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Beleidigung per E-mail

er muss dir nachweisen, dass du nicht gut genug deutsch sprichst


hast du vielleicht gemeint, dass er nachweisen müsste, dass ich doch gut deutsch kann?



entschuldigung? Wer hätte denn noch von meiner IP-Adresse und von meine E-mailadresse es schreiben können? Außerdem erfolgte der E-mailbriefwechsel zum Teil über Ebay?
zum ersten punkt: ja du hast recht...das habe ich gemeint.
zum zweiten punkt: deine ipn sagt nichts darüber aus, wer am computer saß. und da man verwandte u.ä. nicht belasten muss, wäre die schuldfrage ungeklärt. schachmatt

du kannst ebay zur not ein foto von den anderen seiten schicken🙄
 
am besten du machst Fotos von allen Seiten ;-)

Dann ist eben nur das eine Foto im Anhang gewesen, kommt ja mal vor bei Mails...

Entscheidend ist die Tatsache, dass es eine falsche Patrone ist!!!!!!!!!!!!!!!!!
 
ich bin kein anwalt aber ich kann dir ein paar gute empfehlen. und soweit kommt es sowieso nicht. du hast keine straftat begangen und wenn er dir eine andichtet, dann kann es keine sein, die nicht wegen belanglosigkeit ohne ermittlung zu den akten gelegt würde.
 
Hallo Marned!

Selbst wenn man zu dem Ergebnis kommen wollte, dass deine Äußerung eine Beleidung ist (= Kundgabe der Miss- oder Nichtachtung, wobei die Äußerung einen objektiv ehrenrührigen Charakter haben muss) und der Beleidigte Strafanzeige erstattet und Strafantrag stellt, so muss man immer noch bedenken, dass die Beleidung zu den sog. Privatklagedelikten im Sinne des § 374 Strafprozessordnung (StPO) gehört. § 374 StPO
Das bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft hier grundsätzlich nicht ermittelnd tätig wird, sondern den durch die Straftat Verletzten darauf verweist, sein Interesse an der Bestrafung des Täters im Wege der Privatklage durchzusetzen. § 376 StPO In der Praxis bedeutet das, dass du letztlich du mit dem "Beleidigten" bei einem Schiedsmann oder einer Schiedsfrau landen würdest, und die ganze Sache ginge wahrscheinlich aus wie das berühmte Hornberger Schießen... 🙄

Nur ausnahmsweise bejaht die Staatsanwaltschaft bei Privatklagedelikten das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung, aber ganz sicher nicht bei Bagatellen wie der von dir geschilderten. Dazu sind die Staatsanwaltschaften viel zu überlastet, als dass sie sich um solche Lappalien kümmern könnten.

Du kannst also heute Nacht ruhig schlafen.😉 Dennoch würde ich an deiner Stelle künftig mit Bemerkungen, mit denen du andeutest, jemand könnte eine Straftat begangen haben, deutlich zurückhaltender sein. Du siehst ja, dass der Schuss eher nach hinten losgeht, wenn man es nicht beweisen kann.
 

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