Vor Kurzem fanden in unserem Betrieb Betriebsratswahlen statt. Es gab insgesamt vier Listen. Leider haben wir nicht genügend Stimmen erhalten und die Wahl als zweitstärkste Liste verloren.
Während des Wahlkampfs gab es einen Kollegen, der schlecht über mich gesprochen und andere Kollegen beeinflusst hat. Außerdem waren einige der gewählten Kandidaten gleichzeitig Mitglied des Wahlvorstands bzw. als Wahlleiter und Wahlhelfer tätig. Diese Personen haben auch die Stimmen ausgezählt.
Die Stimmabgabe war entweder persönlich am Wahltag oder per Briefwahl möglich.
Meine Frage:
Dürfen Personen, die selbst kandidieren, gleichzeitig im Wahlvorstand tätig sein, als Wahlleiter oder Wahlhelfer fungieren und anschließend auch die Stimmen auszählen?
Falls nein:
Gibt es dazu Urteile vom Bundesarbeitsgericht oder andere rechtliche Grundlagen?
Während des Wahlkampfs gab es einen Kollegen, der schlecht über mich gesprochen und andere Kollegen beeinflusst hat. Außerdem waren einige der gewählten Kandidaten gleichzeitig Mitglied des Wahlvorstands bzw. als Wahlleiter und Wahlhelfer tätig. Diese Personen haben auch die Stimmen ausgezählt.
Die Stimmabgabe war entweder persönlich am Wahltag oder per Briefwahl möglich.
Meine Frage:
Dürfen Personen, die selbst kandidieren, gleichzeitig im Wahlvorstand tätig sein, als Wahlleiter oder Wahlhelfer fungieren und anschließend auch die Stimmen auszählen?
Falls nein:
Gibt es dazu Urteile vom Bundesarbeitsgericht oder andere rechtliche Grundlagen?