Höhnchen
Aktives Mitglied
Hallo liebe Forumsteilnehmer*innen,
ich habe vor ein paar Tagen einen Ablehnungsbescheid gegen meinen Widerspruch gegen die bbB erhalten. Jetzt, einige Tage später, ich musste das erst einmal ein wenig verdauen, habe ich mich zur Klage entschieden.
Finanziell bringt es mir keinen Vorteil, aber darum geht es mir auch nicht. Es geht mir darum, mein quasi zerstörtes Berufsleid anzuerkennen.
Nun habe ich eigentlich von allen hier gelesen, dass sie die bbB zuerkannt bekommen haben.
Wäre jemand bereit, gerne auch per PN, zu schildern warum sie diesen bekommen haben? Oder hätten evtl einen Hinweis auf ein Urteil?
Zur Begründung im Ablehnungsbescheidstand:
Ich habe zuerst einen Ausbildungsberuf (A) angestrebt und wollte auf diesen Bereich ein Studium (S1) drauf setzen. Da ich schädigungsbedingt den Ausbildungsberuf A nicht zu Ende führen konnte, viele Umstände haben mich extrem getriggert, habe ich einen anderes Fach (S2) studiert, da mir S1 infolgedessen zu heikel erschien.
Nun steht im Schreiben, es ist weder erwiesen, dass ich A schädigungsbedingt abgebrochen habe, noch, dass ich S1 studieren wollte, also angestrebt habe. Das Anstreben von S1 sei meinen Zeugnissen nicht entnehmbar. (Wie denn auch, es steht in keinem Schul- oder Ausbildungszeugnis, welchen Beruf man später anstrebt.)
Zudem sei es nicht erkennbar, dass ich durch A und S1 im Erwerbsleben stärker belastet sei, als in anderen Berufen.
Nun kann ich mit dem ehrlich gesagt nicht viel anfangen, bin verwirrt und ratlos. Aber vielleicht habt ihr Tipps oder Ideen.
Was mich echt nervt, ist, dass einerseits ein beruflich gerader Lebenslauf erwartet wird, man aber gleichzeitig dennoch total geschädigt sein muss, um Anerkennung zu erlangen. Menschen, die schon vor dem Berufsleben geschädigt wurden, haben aber oft weder einen roten Faden im Lebenslauf, noch eine erfolgreich verfolgte Karriere. Gerade das ist ja eigentlich ein Indiz für die Schädigung.
Heute habe ich erfahren, dass meine Anwältin vom VdK nicht mehr dort arbeitet, ich habe insofern einen neuen Anwalt, der mich diesbezüglich demnächst kontaktieren wird. Hoffentlich kann ich von ihm mehr erwarten.
ich habe vor ein paar Tagen einen Ablehnungsbescheid gegen meinen Widerspruch gegen die bbB erhalten. Jetzt, einige Tage später, ich musste das erst einmal ein wenig verdauen, habe ich mich zur Klage entschieden.
Finanziell bringt es mir keinen Vorteil, aber darum geht es mir auch nicht. Es geht mir darum, mein quasi zerstörtes Berufsleid anzuerkennen.
Nun habe ich eigentlich von allen hier gelesen, dass sie die bbB zuerkannt bekommen haben.
Wäre jemand bereit, gerne auch per PN, zu schildern warum sie diesen bekommen haben? Oder hätten evtl einen Hinweis auf ein Urteil?
Zur Begründung im Ablehnungsbescheidstand:
Ich habe zuerst einen Ausbildungsberuf (A) angestrebt und wollte auf diesen Bereich ein Studium (S1) drauf setzen. Da ich schädigungsbedingt den Ausbildungsberuf A nicht zu Ende führen konnte, viele Umstände haben mich extrem getriggert, habe ich einen anderes Fach (S2) studiert, da mir S1 infolgedessen zu heikel erschien.
Nun steht im Schreiben, es ist weder erwiesen, dass ich A schädigungsbedingt abgebrochen habe, noch, dass ich S1 studieren wollte, also angestrebt habe. Das Anstreben von S1 sei meinen Zeugnissen nicht entnehmbar. (Wie denn auch, es steht in keinem Schul- oder Ausbildungszeugnis, welchen Beruf man später anstrebt.)
Zudem sei es nicht erkennbar, dass ich durch A und S1 im Erwerbsleben stärker belastet sei, als in anderen Berufen.
Nun kann ich mit dem ehrlich gesagt nicht viel anfangen, bin verwirrt und ratlos. Aber vielleicht habt ihr Tipps oder Ideen.
Was mich echt nervt, ist, dass einerseits ein beruflich gerader Lebenslauf erwartet wird, man aber gleichzeitig dennoch total geschädigt sein muss, um Anerkennung zu erlangen. Menschen, die schon vor dem Berufsleben geschädigt wurden, haben aber oft weder einen roten Faden im Lebenslauf, noch eine erfolgreich verfolgte Karriere. Gerade das ist ja eigentlich ein Indiz für die Schädigung.
Heute habe ich erfahren, dass meine Anwältin vom VdK nicht mehr dort arbeitet, ich habe insofern einen neuen Anwalt, der mich diesbezüglich demnächst kontaktieren wird. Hoffentlich kann ich von ihm mehr erwarten.