Hallo Hag2bard,
es stimmt was man dir sagt.Anträge sind dort zu stellen wo man gemeldet ist.
Wie du in dem einkopierten Text selbst sehen kannst,
entfällt eine Mietbeihilfe oder Wohngeld,wenn du den Antrag auf Mietbeihilfe nicht VOR deinem Auszug /deiner Ummeldung stellst.
(Ich würde mich mal erkundigen,ob du dich für die
restliche Zeit des Monats bei deinem Bruder in der Wohnung anmelden kannst, weil der Mietvertrag erst ab 1.August gilt/abgeschlossen wird.
Wieso solltest du nicht bei deinem Bruder wohnen können?
Er/DU bekommen ja keine staatliche Hilfe dafür.
Dann wäre die Arbeitsagentur an dem jetzigen Wohnort zuständig.)
L.G.Karin
Um Berufsausbildungsbeihilfe zu bekommen, muss der Auszubildende einen Antrag bei der Arbeitsagentur stellen. Dabei müssen zusätzliche Unterlagen wie z.B. Personalausweis, Ausbildungsvertrag, Mietvertrag oder Bescheinigungen über das Einkommen der Eltern vorgelegt werden. Hole dir bei der zuständigen Arbeitsagentur ein Antragsformular für BAB ab.
Unser Tipp:
Stelle deinen Antrag möglichst vor Ausbildungsbeginn, denn BAB wird nicht rückwirkend gezahlt. Je später du den Antrag stellst, um so später gibt es auch Geld!
Zusätzliche Mietbeihilfe
In der Berufsausbildungsbeihilfe ist ein pauschaler Zuschlag zu deiner Miete enthalten.
Sollte er deine Miete nicht decken, kann von der ARGE eine zusätzliche Mietbeihilfe gezahlt werden. Diese wird aber nur gezahlt, wenn du sie vor deinem Auszug bei der ARGE beantragst und wenn die Wohnung angemessen ist was Kosten und Größe betrifft. Durch eine neue Berechnungart seit 01.09.2008 ist die Mietbeihilfe gestiegen. Die Mietbeihilfe nach § 22 Abs. 7 SGB II kann auch unabhängig von BAB gewährt werden. Hier ist aber zu prüfen, ob nicht auch Anspruch auf Wohngeld besteht, dass ggf. höher ausfällt.
Berufsausbildungsbeihilfe BAB