...das ist wirklich viel, was Du schreibst und weisst... Und einfach und klar dargestellt: erstmal danke dafür :blume:
Niedersachsen war mir einfach zu fern - bin ich nicht drauf gekommen...
Ok, das mit den Abzügen habe ich verstanden.
Beim Versorgungskrankengeld wird mir derzeit die BU nicht abgezogen. Allerdings hat die BU auch erst nach dem Versorgungskrankengeld begonnen zu zahlen.
Die BU kommt aus einer Lebensversicherung, zu der mein Arbeitgeber hälftig den Beitrag übernimmt / direkt seinen und meinen Beitrag vom Brutto abführt. Und diese LV hat eben auch einen kleineren BU-Anteil, der dann wirkt, wenn Du länger als 6 Monate krankgeschrieben bist.
Zu Deinen Frage:
Ich habe einzig einen Brief bekommen, nachdem sie mir 4 Wochen Zeit geben, dazu Stellung zu nehmen, dass das Versorgungsamt von einem Dauerzustand ausgeht und damit das Versorgungsgeld nicht mehr gezahlt werden muss.
Mir ist bisher 2 mal von der KK eine medizinische Reha angeboten worden, die ich jeweils mit Unterstützung meiner Therapeutin abgebogen habe: zum einen weil ich 2 schulpflichtige Kinder habe, zum anderen zugunsten der ambulanten Traumatherapie.
Berufliche Reha ist mir bisher nicht angeboten worden. Nun ist es schon so, dass ich bisher recht "hochwertig" gearbeitet habe. Hier weiss ich einfach nicht, auf welches Level eine Umschulung dann gehen würde? Gibt es so was wie ein Recht auf 'annähernd angemessene = höherwertige' Tätigkeit?
Wie ich zur Uni kam: Ich musste einfach wieder versuchen, ein wenig raus zu kommen. Habe mir einen Studiengang gesucht, der sich zu fast 100 Prozent im Grundstudium über Vorlesungen, die Du nacharbeiten musst, zusammensetzt. So bin ich unter Menschen ohne mich wirklich einlassen zu müssen. Soziale Fremdkontakte sind für mich derzeit extrem schwierig. Ob ich von der Intensität das Studium so bewältigen kann, dass ich tatsächlich zu einem Abschluss komme - keine Ahnung. Ist letztendlich auch nicht erstes Ziel, auch wenn ich im Ergebnis natürlich froh wäre, wenn ich es schaffen würde. Aber für den Moment hat das auch viel therapeutischen Selbstzweck: Der Verstand wird beschäftigt und damit gelingt es mir vielleicht leichter an meine Gefühle ranzukommen. Und ich kann mich nicht weiter zu Hause verbuddeln. Aber wie ich das dem VA erklären soll, ist mir nicht so recht klar.
Im Idealfall könnte mir aber auch ein nichtabgeschlossenes Studium in diesem Bereich helfen, beruflich bei meinem Arbeitgeber in eine andere Abteilung zu wechseln, in der die Belastung für mich vielleicht irgendwann eher machbar ist. Zumindest in Teilzeit oder so.
Habe vorher Vollzeit gearbeitet.
Kann man wenn der BSA durch wäre, entscheiden zu studieren ohne das als berufliche Reha laufen zu lassen? Oder gibt es da Auflagen?
Gutachtertermin habe ich noch keinen. Der kommt zwingend als nächster Schritt, oder? Also bevor über BSA oder Reha / welche Reha entschieden wird?
Hab ich jetzt alles beantwortet? Ich schau noch mal...
Glaub schon... Und danke für die Zeit und Mühe, die Du da rein steckst!!!!
Schönen Abend
Keks2011
Niedersachsen war mir einfach zu fern - bin ich nicht drauf gekommen...
Ok, das mit den Abzügen habe ich verstanden.
Beim Versorgungskrankengeld wird mir derzeit die BU nicht abgezogen. Allerdings hat die BU auch erst nach dem Versorgungskrankengeld begonnen zu zahlen.
Die BU kommt aus einer Lebensversicherung, zu der mein Arbeitgeber hälftig den Beitrag übernimmt / direkt seinen und meinen Beitrag vom Brutto abführt. Und diese LV hat eben auch einen kleineren BU-Anteil, der dann wirkt, wenn Du länger als 6 Monate krankgeschrieben bist.
Zu Deinen Frage:
Ich habe einzig einen Brief bekommen, nachdem sie mir 4 Wochen Zeit geben, dazu Stellung zu nehmen, dass das Versorgungsamt von einem Dauerzustand ausgeht und damit das Versorgungsgeld nicht mehr gezahlt werden muss.
Mir ist bisher 2 mal von der KK eine medizinische Reha angeboten worden, die ich jeweils mit Unterstützung meiner Therapeutin abgebogen habe: zum einen weil ich 2 schulpflichtige Kinder habe, zum anderen zugunsten der ambulanten Traumatherapie.
Berufliche Reha ist mir bisher nicht angeboten worden. Nun ist es schon so, dass ich bisher recht "hochwertig" gearbeitet habe. Hier weiss ich einfach nicht, auf welches Level eine Umschulung dann gehen würde? Gibt es so was wie ein Recht auf 'annähernd angemessene = höherwertige' Tätigkeit?
Wie ich zur Uni kam: Ich musste einfach wieder versuchen, ein wenig raus zu kommen. Habe mir einen Studiengang gesucht, der sich zu fast 100 Prozent im Grundstudium über Vorlesungen, die Du nacharbeiten musst, zusammensetzt. So bin ich unter Menschen ohne mich wirklich einlassen zu müssen. Soziale Fremdkontakte sind für mich derzeit extrem schwierig. Ob ich von der Intensität das Studium so bewältigen kann, dass ich tatsächlich zu einem Abschluss komme - keine Ahnung. Ist letztendlich auch nicht erstes Ziel, auch wenn ich im Ergebnis natürlich froh wäre, wenn ich es schaffen würde. Aber für den Moment hat das auch viel therapeutischen Selbstzweck: Der Verstand wird beschäftigt und damit gelingt es mir vielleicht leichter an meine Gefühle ranzukommen. Und ich kann mich nicht weiter zu Hause verbuddeln. Aber wie ich das dem VA erklären soll, ist mir nicht so recht klar.
Im Idealfall könnte mir aber auch ein nichtabgeschlossenes Studium in diesem Bereich helfen, beruflich bei meinem Arbeitgeber in eine andere Abteilung zu wechseln, in der die Belastung für mich vielleicht irgendwann eher machbar ist. Zumindest in Teilzeit oder so.
Habe vorher Vollzeit gearbeitet.
Kann man wenn der BSA durch wäre, entscheiden zu studieren ohne das als berufliche Reha laufen zu lassen? Oder gibt es da Auflagen?
Gutachtertermin habe ich noch keinen. Der kommt zwingend als nächster Schritt, oder? Also bevor über BSA oder Reha / welche Reha entschieden wird?
Hab ich jetzt alles beantwortet? Ich schau noch mal...
Glaub schon... Und danke für die Zeit und Mühe, die Du da rein steckst!!!!
Schönen Abend
Keks2011