Briefes oder weil dann über vier Ecken das AA Wind bekam vom Job?Das ist vielleicht entscheidend..
Der Behörde,die ja IMMER*yeah* korrekt arbeitet,Intrigen zu unterstellen(ohne dafür Beweise zu haben)---ist eine üble Verleumdung...tse tse...und strafbar.
Die Eintragung ins Register gibts erst ab best.Strafhöhe...da kann man sicher noch selbst "Angebot zu gemeinnütziger Arbeit" oder so handeln mit d.Richter.

Ach so....WICHTIG..hab ich gestern erst gelesen i.d.Jurathek: wie alt bist Du??? Wenn unter 21 oder so,fällst Du u.U.unter das Jugendstrafrecht...und gibt es Jugendgerichtshilfe...die verhandeln sep.mit d.Staatsanwalt,obs zur Anklage kommt...dann wird es humaner...

Gruß!
Micky
 
Bin leider schob über 21, nämlich 23.
Habe leider keinen Zeugen als ich den Brief eingeworfen habe, die vom AA behaupten es sei nichts eingegangen.

Kurios nur, das ich den Brief eingeworfen habe, und ich sogar über das AA an eine Stelle gekommen bin.
Mein Arbeitgeber hat daraufhin dem AA schon mitgeteilt das die Stelle nun vergeben ist.

Die Soz.Vers. hat ja auch noch Meldung gemacht das ich wieder arbeite.

Es geht um einen Betrag von 1725,- den ich ja sofort nach der Neuberechnung des AA zurück gezahlt habe.

Das AA behauptet sie hätten von mir keinen Brief erhalten, wenn ich den aber in den Briefkasten werfe, dann müssen die den erhalten haben.

Je mehr ich im Inet darüber such umso mehr Fälle finde ich wo es genau so ablief.

Habe nacher bei einem Anwalt einen Termin, mal sehen was der mir sagt.
Weil korrekt finde ich das wirklich nicht.

Sollte es hier zu einer Geldstrafe kommen, werde ich mich ein Jahr Arbeitslos melden um die Strafe zu finanzieren.

Ich find es nur wirklich sch....
Da ist man für 3 Monate Arbeitslos, reißt sich den A**** für nen Ferienjob auf, hat im Endefekt 250,- Eur ! mehr auf der Hand als vom ALG
und wird dann dafür das man sich arbeit gesucht hat noch bestraft ?

Ich hätte genau so gut von Juli - September NICHTS tun können, in den Urlaub fahren können und monatlich vom Staat die 680,- nehmen sollen, anstatt 40h die Woche zu arbeiten für 930,-

Bei so sachen platzt mir echt die Hutschnur.

Auf die Frage warum ich das Geld nicht gleich zurück gezahlt hab, bzw. dem AA nicht angerufen hab, liegt daran, da ich ja wusste das mein Änderungsbescheid bei denen sein MUSS und ich nurnoch darauf gewartet hab das jeden Tag der bescheid für die zurückzahlung kommt.


Mit freundlichem Gruß

Sven


PS: Trotzdem liegt im bloßem Empfang nichtgeschuldeter Leistungen noch kein Betrug im Sinne des § 263 I StGB. Die Vorschrift setzt voraus, dass Sie vorsätzlich einen anderen über Tatsachen getäuscht und mit der Absicht rechtswidriger Bereicherung gehandelt haben.

Und das habe ich ja nicht, sonst hätte ich weder den Änderungsbescheid abgegeben, noch mein Arbeitgeber meldung erstattet das er jemanden für den Job hat, und die Soz.Vers hat ja auch noch Meldung gemacht.

*grübel* ich weiß garnemme ob ich net doch versucht hab 3x in den Ferien dort anzurufen, aber meine Beraterin im Urlaub war *fg*

Ne mal ernsthaft, die Antragstellung hat sich über 8 Wochen gezogen.
Die Beantragung für mein Kindergeld, welches ich im September 03 beim AA gestellt habe (Familienkasse) dauerte 9 Wochen.

Zumal der Zeitraum meiner Arbeitslosigkeit genau in den Sommerferien lag, kann es doch gut sein dass die Bearbeitungszeit noch länger ist als die 8 Wochen bei der Beantragung.
 
Hallo,Sven!
Ich wäre auch total gefrustet...gehe nicht ohne Grund zu möglichst ALLEN amtl.Sachen mit Zeugen o.mach Einschreiben...
Such Deine Kopie raus !Die solltest Du FINDEN.wenn sie z.B. nachweislich auf Deinem PC zu dem Zeitpunkt getippt wurde...alles als Gegenbeweis anbieten.
Du solltest außerdem den Einwurftag noch mal überdenken...und dann fällt Dir vielleicht auch der Freund ein,der neben Dir stand,als Du den Brief einwarfst.Aussage gegen Aussage.

Guck in deinen Kalender..dort findest Du mit richtigem Suchen vielleicht auch noch die Notiz über das Telefonat...der Name des Mitarbeiters muß ja nicht sein...war es der Empfang b.AA und die sagten was von ruhig den Bescheid abwarten...???!!!
Wenn Du eine Auskunft bekamst,Du würdest in Kürze mitgeteilt bekommen,wie und auf welches Konto Du die Rückzahlung vornehmen sollst...
na und so weiter....
Die Meldung Deines Arbeitgebers ans AA kannst Du problemlos als Kopie bekommen...die SV-Meldung ebenso.
Vielleicht hast Du Glück und das AA hat irgendwie indirekt bestätigt,daß sie Bescheid wissen.Der Anwalt soll Akteneinsicht in Deine AA Akte fordern!Vielleicht findet sich die Bestätigung doch noch...Du mußt ja alle Gelegenheit z.Verteidigung bekommen.

Könnte schon System haben!!!
Systematische Bußgelder sind AUCH Einnahmequelle!!!

Die Krankenkasse hat AUCH Kontakt m.AA!Klappere alle Stellen ab und such nach Belegen!

Der Erhalt der Summe ist nicht das Problem...aber das BEHALTEN werden sie Dir vorwerfen!
Wenn Du richtig gegenhältst,hast Du vielleicht eine Chance!!!
Gruß!
Micky
 
...ich hatte ein ?hnliches Erlebniss und wurde trotz allem zu 60 Tgess?tze a/40€ bestraft. Bei nicht bezahlung der 2400€ - 60 Tage Knast.
 

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