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Berufsschadensausgleich, welche Fassung des BSA wird angewandt bei Antrag2013

Hallo Leute,

ich bin als Opfer anerkannt worden. Super, und ich möchte allen Mut machen, es zu versuchen, und sich nicht mürbe machen zu lassen! ...Aber mir ist nicht klar, nach welcher Fassung des Berufsschadensausgleichs mein Antrag auf BSA eingeordnet wird?

Anträge auf BSA nach 06.2011 werden eigentlich nach der aktuellen Fassung der Verordnung über BSA eingestuft, und da wird dann pauschal das Einkommen ermittelt, und die Beträge sind m.E. angemessen und gut.

Aber wie ist das, wenn der Erstantrag auf OEG sagen wir 2009 gestellt wurde, und der besondere Antrag auf Berufsschadensausgleich nach der Anerkennung später ,d.h. ab Juni.2011, gestellt wird?
Wie ist das bei denen, die Berufsschadensausgleich beantragt haben, und bei denen auch diese Reihenfolge mit den zeiten da war? Ich habe dazu keine Information gefunden. Also Erstantrag auf OEG vor 2011, und AntRag auf BSA nach Juni.2011? Vielen Dank für Antworten.

PS: bitte den letzten Beitrag von mir lesen! Es ist unsicher und unklar, welche Regelung anzuwenden wäre.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Lieber Weltenbummler,

da Du bist jetzt keine Antwort erhalten hast, kann ich mir vorstellen, dass die Mitglieder hier über doch recht komplexe rechtliche Fragen zu wenig informiert sind. Wie ich selbst. Trotzdem ein kleiner Ratschlag: es gibt
( jedenfalls in der Schweiz) Rechtsberatungsstellen, bei denen man für relativ wenig Geld viel Informationen
erhält. Zu jedem Thema. Ansonsten könnte es sich ev. auch lohnen, einen gewöhnlichen Anwalt zu konsultieren…
viel Glück und liebe Grüsse, Desdemonaschall
 
Ich habe es schon heraus gefunden. Wer seinen BSA ab 007.2011 benatragt, wird nach der neuesten Rechtsgrundlage des Berufsschadensausgleichs entschädigt, also nach dem BSA ab 07.2011, die aktuellste Fassung. Ich habe den Eindruck, daß die Versorgungsämter hier Fehler machen. Es gilt der Datum der Antragsstellung.

Ausnahmen sind dann gegeben, wenn Gerichtsverfahren, die vor 07.2011 begannen, der BSA zum Streitpunkt der Verhandlung wurde, aber dann entscheidet sowieso das Gericht.


Z.B:
https://openjur.de/u/609207.html

Dort wird auch auf die Kommentare zum BVG und OEG durch Dau/knickrehm erwähnt. Die haben 2011 ein neues Buch geschrieben, wo die Gesetze gut lesbar kommentiert werden.
Außerdem habe ich einen BEamten gefragt, der das weiß.

Leute ihr könnt einen Überprüfungsantrag stellenm, der vier Jahre rückwirkend gilt, wenn ihr das überprüft haben wollt, aber klärt erst mal, ob die neuen Leistungen wirklich besser für euch wären.
 
danke für erfreulichen Bescheid !

Tja, dann ist ja alles mehr als in Butter….danke, dass Du uns informiert hast🙂 liebe Grüsse, Desdemonaschall
 
Es ist nicht so einfach,. wie ich dachte. Zwar wird dann der BSa ab 07.2011 beantragt, aber die Bewilligung wird nach dem Erstantrag auf OEG für BSA femacht. Es ist durchaus sinnig, daß man den Antrag auf Versorgung als den Antrag sieht, womit bereits Berufsschadensausgleich beantragt wurde. Nach § 1 Bvg gilt der antrag auf Versorgung für alle in Betracht kommenden Folgeleistungen, vor allem beantragt man für wirtschaftlicher Folgen der Schädigung den Erstantrag auf Versorgung.

So wäre dann die Deutung so, daß bereits mit dem ANtrag auf Versorgung vor 07.2011 Berufsschadensausgleich beantragt worden ist. es ist nicht eindeutig geklärt gesetzlich. Aber mit dieser deutung bleibt es das alte Gesetz, da der Antrag auf Versorgung, indem Berufsschadensausgleich quasi mitbeantragt wird, vor 07.2011 war.

Das ist auch druchaus logisch.

D.h., ich weiß es nicht genau, und es ist unsicher, ob § 87 BVG für Anträge auf Berufsschadensausgleich, die rückwirkend auf einen Zeitraum vor 07.2011 sich erstrecken, ebenfalls gilt. Dieser Paragrapgh besagt, daß alle Eratanträge auf Berufsschadensausgleich nach 07.2011 nach der neuen Regelung errechnet werden muß.
 
Entschuldige mich, wenn ich vielleicht für euch Anwesenden eine dumme Frage stelle. Wo besteht denn genau der Unterschied zwischen vor 07.2011 und nach dem besagten Datum ?

Euch allen noch einen sonnigen Sonntag.

Grüsse Meß
 
hallo Weltenbummler,
darf ich fragen, wie alt du bist und wie lange es gedauert hat bis du den bsa durchbekommen hast.welchen gds hast du und hast du eine befristete em-Rente?
Ich bin 28 und habe vom Versorgungsamt ein gds von 50 zugesprochen bekommen ohne Probleme. Allerdings wusste ich damals nicht, das ich Geld bekommen würde.ich hatte mich total erschrocken als ich plötzlich Geld auf meinem Konto hatte. Ich hatte quasi durch den weißen Ring automatisch einen Antrag auf oeg gestellt ohne zu wissen was das wirklich ist.bin dann zum Gutachter und der hielt mich für geschädigt. So nun ist es so, dass ich meinen Beruf aufgeben musste.Ich habe es lange versucht und wollte unbedingt in dem Beruf arbeiten. Ich habe meine belastbarkeitsgrenze immer wieder überschritten.durch den Stress bin ich schließlich körperlich erkrankt und kann nun gar nicht mehr arbeiten. Kleinste Dinge überfordern mich. Und auch wenn ich mich einen Tag stark fühle und theoretisch arbeiten gehen könnte, so fühle ich mich den nächsten Tag so schlecht das ich nur heule und die Traurigkeit nicht kontrollieren kann. Ich kann dann auch nicht einkaufen undmeine Wohnung verlassen. Starke Ängste und Zwänge legen mich zusätzlich noch lahm. Em Rente habe ich befristet für ein Jahr durchbekommen allerdings nur in Form einer arbeitsmarktrente. Ich habe jetzt einen Antrag auf bsa gestellt und warte nun seit 4 Monaten auf eine Antwort. Mein Geld wird immer knapper und ich lebe am existenzminimum. Therapien habe ich genug hinter mir und auch meine derzeitige Therapeutin ist der Meinung das ich austherapiert bin.
 
Lieber Weltenbummler , da kann ich jetzt nicht mehr mithalten…vielleicht meldet sich jemand Kompetenteres…
viel Glück und alles Gute kann ich Dir aber trotzdem wünschen…Desdemonaschall
 
Lieber Weltenbummler,
bei mir war es so, dass der BSA-Antrag nach der neuen Fassung bewilligt wurde. BSA wurde bei meinem OEG-Antrag (gestellt 1998) nicht autmatisch berücksichtigt und ich wusste viele Jahre nichts davon, dass ich da vielleicht Ansprüche haben könnte. Erst durch persönliche Vorsprache beim Versorgungsamt wurden entsprechende Anträge gestellt auf BSA, Ausgleichsrente, Berufliche Betroffenheit und Ehegattenzuschlag. Da ich immer versucht habe mich aus dem Sumpf zu befreien und mich immer weiter gebildet habe, eine Ausbildung gemacht und geschafft habe (stolz bin) und sogar in meinem Beruf gearbeitet und weitere Fortbildungen gemacht habe. Wärend der letzten Ausbildung hat mich dann 12 Jahre nach Feststellung eines GDS von 60 meine Vergangenheit wieder eingeholt und es hat weitere 3 Jahre gedauert, bis ich dann zum VA gegangen bin und gesagt hab, dass ich keine Lebensgrundlage mehr habe und nur von der Grundrente lebe. Mir wurden dann die letzten 15 Jahre als selbst eingeleitete Reha anerkannt und ich habe innerhalb weniger Wochen das Komplettpaket bekommen. Allerdings erst ab der neuen Antragstellung, weil eben die letzte Ausbildung offiziell erst genau in dem Monat endete als ich den Antrag stellte. Das Ende der Ausbildung war das Ende meiner selbst eingeleiteten Reha. Und ab da gabs dann erst die anderen Geschichten...

@ schmetterling86oeg
Therapien habe ich genug hinter mir...
Dass solltest du dem VA so nicht sagen, das kann dir als mangelnden Mitwirkungswillen ausgelegt werden. Denn es gilt der Grundsatz Reha vor Rente. Und zur Reha gehört auch die Psychotherapie. Wenn du dich da verweigerst hast du keinen Anspruch auf BSA und sogar deine Grundrentenansprüche könnten gestrichen werden. Meine Tochter hat das durch und steht jetzt ganz ohne alles da.
...und auch meine derzeitige Therapeutin ist der Meinung das ich austherapiert bin.
Auch die Aussage deiner Therapeutin ist da nicht relevant. Deine Therapeutin kann für sich feststllen, dass du mit IHREN Mitteln austherapiert bist, aber andere Therapeuten arbeiten anders, haben andere therapeutische Mittel. Da wird von Seiten des VA gutachterlich festgestellt, ob du Therapie- und Rehafähig bist und dann wird geguckt, welche Reha möglich ist. Wenn die Reha dann nicht greift oder du nicht durchhälst, weil du aufgrund deiner körperlich/seelischen Verfassung nicht dazu in der Lage bist wird BSA bewilligt. Aber das wird regelmäßig wieder von Gutachtern überprüft und gegebenenfalls musst du nach einiger Zeit einen neuen Rehaversuch starten. Therapie wird von dir erwartet, weil du eine Mitwirkungspflicht hast, gesund zu werden.
Wie lange die Bearbeitung der Anträge dauert ist ganz unterschiedlich. Bei mir gings relativ schnell, aber sie hatten von mir auch eine Akte, die war fast nen halben Meter hoch... ich war total geschockt, wie mein Sachbearbeiter damit angeschleppt kam... Aber dadurch hatten sie auch viele Infos über mich, diverse Gutachten, Therapieberichte, Klinikberichte usw. Bei anderen aus meinem Bekanntenkreis dauerte es viel länger.
Wegen deiner geringen Einkünfte kannst du aber einen Antrag beim Versorgungsamt stellen auf Hilfe zum Lebensunterhalt. Da bekommst du dann zu deiner EU-Rente noch eine Aufstockung dazu. Mir ist das damals angeboten worden vom Versorgungsamt. Wie genau das funktioniert weiß ich allerdings nicht, da ich das damals abgelehnt habe. Ich bin ja verheiratet und meine Frau hat mich quasi mit versorgt.
Vielleicht hilft dir das ja etwas weiter.

Liebe Grüße Silan
 
Vielen lieben Dank Silian für deine Antwort/ Hinweise.
Nun hatte ich mich falsch ausgedrückt.
Natürlich werde ich mein Leben lang Psychotherapie machen/brauchen.
Nur hat meine Therapeutin festgestellt, dass Therapie bei mir in Bezug auf die Arbeitsfähigkeit nichts mehr bringen wird. Ich habe in meinem kurzen Leben sehr viele tiefenpsychologische und verhaltenstherapeutische Therapien gemacht.Auch Traumaklinik kurz. Und natürlich kann man bei psychischen Leiden niemals nie sagen. Es kann sich immer etwas verbessern, nur die Wahrscheinlichkeit ist doch sehr gering. Aber die Versorgungsämter können einfach daran festhalten und behaupten Reha Maßnahmen sind noch nicht abgeschlossen. Das können die 20- 30 Jahre machen. Den Einkommensverlust habe ich doch jetzt, bestätigt durch die Em-Rente. Nach dem Versorgungskrankengeld kam die Eu- Rente und ich bin gespannt was die jetzt von mir fordern. Und muss ich nicht in einen gleichwertigen Beruf umgeschult werden? Also da ich schon ein Studium abgeschlossen habe in einen anderen Studienberuf? Ich hatte auch schonmal mit dem Berufsförderungswerk telefoniert, die sagten zu mir das man schon Vollzeit eine Umschulung machen muss. Teilzeit wäre nur möglich, wenn man Kinder hat. Ich frage mich wirklich nach welchen Kriterien die Gutachter entscheiden, ob etwas zumutbar und erfolgversprechend ist.
 

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