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Besondere berufliche Betroffenheit

Höhnchen

Aktives Mitglied
Hallo liebe Forumsteilnehmer*innen,

ich habe vor ein paar Tagen einen Ablehnungsbescheid gegen meinen Widerspruch gegen die bbB erhalten. Jetzt, einige Tage später, ich musste das erst einmal ein wenig verdauen, habe ich mich zur Klage entschieden.

Finanziell bringt es mir keinen Vorteil, aber darum geht es mir auch nicht. Es geht mir darum, mein quasi zerstörtes Berufsleid anzuerkennen.

Nun habe ich eigentlich von allen hier gelesen, dass sie die bbB zuerkannt bekommen haben.

Wäre jemand bereit, gerne auch per PN, zu schildern warum sie diesen bekommen haben? Oder hätten evtl einen Hinweis auf ein Urteil?

Zur Begründung im Ablehnungsbescheidstand:

Ich habe zuerst einen Ausbildungsberuf (A) angestrebt und wollte auf diesen Bereich ein Studium (S1) drauf setzen. Da ich schädigungsbedingt den Ausbildungsberuf A nicht zu Ende führen konnte, viele Umstände haben mich extrem getriggert, habe ich einen anderes Fach (S2) studiert, da mir S1 infolgedessen zu heikel erschien.

Nun steht im Schreiben, es ist weder erwiesen, dass ich A schädigungsbedingt abgebrochen habe, noch, dass ich S1 studieren wollte, also angestrebt habe. Das Anstreben von S1 sei meinen Zeugnissen nicht entnehmbar. (Wie denn auch, es steht in keinem Schul- oder Ausbildungszeugnis, welchen Beruf man später anstrebt.)
Zudem sei es nicht erkennbar, dass ich durch A und S1 im Erwerbsleben stärker belastet sei, als in anderen Berufen.

Nun kann ich mit dem ehrlich gesagt nicht viel anfangen, bin verwirrt und ratlos. Aber vielleicht habt ihr Tipps oder Ideen.

Was mich echt nervt, ist, dass einerseits ein beruflich gerader Lebenslauf erwartet wird, man aber gleichzeitig dennoch total geschädigt sein muss, um Anerkennung zu erlangen. Menschen, die schon vor dem Berufsleben geschädigt wurden, haben aber oft weder einen roten Faden im Lebenslauf, noch eine erfolgreich verfolgte Karriere. Gerade das ist ja eigentlich ein Indiz für die Schädigung.

Heute habe ich erfahren, dass meine Anwältin vom VdK nicht mehr dort arbeitet, ich habe insofern einen neuen Anwalt, der mich diesbezüglich demnächst kontaktieren wird. Hoffentlich kann ich von ihm mehr erwarten.
 
Such dir Hilfe beim BfA. Die haben da unironisch doch ein paar gute Leute die dir helfen, aber an die kommt man als normaler Arbeitssuchender der nur Geld will nicht ran. Leg diese Geschichte die du hier niedergeschrieben hast klar vor, Du willst ja eine neue Perspektive, willst einen Weg und kämpfst ja bereits stark dafür. Lass dir helfen, nimm nicht alles auf dich.
 
BfA - Bundesakentur für Arbeit
Besondere berufliche Betroffenheit - Höherbewertung des GdS (Grad der Schädigungsfolgen) nach dem BVG (Bundesversorgungsgesetz). Ich glaube nicht, dass die BfA Erfahrung damit hat.

Bei mir hatte bereits die Ärztin vom Amt geschrieben, dass die besondere berufliche Betroffenheit vorliegt, da ich Erwerbsunfähig bin und diese aufgrund der anerkannten Schädigungsfolgen.

Stimmt es das BSA genehmigt wurde?
 
Hallo Hohnchen,
bei mir wurde die besondere berufliche Betroffenheit anerkannt, weil ich durch die Schädigungsfolgen in meinem Beruf so behindert werde, dass ich diesen nicht mehr ausüben kann.
Es ging dabei nicht um das was hätte sein können sondern um das was war.
Auch meine Schwester hat die bbB zuerkannt bekommen. Sie arbeitet schon seit vielen Jahren mit sex. mißbrauchten Kindern, wo das VA von sich aus gesagt hat, dass es bei ihr eine bbB geben muss, allein weil sie in diesem Bereich arbeitet.
Bei den Betroffenen die ich kenne mit bbB ging es eigentlich nie um einen nicht gelungenen beruflichen Werdegsng sondern immer um die aktuellen Beruf und ob die Arbeit durch die Schädigung behindert wird.
 
Zuletzt bearbeitet:
Such dir Hilfe beim BfA. Die haben da unironisch doch ein paar gute Leute die dir helfen, aber an die kommt man als normaler Arbeitssuchender der nur Geld will nicht ran. Leg diese Geschichte die du hier niedergeschrieben hast klar vor, Du willst ja eine neue Perspektive, willst einen Weg und kämpfst ja bereits stark dafür. Lass dir helfen, nimm nicht alles auf dich.
Hallo Kräuterjunge, hier geht es um Entschädigung von Gewalttaten nach dem Opferentschädicungsgesetz OEG, wofür der Versorgungsamt zuständig ist. Da kommt man bei der BfA nicht weiter, weil die da keine Ahnung von haben.
 
@ silan, hast du den Beruf nach der Schädigung ausgeübt? Also vorher z.B. wg. des alters noch keinen und davor auch keinen nachweislich angestrebt (nachweisliche angestrebt wäre meines Erachtens ein Beruf, wenn dafür in Ausbildung oder Studium).

So wie ich es sehe kann die bbB ein Problem werden, wenn weder ein nachweislich angestreber Beruf (so wie ich es verstehe, vor Schädigung - was also bei Kindern schwer möglich ist), noch ein Beruf nach Schädigung ausgeübt werden konnte. Allerdings kann ich mir nicht vorstellen, dass es bei solchen Konstanstalationen der Gesetzgeber keine bbB gesehen hat. Sondern das er dies nicht bedacht hat.

Zumal ich welche kenne, die meine ich durch die Schädigung keine Berufsausbildung machen konnten und bei dennen auch die bbB gegeben wurde. Wobei ich keinen kenne, der die bbB erst erklagen musste.
 
Ich hab die Berufsausbildung nach Schädigung gemacht, also Kindheitstraumata. Und das auch erst sehr spät, mit über 30 Jahren.
Ich hatte die bbB zuerst nicht anerkannt bekommen weil ich viele Jahre nur die Grundrente bekam, und als ich dann BSA zugesprochen bekam, mir gesagt wurde, ich würde die bbB nicht bekommen, da ich keine Vorteile davon hätte. Nur weil ich diese Begründung schriftlich vom VA hatte, habe ich dann im Nachhinein im Januar letzten Jahres die bbB doch noch bekommen, nachträglich ich weiß grad nicht, entweder ab 1998 oder 2002. Müsste ich nachsehen...
Hatte die nochmal nachbeantragt, weil die Begründung einfach nicht korrekt war.
 

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