Allerdings ist es auch ein gängiges betrügerisches Prinzip, Fremdfotos zu nutzen und etwas anzubieten, was man gar nicht besitzt. Oder kannst du das definitiv ausschließen?
Weil du immer wieder darauf beharrstest, den Artikel haben zu wollen und nicht den Gegenwert - sonst hättest du ja einfach über den Paypal Käuferschutz gehen können.
Das würdest du nur bekommen, wenn er über entsprechendes Geld verfügt. Und das weißt du eben nicht. Genau deshalb war es womöglich auch ein Fehler, nicht über Paypal gegangen zu sein und weitere Kosten für Anwalt und Co. gar nicht erst entstehen zu lassen.
Ich glaube aber nicht, dass du etwas anderes beanspruchen kannst als dad Geld, das du bezahlt hast. Es heißt Schadenersatz und nicht Gegenwert für Ersatzbeschaffung. (Sehe gerade, dass das wohl doch möglich ist mit dem Gegenwert für die Ersatzbeschaffung.