Weltenbummler25
Mitglied
Noch mal. In § 87 BVg stehet: alle Erstanträge auf BSA nach 07.2011 werden nach der neuen Fassung des Berufsschadensausgleichsverordnung berechnet. Da gibt es nur noch jedes Jahr fünf Vergleichseinkommen. Das sind Neufälle.
Alle Anträge auf BSa vor 07.2011 werden nach der alten Verordnung berechnet. Da gibt es zig Vergleichseinkommen. das sind Altfälle.
Viele Haben die Situation, daß sie den Antrag auf Versorgung, OEG, vor diesem Datum beantragen, z.B. 01-2009. Dann werden sie beispielsweise 2015 endlich anerkannt. Nach der Anerkennung, also nach 07.2011 beantragen sie BSA. Die gilt dann meistens rückwirkend, d.h. von 01-2009 bis 2015. Also Antrag auf Versorgung 2009. Der Erstantrag auf BSa ist aber nach 07.2011 beantragt, in unserem Beispiel 2015.
Dann ist die Frage, welche Fassung des Verordnung für diese Menschen gilt. Ist es die alte Verordnung von 01-2009, wo versorgung generell beantragt wurde; oder gilt die neue Verordnung weil BSA ja erst nach 07.2011 beantragt wurde, in unserem beispiel 2015 nach der Anerkennung.
Wenn man mit § 87 argumentiert, dann wäre auch rückwirkend von 2009 bis 2015 die Verordnung neu zu nehmen, weil der Erstantrag auf BSA ja in unserem Beispiel nach 07.2011 war.
Wenn man aber sagt, der Antrag auf Verordnung beinhaltet schon BSA, da der versorgungsantrag für alle in Frage kommenden Leistungen, insbesondere wirtschsftlichen Folgen der Schädigung, gerichtet ist, bleibt es die alte Verordnung, weil da schon quasi 2009 BSA indirekt mitbeantragt wurde. Der echte BSA-Antrag 2015 ist dann unbedeutend, die Ämter richten sich nach dem ersten Versorgungsantrag, und sagen Altfall.
Diese Frage ist unklar. Man kann so und so argumentieren, und sagen die Bewilligung von BSA geht auf den ersten Antrag auf Versorgung zurück (2009), BSA erfolgte auf den Versorgungsantrag (2009), dann altes BSA.
Oder man kann sagen, moment, § 87 besagt, daß Erstanträge auf BSA nach 07.2011 ( in unserem Beispiel 2015 BSA-Antrag) nach der neuen Verordnung berechnet werden müssen, und zwar auch rückwirkend. D.h. neues BSA von 2009-2015 wäre bindend.
Diese Frage ist gesetzlich meiner Meinung nach nicht klar geregelt! Siehe das Gerichtsurteil, daß ich in meinem ersten Post als link gesetzt habe. Das ist echt ein heißes Ding, diese Frage. Für einige wäre die neue Verordnung besser!
Alle Anträge auf BSa vor 07.2011 werden nach der alten Verordnung berechnet. Da gibt es zig Vergleichseinkommen. das sind Altfälle.
Viele Haben die Situation, daß sie den Antrag auf Versorgung, OEG, vor diesem Datum beantragen, z.B. 01-2009. Dann werden sie beispielsweise 2015 endlich anerkannt. Nach der Anerkennung, also nach 07.2011 beantragen sie BSA. Die gilt dann meistens rückwirkend, d.h. von 01-2009 bis 2015. Also Antrag auf Versorgung 2009. Der Erstantrag auf BSa ist aber nach 07.2011 beantragt, in unserem Beispiel 2015.
Dann ist die Frage, welche Fassung des Verordnung für diese Menschen gilt. Ist es die alte Verordnung von 01-2009, wo versorgung generell beantragt wurde; oder gilt die neue Verordnung weil BSA ja erst nach 07.2011 beantragt wurde, in unserem beispiel 2015 nach der Anerkennung.
Wenn man mit § 87 argumentiert, dann wäre auch rückwirkend von 2009 bis 2015 die Verordnung neu zu nehmen, weil der Erstantrag auf BSA ja in unserem Beispiel nach 07.2011 war.
Wenn man aber sagt, der Antrag auf Verordnung beinhaltet schon BSA, da der versorgungsantrag für alle in Frage kommenden Leistungen, insbesondere wirtschsftlichen Folgen der Schädigung, gerichtet ist, bleibt es die alte Verordnung, weil da schon quasi 2009 BSA indirekt mitbeantragt wurde. Der echte BSA-Antrag 2015 ist dann unbedeutend, die Ämter richten sich nach dem ersten Versorgungsantrag, und sagen Altfall.
Diese Frage ist unklar. Man kann so und so argumentieren, und sagen die Bewilligung von BSA geht auf den ersten Antrag auf Versorgung zurück (2009), BSA erfolgte auf den Versorgungsantrag (2009), dann altes BSA.
Oder man kann sagen, moment, § 87 besagt, daß Erstanträge auf BSA nach 07.2011 ( in unserem Beispiel 2015 BSA-Antrag) nach der neuen Verordnung berechnet werden müssen, und zwar auch rückwirkend. D.h. neues BSA von 2009-2015 wäre bindend.
Diese Frage ist gesetzlich meiner Meinung nach nicht klar geregelt! Siehe das Gerichtsurteil, daß ich in meinem ersten Post als link gesetzt habe. Das ist echt ein heißes Ding, diese Frage. Für einige wäre die neue Verordnung besser!
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