Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

BEM-Eingliederungsgespräch

Dir scheinen Informationen zum BEM zu fehlen 🙄
Wenn ein Mitarbeiter innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen am Stück oder wiederholt an insgesamt mehr als 42 Kalendertagen (30 Werktagen) arbeitsunfähig war, muss ein Arbeitgeber ein BEM anbieten. Das ist gesetzlich vorgeschrieben.

Anbieten, aber man muss es nicht wahrnehmen. Zumal mich hier stutzig macht, dass sie zuvor Fragen über den Vertrag gestellt haben.
Nicht jeder hat gute Erfahrungen mit den. Bekannte hatte auch eine Einladung, allerdings war sie weit entfernt von 42. Die Erklärung, auch wenn sie Teilzeitkraft ist, wird die ganze Woche der Krankmeldung gezählt und nicht nur die Arbeitstage gezählt.

TE, wenn du Sorge hast. Geh hin, aber lass dich bitte zu keiner Aussage drängen was du hattest. Alle Krankheitstage sind entschuldigt. Falls du wirklich eine Einschränkung hast, wie MS oder so (nicht alle Krankheiten kann man sehen) dann lass dich Mal beraten bei der Schwerbehinderungvertretung.
 
Da einer der Hauptgründe des BEM ist, gemeinsam den Gründen
für die Zeiten der Erkrankung auf den Grund zu gehen und diese ggf. zukünftig zu vermeiden, kommt es natürlich auch auf die Art der Krankheit an.

Bin ich gestürzt und hatte ein gebrochenes Bein, oder eine Erkrankung wie Krebs usw.,
dann gibt es da kaum Diskussionspunkte.

Bei Burnout, Rückenproblemen u.ä. würde es m.E. unter Umständen Sinn machen.

Ein BEM ist für den Arbeitnehmer freiwillig. Eine Ablehnung hat für den Arbeitnehmer keine Folgen.
Du musst die Ablehnung auch nicht begründen.

Es gibt allerdings einige Erläuterungen im Internet, warum man teilnehmen sollte und es doch versteckte Folgen haben könnte.

Allerdings muss das jeder für sich selbst entscheiden.

Ich persönlich würde nicht teilnehmen und wenn würde ich mir jemanden mitnehmen (idealerweise niemanden aus der Firma) und bitten, dass ich das Gespräch aufzeichnen darf.
 
Ist ja witzig. =>


Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht für 6 Wochen (42 Kalendertage), gerechnet vom Beginn der Arbeitsunfähigkeit. Wird während der Elternzeit keine Teilzeitarbeit erbracht, beginnt der Anspruch auf Entgeltfortzahlung ab dem Tag nach der Beendigung der Elternzeit.
Quelle: Techniker Krankenkasse u.a.
 
Bei einer Krankschreibung werden aber Samstag und Sonntag mitgezählt. Da ist man ja schließlich nicht gesund auf einmal. Also sind die 44 Tage "nur" 6 Wochen.
 
Sollte ein BEM-Gespräch eigentlich innerhalb einer bestimmten Frist geführt werden?

Mittlerweile haben wir bereits März - die Erkrankungen waren in 2024 - also sollte davon auszugehen sein, dass der/die TE bereits seit gut 2 Monaten wieder arbeitet/arbeiten kann?

Mir persönlich wurden solche Gespräche nur während einer langen psychischen Erkrankung "angeboten". Der Ex-Arbeitgeber hatte regelrecht daraufhin gearbeitet...hm....die Erkrankung zu "intensivieren". Folglich hatte ich das abgelehnt. Wir hatten uns zu einem späteren Zeitpunkt auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt.

Ich sehe das Thema insgesamt kritisch - u. a. auch, wenn ich an meinem jetzigen Arbeitsplatz sehe, dass man detailliert Informationen über Erkrankungen/Fehltage einzelner Mitarbeiter sammelt und dokumentiert. In den Fällen sind es Mitarbeiter, die man gerne loswerden würde.
 
Wichtig:
Eine Ablehnung des BEM durch den Arbeitnehmer kann sich negativ auf seine Aussichten in einer Kündigungsschutzklage auswirken, wenn ihm krankheitsbedingt gekündigt wird.

Arbeitnehmer können an einem BEM teilnehmen und Ihre Wünsche mitteilen, ohne Ihr Krankheitsbild zu offenbaren.

Der Gesetzgeber fordert mit dem BEM das Engagement der Betriebe zur Gesunderhaltung und Genesung ihrer Mitarbeiter.
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben