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berufs Ausbildungsbeihilfe

Hi,

habe deinen Beitrag gerade erst gelesen. Ist mir irgendwie durchgegangen.

Habe das hier im Net gefunden:

Zitat:

Studierende und andere Auszubildende haben (wie bisher bei Sozialhilfe) keinen Anspruch auf Alg II, wenn ihre Ausbildung förderfähig nach BAföG oder Berufsausbildungsbeihilfe ist.Wenn der Unterhalt der Kinder nicht sichergestellt ist, kann für diese – wie bisher – ergänzende Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem neuen Sozialhilfegesetz (SGB XII) beantragt werden.

Quelle: http://www.alg-2.info/info/alleinerziehende/view

Siehe unter Ausnahmen.
 

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