Dir scheinen Informationen zum BEM zu fehlen 🙄
Wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt an insgesamt mehr als 42 Kalendertagen (30 Werktagen) arbeitsunfähig war, muss ein Arbeitgeber ein BEM anbieten. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.
Anbieten, aber man muss es nicht wahrnehmen. Zumal mich hier stutzig macht, dass sie zuvor Fragen über den Vertrag gestellt haben.
Nicht jeder hat gute Erfahrungen mit den. Bekannte hatte auch eine Einladung, allerdings war sie weit entfernt von 42. Die Erklärung, auch wenn sie Teilzeitkraft ist, wird die ganze Woche der Krankmeldung gezählt und nicht nur die Arbeitstage gezählt.
TE, wenn du Sorge hast. Geh hin, aber lass dich bitte zu keiner Aussage drängen was du hattest. Alle Krankheitstage sind entschuldigt. Falls du wirklich eine Einschränkung hast, wie MS oder so (nicht alle Krankheiten kann man sehen) dann lass dich Mal beraten bei der Schwerbehinderungvertretung.