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Berufsschadensausgleich, welche Fassung des BSA wird angewandt bei Antrag2013

Noch mal. In § 87 BVg stehet: alle Erstanträge auf BSA nach 07.2011 werden nach der neuen Fassung des Berufsschadensausgleichsverordnung berechnet. Da gibt es nur noch jedes Jahr fünf Vergleichseinkommen. Das sind Neufälle.

Alle Anträge auf BSa vor 07.2011 werden nach der alten Verordnung berechnet. Da gibt es zig Vergleichseinkommen. das sind Altfälle.

Viele Haben die Situation, daß sie den Antrag auf Versorgung, OEG, vor diesem Datum beantragen, z.B. 01-2009. Dann werden sie beispielsweise 2015 endlich anerkannt. Nach der Anerkennung, also nach 07.2011 beantragen sie BSA. Die gilt dann meistens rückwirkend, d.h. von 01-2009 bis 2015. Also Antrag auf Versorgung 2009. Der Erstantrag auf BSa ist aber nach 07.2011 beantragt, in unserem Beispiel 2015.

Dann ist die Frage, welche Fassung des Verordnung für diese Menschen gilt. Ist es die alte Verordnung von 01-2009, wo versorgung generell beantragt wurde; oder gilt die neue Verordnung weil BSA ja erst nach 07.2011 beantragt wurde, in unserem beispiel 2015 nach der Anerkennung.

Wenn man mit § 87 argumentiert, dann wäre auch rückwirkend von 2009 bis 2015 die Verordnung neu zu nehmen, weil der Erstantrag auf BSA ja in unserem Beispiel nach 07.2011 war.

Wenn man aber sagt, der Antrag auf Verordnung beinhaltet schon BSA, da der versorgungsantrag für alle in Frage kommenden Leistungen, insbesondere wirtschsftlichen Folgen der Schädigung, gerichtet ist, bleibt es die alte Verordnung, weil da schon quasi 2009 BSA indirekt mitbeantragt wurde. Der echte BSA-Antrag 2015 ist dann unbedeutend, die Ämter richten sich nach dem ersten Versorgungsantrag, und sagen Altfall.

Diese Frage ist unklar. Man kann so und so argumentieren, und sagen die Bewilligung von BSA geht auf den ersten Antrag auf Versorgung zurück (2009), BSA erfolgte auf den Versorgungsantrag (2009), dann altes BSA.

Oder man kann sagen, moment, § 87 besagt, daß Erstanträge auf BSA nach 07.2011 ( in unserem Beispiel 2015 BSA-Antrag) nach der neuen Verordnung berechnet werden müssen, und zwar auch rückwirkend. D.h. neues BSA von 2009-2015 wäre bindend.

Diese Frage ist gesetzlich meiner Meinung nach nicht klar geregelt! Siehe das Gerichtsurteil, daß ich in meinem ersten Post als link gesetzt habe. Das ist echt ein heißes Ding, diese Frage. Für einige wäre die neue Verordnung besser!
 
Zuletzt bearbeitet:
Lieber Weltenbummler,
bei mir war es so, dass der BSA-Antrag nach der neuen Fassung bewilligt wurde. BSA wurde bei meinem OEG-Antrag (gestellt 1998) nicht autmatisch berücksichtigt und ich wusste viele Jahre nichts davon, dass ich da vielleicht Ansprüche haben könnte. Erst durch persönliche Vorsprache beim Versorgungsamt wurden entsprechende Anträge gestellt auf BSA, Ausgleichsrente, Berufliche Betroffenheit und Ehegattenzuschlag. Da ich immer versucht habe mich aus dem Sumpf zu befreien und mich immer weiter gebildet habe, eine Ausbildung gemacht und geschafft habe (stolz bin) und sogar in meinem Beruf gearbeitet und weitere Fortbildungen gemacht habe. Wärend der letzten Ausbildung hat mich dann 12 Jahre nach Feststellung eines GDS von 60 meine Vergangenheit wieder eingeholt und es hat weitere 3 Jahre gedauert, bis ich dann zum VA gegangen bin und gesagt hab, dass ich keine Lebensgrundlage mehr habe und nur von der Grundrente lebe. Mir wurden dann die letzten 15 Jahre als selbst eingeleitete Reha anerkannt und ich habe innerhalb weniger Wochen das Komplettpaket bekommen. Allerdings erst ab der neuen Antragstellung, weil eben die letzte Ausbildung offiziell erst genau in dem Monat endete als ich den Antrag stellte. Das Ende der Ausbildung war das Ende meiner selbst eingeleiteten Reha. Und ab da gabs dann erst die anderen Geschichten...

Liebe Grüße Silan

Liebe Silan. Wenn du BSA nach 07.2011 beantragt hast, und du den BSA auch erst ab 07.2011 bekommen hast, ist die Sache eh klar. Ist das so?
 
hallo Weltenbummler,
darf ich fragen, wie alt du bist und wie lange es gedauert hat bis du den bsa durchbekommen hast.welchen gds hast du und hast du eine befristete em-Rente?
Ich bin 28 und habe vom Versorgungsamt ein gds von 50 zugesprochen bekommen ohne Probleme. Allerdings wusste ich damals nicht, das ich Geld bekommen würde.ich hatte mich total erschrocken als ich plötzlich Geld auf meinem Konto hatte. Ich hatte quasi durch den weißen Ring automatisch einen Antrag auf oeg gestellt ohne zu wissen was das wirklich ist.bin dann zum Gutachter und der hielt mich für geschädigt. So nun ist es so, dass ich meinen Beruf aufgeben musste.Ich habe es lange versucht und wollte unbedingt in dem Beruf arbeiten. Ich habe meine belastbarkeitsgrenze immer wieder überschritten.durch den Stress bin ich schließlich körperlich erkrankt und kann nun gar nicht mehr arbeiten. Kleinste Dinge überfordern mich. Und auch wenn ich mich einen Tag stark fühle und theoretisch arbeiten gehen könnte, so fühle ich mich den nächsten Tag so schlecht das ich nur heule und die Traurigkeit nicht kontrollieren kann. Ich kann dann auch nicht einkaufen undmeine Wohnung verlassen. Starke Ängste und Zwänge legen mich zusätzlich noch lahm. Em Rente habe ich befristet für ein Jahr durchbekommen allerdings nur in Form einer arbeitsmarktrente. Ich habe jetzt einen Antrag auf bsa gestellt und warte nun seit 4 Monaten auf eine Antwort. Mein Geld wird immer knapper und ich lebe am existenzminimum. Therapien habe ich genug hinter mir und auch meine derzeitige Therapeutin ist der Meinung das ich austherapiert bin.
BS antrag kann lange dauern. Dir steht auch Grundsicherung zu, wenn du zu wenig Geld hast, solange BSA nicht bewilligt wurde. Grundrente wird bei der Grundsicherung nicht als Einkommen gewertet, ist frei.

Hmm. Du hast mit 50% anspruch auf Ausgleichsrente. Das mit der Rente wegen dem Arbeitsmarkt ist blöd, weil du beweisen mußt, daß überwiegend wegen deiner Schädigung nicht arbeiten kannst. Du brauchst bei eienr Abweisung dringend einen guten Anwalt.
Du mußt klar stellen, daß du wegen deiner schädigung nicht arbeiten kannst.Es tut mir leid, wenn ich das so sage, aber möglichweise mußt du auch gegen den rententräger klagen, und die Umwandlung der Arbeitsmarktrente in eine EM-Rente aufgrund der schädigung umwandeln lassen. Das hat eine Freundin von mir auch gemacht, mit Erfolg.

Du brauchts dringend einen guten Anwalt, der sich mit BSa und rente auskennt, laß dich vom Weißen Ring beraten. wenn du seit dem Monat der Anerkennung eien Einkommenseinbuße wegen deiner schädigung hast, steht dir auch seid der Versorgung BSA zu. Auch wenn ein Geschädigter arbeitet, aber nicht voll arbeiten kann, sagen wir halbtags steht ihm BSA zu (einkommensbuße aufgrund der Schädigung).

Dein Vergleichseinkommen wird nach dem angestrebtenund nachweisbaren Berufsziel berechnet.Wen jemand Richter werden wollte, es aber aufgrund der Opferwerdung nicht kann, das beweisen kann, daß er Richtwer werden wollte, bekommt er eben als vermeintlicher Richter seinen BSA.

wenn du diese seelischen Probleme hast, dann stehen dir eigentlich auch mehr als 50% GDS zu, wobei das schon gut ist.

Wenn ein Mensch keine Reha machen kann aufgrund seiner Schädigung, Dann ist Reha nicht zumutbares, dann geht es eben nicht. es gibt im Rehe-Gesetz dieses Kriterium der Zumutbarkeit oder Unzumutbarkeit. Wenn die sagen, es muß Reha gemacht werden, bevor BSA bewilligt werden kann, mußt du auch dagegen mit einem Anwalt vorgehen, und dich auf die Berichte der psychologin stützen. Das ist bei vielen Opfern so. Niemand kann zur Reha gezwungen werden, wenn es keinen Aussicht auf erfolg hat. Fertig! Es gibt keien Pflicht dazu.

Wenn du umschulst, dann wird auch erst nach der Umschulung geguckt, ob du BSA bekommst. Nach Ende der Umschulung, nach Ende der Reha steht dir dann BSA zu. Außerdem verändert sich dein vergleichseinkommen, wird nämlich nach dem Umschulungsberuf ausgemacht, nicht als Hochschulabsolvent. Die mit Universitätsabschluß bekommen das beste BSA. Ich würde das nicht machen! Du schaffst das seelisch auch nicht, wie du das beschreibst.
 
Zuletzt bearbeitet:
Weltenbummler 25 ganz lieben Dank für die nette ausführliche Erklärung, dass du dir meiner Frage angenommen hast. Das freut mich gerade sehr. Jetzt bin ich viel schlauer, als zuvor.

Dir alles Gute.

Grüsse
Meß
 
Danke Weltenbummler.
Deine Tipps haben mir sehr weitergeholfen. Ich denke auch, dass ich mir einen Anwalt nehmen werde.
Ich drück dir die Daumen das du den BSA nach 2011 bekommst.Der ist auf jeden Fall besser.
 
Hallo Weltenbummler,
das ist nett von dir.
Hast du vielleicht Lust mal zu telefonieren, damit wir uns ausführlich über das Thema austauschen können?
LG Schmetterling
 
Hallöchen die neue Fassung ist für alle besser als die alte....auch wenn es zig Vergleichseinkommen bei der alten Berechnung gab....
der Link sagt dazu genug aus..
Zum 1. Juli 2011 wurden die gesetzlichen Bestimmungen zum Berufsschadensausgleich grundlegend reformiert. Dabei wurde insbesondere das System der Vergleichseinkommen radikal vereinfacht: aus einer Fülle von mehr als 1000 Berufsgruppen wurden lediglich fünf Vergleichseinkommen gebildet, die sich an die Besoldung der Bundesbeamten anlehnen. Darüber hinaus wurde auch das System der Dynamisierung der Vergleichseinkommen verändert, wobei zwei unterschiedliche Dynamisierungsmethoden eingeführt wurden: bei "Altfällen" (Antragstellung vor dem 1. Juli 2011) wurde das Vergleichseinkommen zum 30. Juni 2011 festgestellt und wird seither jährlich mit demselben Prozentsatz wie die übrigen Renten angepasst (§ 87Abs. 1 BVG); Bei "Neufällen" (Antragstellung nach dem 30. Juni 2011) hingegen wird der Berufsschadensausgleich jährlich analog der Entwicklung der Beamtenbesoldung angepasst (§ 30 Abs. 5 BVG). Da aber das Rentenniveau der gesetzlichen Rentenversicherung aufgrund der Rentenanpassungsformel auch in Zukunft gegenüber dem Niveau der Durchschnittseinkommen sinken wird[SUP][3][/SUP], erleiden die "Altfälle" mittelfristig eine spürbare Einkommenseinbuße. Sie sind also aufgrund der unterschiedlichen Dynamisierung gegenüber den "Neufällen" benachteiligt.

Quelle:
https://de.wikipedia.org/wiki/Berufsschadensausgleich

Ich gebe zu bedenken, wer z.B. einen Kindheitsschaden hat
der wird nie nach dem Stand eingestuft, was er heute erreicht hat....sondern als Schüler und das darf man nicht außer Acht lassen....denke es trifft einige unter uns die überrascht werden
warum sie nicht nach A7 oder höher eingestuft wurden...mich eingeschlossen! für mich war das erstmal ein ziemliches Chaos....im Nachhinein kann man das so hindrehen, weil es ja tatsächlich einen Kindheitsschaden gab, der nicht unerheblich war...
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich hatte gelesen, das Menschen die keinen Schulabschluss absolvieren konnten, das hier die Möglichkeit besteht ein Vergleichseinkommen der Geschwister (die nicht beschädigt wurden) zu ermitteln / heranziehen kann, selbst auch die Berufe bzw. den schulischen Werdegang der eigenen Kinder in Betracht zu ziehen. Quasi wäre das dann ein hätte - werde - können - Beruf (...).
 

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