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Berufsschadensausgleich - Familienzuschlag

@Darknessgirl

Du hast das Thema in den Bereich Finanzen verschoben. Ich hätte es im vorherigen Bereich belassen, da das Thema auch für Gewaltopfer wichtig sein kann, wenn die Gewalttat Auswirkungen auf ihre Arbeitsfähigkeit hat und sie einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) gestellt haben. Auch für sie kann eine Grundrente, Berufsschadensausgleich etc. in Frage kommen.

Ich finde es wichtig, dass Opfer auf dieser Seite unter "ihrem Stichwort" nicht nur emotionale Hilfe bekommen können, sondern auch praktische Hilfe zu den Problemen ihres Alltages. Hierzu zähle ich auch die durch eine Gewalttat verursachten finanziellen Probleme.

Deine Vermutung, dass das Thema im vorherigen Bereich nicht die richtige Zielgruppe anspricht, teile ich somit nicht, auch wenn das Thema zusätzlich andere Zielgruppen, für die das BVG auch gilt, betrifft.

LG, KBS
 
Hallo Sternchen33659,

vom BMAS wirst Du noch eine Antwort erhalten. Sie brauchen dafür meistens etwas länger. Ich schrieb auch schon einmal an ein NRW-Ministerium, ist ja dasselbe in klein...lach.

Insofern hoffe ich, dass Du nicht den Klageweg gehen musst, so dass alles schneller für Dich erledigt sein wird.

LG, KBS
 
@Darknessgirl

Du hast das Thema in den Bereich Finanzen verschoben. Ich hätte es im vorherigen Bereich belassen, da das Thema auch für Gewaltopfer wichtig sein kann, wenn die Gewalttat Auswirkungen auf ihre Arbeitsfähigkeit hat und sie einen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) gestellt haben. Auch für sie kann eine Grundrente, Berufsschadensausgleich etc. in Frage kommen.

Ich finde es wichtig, dass Opfer auf dieser Seite unter "ihrem Stichwort" nicht nur emotionale Hilfe bekommen können, sondern auch praktische Hilfe zu den Problemen ihres Alltages. Hierzu zähle ich auch die durch eine Gewalttat verursachten finanziellen Probleme.

Deine Vermutung, dass das Thema im vorherigen Bereich nicht die richtige Zielgruppe anspricht, teile ich somit nicht, auch wenn das Thema zusätzlich andere Zielgruppen, für die das BVG auch gilt, betrifft.

LG, KBS

Das hängt von der Sichtweise ab, es ist sicher unterschiedlich, welche Erwartungen man an den Themenbereich haben kann. Wenn du das strikt verfolgst, müsste man mehrere Themen umsortieren, da ein Schuldenproblem z.B. auch in den Familienbereich gehört, ein Berufsproblem in den Finanzbereich etc.. Hier geht es um eine finanzielle Rückerstattung, also in erster Linie ein finanzielles Thema. Dafür wird man sicher am Besten Rat im Finanzbereich bekommen, da hier die Wahrscheinlichkeit am höchsten ist, dass kompetente Leser mitlesen und Hilfe geben.

Es geht hauptsächlich darum, wo ich mit meinem Anliegen am Besten Hilfe bekomme und nicht, wo Hilfesuchende am besten mitlesen können. Zielgruppe sind also in erster Linie die Ratgeber. Wenn jemand im Forum als Betroffener Inhalte speziell zum Thema Schadensausgleich suchen sollte, kann er das über die allgemeine Stichwortsuche machen und wird dann auch diesen Thread finden, er ist also für Gewaltopfer nicht verloren 🙂.

Aber ich denke, wir wollen hier gar nicht ausführlich über die Sortierung sprechen, sondern abwarten, wie es der TE weiterhin ergeht.
 
Ich habe das Thema verschoben, da es im vorigen Bereich vermutlich nicht die richtige Zielgruppe anspricht.

Na ja, ich sag mal das Thema Berufsschadensausgleich ist ein Thema, von dem meiner Schätzung nach 95% der Menschen noch nie was gehört haben. Und die, die da was zu sagen können werden sich vermutlich mehr im Unterforum Gewalt oder vielleicht noch im Unterforum Gesundheit rumtreiben... weil genau da diejenigen zu suchen sind, die das Thema betrifft. Daher war die Zielgruppe im Unterforum Gewalt für mich einfach die bessere.
Hier im Unterforum Finanzen wird es wahrscheinlich keine hilfreichen Beiträge geben, weil das Thema einfach zu speziell ist. Jedenfalls hat sich seit dem Verschieben nicts hilfreiches mehr ergeben, was im anderen Unterforum nicht auch gekommen wäre...
Lieben Gruß
Silan
 
So, es geht weiter: Das BMAS hat mir geantwortet und jetzt habe ich das auch verstanden.

Der BSA wird aufgrund des Vergleichseinkommens berechnet. Das Vergleichseinkommen wird seit 2011 jährlich veröffentlicht und beinhaltet den Gesamtbetrag. Da wird nichts mehr addiert.

Anders in den Altfällen vorher. Da wird das Durchschnittseinkommen ermittelt und zwar bei ehemals Selbständigen nach § 5 Berufsschadensausgleichsverordnung. Da steht dann in Abs. 1, dass zunächst das entsprechend anzuwendende Grundgehalt ermittelt werden muss und dazu dann der Familienzuschlag zu addieren ist. Grundgehalt und Familienzuschlag ergeben dann das Durchschnittseinkommen.

Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich. Es ist natürlich nur meine Interpretation und keine rechtlich verbindliche Aussage.

Bin mal gespannt, wie der LWL dazu steht.

Ich halte euch auf dem Laufenden.
 

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