Sternchen33659
Neues Mitglied
Hallo,
ich brauche bitte eure Hilfe:
Als anerkannte Impfgeschädigte habe ich Anspruch auf Berufsschadensausgleich. Nun gibt es Differenzen über die Höhe des Vergleichseinkommens. Der Landschaftsverband als Kostenträger stellt sich auf den Standpunkt, dass der Familienzuschlag in dem veröffentlichten Vergleichs-/Durchschnittseinkommen bereits enthalten. Der Wortlaut der Berufsschadensausgleichsverordnung steht aber nach meiner Einschätzung dagegen. Da ist in § 3 ausdrücklich erwähnt, dass "Das ermittelte Grundgehalt ist um den Familienzuschlag der Stufe 1 nach der Anlage V zum Bundesbesoldungsgesetz zu erhöhen."
Habt ihr Erfahren damit? Wie wird das bei euch gehandhabt? Ich wäre euch echt dankbar, wenn ich hier ein paar Anregungen bekommen könnte, weil ich weder Rechtsprechung hierzu noch irgendwelche Kommentare finden kann.
ich brauche bitte eure Hilfe:
Als anerkannte Impfgeschädigte habe ich Anspruch auf Berufsschadensausgleich. Nun gibt es Differenzen über die Höhe des Vergleichseinkommens. Der Landschaftsverband als Kostenträger stellt sich auf den Standpunkt, dass der Familienzuschlag in dem veröffentlichten Vergleichs-/Durchschnittseinkommen bereits enthalten. Der Wortlaut der Berufsschadensausgleichsverordnung steht aber nach meiner Einschätzung dagegen. Da ist in § 3 ausdrücklich erwähnt, dass "Das ermittelte Grundgehalt ist um den Familienzuschlag der Stufe 1 nach der Anlage V zum Bundesbesoldungsgesetz zu erhöhen."
Habt ihr Erfahren damit? Wie wird das bei euch gehandhabt? Ich wäre euch echt dankbar, wenn ich hier ein paar Anregungen bekommen könnte, weil ich weder Rechtsprechung hierzu noch irgendwelche Kommentare finden kann.