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Berufsschadensausgleich: Voraussetzungen und Umfang

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...das ist wirklich viel, was Du schreibst und weisst... Und einfach und klar dargestellt: erstmal danke dafür :blume:
Niedersachsen war mir einfach zu fern - bin ich nicht drauf gekommen...
Ok, das mit den Abzügen habe ich verstanden.
Beim Versorgungskrankengeld wird mir derzeit die BU nicht abgezogen. Allerdings hat die BU auch erst nach dem Versorgungskrankengeld begonnen zu zahlen.
Die BU kommt aus einer Lebensversicherung, zu der mein Arbeitgeber hälftig den Beitrag übernimmt / direkt seinen und meinen Beitrag vom Brutto abführt. Und diese LV hat eben auch einen kleineren BU-Anteil, der dann wirkt, wenn Du länger als 6 Monate krankgeschrieben bist.

Zu Deinen Frage:
Ich habe einzig einen Brief bekommen, nachdem sie mir 4 Wochen Zeit geben, dazu Stellung zu nehmen, dass das Versorgungsamt von einem Dauerzustand ausgeht und damit das Versorgungsgeld nicht mehr gezahlt werden muss.

Mir ist bisher 2 mal von der KK eine medizinische Reha angeboten worden, die ich jeweils mit Unterstützung meiner Therapeutin abgebogen habe: zum einen weil ich 2 schulpflichtige Kinder habe, zum anderen zugunsten der ambulanten Traumatherapie.

Berufliche Reha ist mir bisher nicht angeboten worden. Nun ist es schon so, dass ich bisher recht "hochwertig" gearbeitet habe. Hier weiss ich einfach nicht, auf welches Level eine Umschulung dann gehen würde? Gibt es so was wie ein Recht auf 'annähernd angemessene = höherwertige' Tätigkeit?

Wie ich zur Uni kam: Ich musste einfach wieder versuchen, ein wenig raus zu kommen. Habe mir einen Studiengang gesucht, der sich zu fast 100 Prozent im Grundstudium über Vorlesungen, die Du nacharbeiten musst, zusammensetzt. So bin ich unter Menschen ohne mich wirklich einlassen zu müssen. Soziale Fremdkontakte sind für mich derzeit extrem schwierig. Ob ich von der Intensität das Studium so bewältigen kann, dass ich tatsächlich zu einem Abschluss komme - keine Ahnung. Ist letztendlich auch nicht erstes Ziel, auch wenn ich im Ergebnis natürlich froh wäre, wenn ich es schaffen würde. Aber für den Moment hat das auch viel therapeutischen Selbstzweck: Der Verstand wird beschäftigt und damit gelingt es mir vielleicht leichter an meine Gefühle ranzukommen. Und ich kann mich nicht weiter zu Hause verbuddeln. Aber wie ich das dem VA erklären soll, ist mir nicht so recht klar.
Im Idealfall könnte mir aber auch ein nichtabgeschlossenes Studium in diesem Bereich helfen, beruflich bei meinem Arbeitgeber in eine andere Abteilung zu wechseln, in der die Belastung für mich vielleicht irgendwann eher machbar ist. Zumindest in Teilzeit oder so.
Habe vorher Vollzeit gearbeitet.

Kann man wenn der BSA durch wäre, entscheiden zu studieren ohne das als berufliche Reha laufen zu lassen? Oder gibt es da Auflagen?

Gutachtertermin habe ich noch keinen. Der kommt zwingend als nächster Schritt, oder? Also bevor über BSA oder Reha / welche Reha entschieden wird?

Hab ich jetzt alles beantwortet? Ich schau noch mal...

Glaub schon... Und danke für die Zeit und Mühe, die Du da rein steckst!!!!

Schönen Abend
Keks2011
 
genau, der Anteil der auf freiwilliger Basis bezahlt wurde, wird nicht angerechnet.


Bezieht sich das dann auf den Abschnitt:
"Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen einschließlich den auf Kindererziehungszeiten beruhenden Rentenanteilen, mit Ausnahme des Rentenanteils, der auf freiwilligen Beiträgen beruht, die Beschädigte nicht - auch nicht mittelbar - aus Einkünften aus einer Erwerbstätigkeit entrichtet haben, ..."

Und was sind dann freiwillige Beiträge? Ist es automatisch nicht mehr 'freiwillig', wenn der Arbeitgeber den Betrag vom Bruttoeinkommen abgezogen hat? Dies aber auf einer freiwilligen Absprache mit dem Arbeitgeber beruht? Heisst, ich hätte diese Zusatz-LV nicht machen müssen habe mich aber zur späteren Absicherung dazu entschieden. Also haben sowohl der AG als auch ich je 4 Prozent vom Steuerbrutto an diese Kapital-LV abgeführt. Auf die Ansparsumme darf ich dann entsprechen auch erst im Rentenalter zugreifen. Und aus diesem Vertrag rührt eben auch eine 'kleine' BU, aus der ich jetzt einen Betrag beziehe, den ich wiederum versteuern muss, das das Geld ja aus dem Brutto-Gehalt stammte.

Seid Ihr jetzt schlauer und könnt mir sagen, was das für die Anrechnung heisst? Ich nämlich nicht....😕
bis bald
 
Hallo Keks,
also ich habe gerade gelesen du frägst das hier...
Kann man wenn der BSA durch wäre, entscheiden zu studieren ohne das als berufliche Reha laufen zu lassen? Oder gibt es da Auflagen?
Man bekommt nur BSA wenn alles andere probiert wurde und nichts erreicht werden konnte,
sprich mir wurde BSA schon mal abgelehnt, weil eben eine Unschulung zumutbar und erfolgsversprechend angesehen wurde.
Nur war bei mir das Thema, dass in diesem Gutachten Dinge standen, die so gar nicht
der Realität ensprachen, sprich als klar war, dass ich EM Rente beziehe und ansch.
keine 3Std/Tag arbeiten kann, ist auch eine Umschulung nicht zumutbar.
Aber dieses "nicht zumutbar" muss die Versorgungsverwaltung entscheiden.
Ich bewundere dein Engagement mit 3? Kindern...
Ich kann nicht mal mit einem Kind meinen HH alleine führen
und kann derzeit gar nicht an eine Tätigkeit denken.
Solange du die Kraft hast, würde ich alles tun, damit du einen gleichwertigen Job
hast/ausüben kannst!
Ich kann dir nur aus meiner Erfahrung sagen, dass ich eine Weiterbildung nach 4 Wochen abbrechen musste.
Ich bekam aufgrund des seelischen Ausnahmezustandes eben Reizdarm.
Es ist als schädigungsfolge noch nicht durch, bin aber dabei das
durch zu setzen, denn es ist definitiv bei mir so gewesen....mehr Belastung/Stress
kam mein Reizdarm und ich bekomm ihn nicht in Griff und das seit über 3 Jahren!

Um zurück z. Thema zu kommen:
Sowohl BSA als auch Ausgleichsrente bekommt man nur, wenn
eine Umschulung/Reha etc..weder erfolgsversprechend, noch zumutbar wäre!
Hast du das alles durch (Reha/Umschulung etc..) und hast dann einen "schlechter gestellten Beruf als vor der Schädigung"
dann kann man BSA beantragen.

Bei mir stand das so ähnlich in einen der letzten Bescheide!
Sprich Reha vor Rente oder Umschulung vor BSA..
 
Zuletzt bearbeitet:
Habe eine Frage zum "Familienzuschlag nach Stufe 1" bei der BSA Verordnung:
Was bed. das denn genau?
Betrifft das Familien mit Kindern oder was hat es sich auf sich?
Wer kennt sich aus?
Gibt es eigentl. irgend eine Leistung wenn man als Beschädigter Kinder zu versorgen
hat?
Was, wenn die Kids selbst z.B. einen Schwerbehinderten Ausweis haben?
Mir wurde erklärt, Kinder erhalten nur Leistungen beim OEG (egal welche Leistung)
wenn sie selbst von OEG betroffen sind.
Gibt es denn einen Ausgleich f. Kids, wenn sie eine Mama haben, die geschädigt wurde?
Denn Fakt ist ja, dass die Kinder auch u.U. darunter leiden, weil Mama "krank" ist...
 
Hallo Keks,

dass die dir nur diesen einen Brief geschrieben haben, finde ich total überraschend und erweckt bei mir den Eindruck, dass die dich direkt in den BSA schicken wollen ohne Wiedereingliederung in den Beruf, sprich Rente.

Ein SB hat sehr wohl die Möglichkeit, dies nach Aktenlage zu entscheiden, aber dass er das tut ist extrem selten.

Medizinische Reha betreibst du ja bereits, die muss nicht in einer Klinik stattfinden, sondern kann auch so, wie du das machst ambulant durchgeführt werden.

Also, ich finde das irgendwie merkwürdig. War bei der Post nichts dabei, kein Informationsblatt..nichts? Steht da irgendein Paragraph?

Weißt du was...ich würde den anschreiben....sinngemäß...."bevor ich eine Stellungnahme zu ihrem Schreiben vom ... abgeben kann, bitte ich um umfangreiche Sachaufklärung und entsprechende Fristverlängerung.
Und dann würde ich die Fragen drunterschreiben die du hast, mit der Bitte zu den Punkten Stellung zu nehmen.

Zum Thema: Umschulung...man muss dich in einen gleichwertigen Beruf, der deiner alten sozialen Stellung entspricht umschulen.
Möchtest/ Kannst du das ?
Du kannst auch während des BSA Bezuges in die Uni gehen, du kannst ja mit deiner Zeit machen was du willst, nur die Kosten trägst dann du und nicht die.

Letztendlich ist bei mir die Umschulung gescheitert, weil ich mich in diesen merkwürdigen sozialen gefügen an Arbeitsplätzen nicht mehr zurecht finde. Deren Welt und meine Welt haben wenig gemeinsame Schnittmenge.

Hmmm...und ob man aus dem BSA Bezug wieder zurück in die teilhabe am Arbeitsleben kann...da kenne ich keinen bei dem das passiert wäre, aber ich halte das durchaus für denkbar/ machbar. Diese Frage würde ich mitformulieren und stellen. Spannende Frage, die hab ich mir noch nie gestellt.

jetzt diese Versicherung....das ist ja ganz spannend.
Ich muss das jetzt mal ganz genau auseinanderklamüseren.
Also, es handelt sich um eine LV, deren Beiträge zur einen Hälfte von dir und zur anderen Hälfte vom AG bezahlt werden. Richtig? Diese Beiträge werden angespart und zum Stichtag X (also normalerweise bei einer bestimmten Altersgrenze) ausgezahlt. Richtig?
Dein Anteil wird von deinem Brutto abgezogen. Was ist mir der Hälfte vom AG? Wo kommt die her?
Und als nette Zugabe, ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit drin?
Und zwar ganz gezielt für dich und nicht irgendeine Gruppenversicherung.

Das hier ist der spannende Abschnitt und um den gibt es oft Ärger.
"der auf freiwilligen Beiträgen beruht, die Beschädigte nicht - auch nicht mittelbar - aus Einkünften aus einer Erwerbstätigkeit entrichtet haben, ..."

Sei so nett und beantworte meine Fragen oben, dann kann ich gezielter dazu schreiben.
gehe zunächst mal davon aus, dass die das abziehen, ob die das dürfen, steht auf einem ganz anderen Blatt Papier. Ich schreibe dir dann auch warum.

Und da kenne ich mich richtig gut aus.

Ja, ich gebe mir hier richtig Mühe, denn es hat mich ganz traurig gemacht, dass dir keiner eine Antwort gegeben hat, obwohl dein Eintrag schon älter war. Und ich weiß, wie das ist, nicht zu wissen, wie es weitergeht, immer noch mehr Sorgen zu haben.

Und bitte, so einen SB interessiert es nicht, wie es bei dir weitergeht. Für den bist du eine Akte, der es egal ist, wieviel Staub die ansetzt. Es darf keine Versorgungslücke geben, wenn die nicht in angemessener zeitlicher Nähe reagieren, musst du Druck machen.
Da hilft ein Anruf beim Amtsleiter, die Androhung der Presse oder auch ein Schreiben an das Ministerium.
 
... Schon wieder schlauer 🙂 beantworte ich Dir gerne die Fragen!

Vorweg: das Schreiben des VA bezog sich einzig auf § 18 a (7) BVG. Stichwort Dauerzustand.
Ob es hier einzig um die VA-Abteilung geht, die für das Versorgungskrankengeld zuständig ist oder auch in Kooperation mit der 'anderen' Abteilung passiert, die den Antrag auf BSA bearbeitet, weiss ich nicht.

Deine Feststellungen bezüglich der LV und der enthaltenen BU sind richtig.
Mein hälftiger Beitrag wird vom AG aus meinem Bruttegehalt einbehalten. Der hälftige Anteil des AG wird zunächst auf meinem Gehaltszettel vom AG auf das verabredete Bruttogehalt oben drauf gelegt - für die Steuer verzeichnet - und dann weiter unten eben gemeinsam mit meinem Anteil wieder als Minus abgezogen. Und im Ergebnis dann als Gesamtsumme vom AG an die Versicherung abgeführt. Zuletzt kamen darüber monatlich 440 Euro (unversteuert) zusammen.

Diese Beteiligung an einer zusätzlichen Altersabsicherung ist ein Angebot meines AG: das konnte ich annehmen oder auch bleiben lassen. Denke die Quote liegt so bei 50 / 50 in unserem Unternehmen.

Als ich zugesagt habe, kam dann ein Versicherungsvertreter vorbei, der die mir die Möglichkeiten der LV - sie ist extra auf meine Berufsgruppe (Medien) zugeschnitten - erklärt. Da sie aus verschiedenen Bausteinen besteht, hast Du hier auch wieder freie Auswahl, welche Du nimmst und welche du lässt.

BU war neben Hinterbliebenenversorgung (also letztlich ein kleiner RisikoLV Baustein) einer dieser Bausteine. Ich habe den ausgewählt, musste dies aber nicht zwingend tun. Weil ich ihn ausgewählt habe, werde ich zur Auszahlungsphase der LV dtl. weniger bekommen, also wenn ich den Baustein nicht gewählt habe.

Jetzt beziehe ich also die Leistung aus der BU - zahlenmäßig ist das für ca ein Drittel meines letzten Nettogehaltes gut - nur dass ich die Zahlungen versteuern muss, da die Einzahlungen ja zunächst aus meinem Brutto bestritten wurden... Der Besteuerungsanteil richtet sich nach meinem Alter und liegt bei 37 Prozent. Heisst, steuerlich muss ich 37 Prozent der Gesamtleistung als Einkommen angeben. Wenn ich das alles so richtig verstanden haben.

Also zum Stichwort 'Freiwilligkeit': Der Abschluss der LV ist ein Zusatzangebot und zu 100% freiwillig. Die Innengestaltung des Vertrages ist wiederum freiwillig und die BU eben nicht automatischer Bestandteil...

Jetzt kommst Du 🙂 Was sagt das alles über die Anrechenfähigkeit? Letztendlich bin ich ja super glücklich, wenn ich durch die Sache einigermaßen abgesichert komme. Hier ist die BU natürlich ein Puffer, mit dem ich auch Abschläge beim BSA etc. leichter hinnehmen könnte. Einzig fürchten würde ich die volle Anrechnung, wenn das dann dazu beiträgt, dass ich deutlich unter meinem letzten Netto bleibe... Denn die Verpflichtungen bleiben ja weiter bzw. werden wg. Therapie etc. derzeit erstmal größer...

Schönen Tag Dir

Keks2011
 
bzw. werden wg. Therapie etc. derzeit erstmal größer...

Hi Keks, wegen Therapie würde ich mir nicht so gr. Sorgen machen,
denn die Therapie muss die KK zahlen, wenn die ablehnt ist das VA dran...
Habe ich schon durch, dass die KK eine Therapie ablehnte und das
VA hat 30 Std. genehmigt.
Die Bewilligung dauert aber bei dem zuständigen Herrn leider bis zu einem Jahr..
Da es ein nicht kassenzugelassener Therap. war lehnte eben die KK ab.
Normal müssten die KK zahlen, wenn innerhalb 3 Monate kein geeigneter Therap.
zur Verfügung steht.
Und die Fahrtkosten?
Wenn du wegen der anerkannten Schädigung Therapie machst,
müssen die von der KK ohne Abzug eines Eigenanteils übernommen werden.
Auf Antrag natürlich aber dürfte kein Problem darstellen.
Hab mir Bestätigung über die Daten von meiner Thera geben lassen.
 
Man sollte auch daran denken, dass der Runde Tisch Empfehlungen gegeben hat (die noch in geltendes Recht umgesetzt werden müssen) - eine davon ist wohl auch Therapieübernahme, wenn es keinen anderen Kostenträger gibt... aber, wann das umgesetzt wird, weiß ich leider nicht...

LG
Meli
 
Hi liebe Meli,
gibt es eigentl. noch mehr, was noch umgesetzt werden muss?
Du hast denke ich den besseren Überblick...
Bisher habe ich nur Nachteiliges gelesen, gerade die neue
Verordnung, dass bei der Berechnung von BSA die Kindererziehungszeiten bei der EM Rente wieder voll angerechnet werden...
2004 wurde das erst durch ein Gerichtsurteil gekippt und nun schon wieder
Bestand der BSA Vorgaben....
Meine Frage wäre, ob man noch mal klagen soll?
Ist doch ne totale Ungerechtigkeit...
Oder war das viell. kein Ergebnis am runden Tisch?
Denn der Tisch handelte ja eher um das Thema, wie man mit
den "Opfern" umgeht und wegen den Entschädigungen...
 
Hallo Keks,

jetzt bin ich wieder ein Stückchen schlauer. §18 Abs 7 ....war der Hinweis.

"Versorgungskrankengeld und Beihilfe nach §17 enden mit dem Wegfall der Voraussetzungen für ihre Gewährung, dem Eintritt eines Dauerzustandes, der Bewilligung einer Altersrente aus der gesetzl. RV oder der Zahlung von Vorruhestandsgeld.
Ein Dauerzustand ist gegeben, wenn die Arbeitsunfähigkeit in den nächsten 78 Wochen voraussichtlich nicht zu beseitigen ist.


So, nun wissen wir erstmal wo der Hase hin will. ich werde morgen mal telefonieren, denn aus dem Gesetz und aus den Kommentaren ergibt sich eben nicht, welche Leistung sich anschließen wird, also ob BSA oder Übergangsgeld. Morgen sag ich dir mehr zu, wenn ich die erwische.
Man lernt nie aus.

Nun deine LV und deine BU.
Mit der LV hast du ja im Moment kein Problem, die zahlen ja gar nicht, sondern erst zum Stichtag. Interessant wird das erst, wenn du in den "Renten-BSA" gehst und der kommt erst bei Errreichen der Altersgrenze. und so alt biste ja noch nicht.
Nach meiner Einschätzung dürften sie den Teil, der sich aus deinem Gehalt finanziert hat, dann abziehen, den Teil den dein AG bezahlt hat nicht. Denn dieser ist nicht aus deinen Einkünften- auch nicht mittelbar- finanziert. Das Thema hat noch Zeit.

Die BU und der BSA...und jetzt wird es richtig spannend.
Ich habe nämlich auch eine BU und ich beziehe BSA.
Im Moment ziehen die meine BU vollständig ab, es ist zwar steuerlich bereinigt worden, mit diesen pauschalen Sätzen, aber er wurde angerechnet.
Begründung "Einkommen aus Vermögen, dass geschaffen wurde, um sich nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben, den Lebensunterhalt zu sichern".

Und....haben wir irgendwie den Eindruck, dass diese gesetzliche Begründung eine BU meint?
Nee....den haben wir nicht.
ist eine BU Vermögen?
Sichert sie das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben ab? nein, sie sichert das Risiko der Berufsunfähigkeit ab und nicht die Erwerbsunfähigkeit.
Die Klage ist hier inzwischen bei Gericht anhängig.

Also...1. richte dich darauf ein, dass die das beim BSA abziehen.
2. wenn die das nicht abziehen, würde ich dich händeringend bitten, mir das zu sagen, denn wird meine Klage vielleicht überflüssig.
und 3. sobald ich meine Klage gewonnen habe, sage ich dir Bescheid, denn das Verfahren das ich jetzt führe hat Signalwirkung für alle anderen.

Ein Abzug der BU ist nach meiner Einschätzung in keinster Weise vom Gesetz gedeckt.

Ich melde mich morgen, wenn ich abgeklärt habe, welche Versorgung sich denn nun anschließt. das fummel ich raus, das will ich jetzt auch wissen.

Sag einmal, du bist privat KV?
ich muss nochmal eben, alle Einträge lesen.
 
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