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Bekommt jemand von euch Bürgergeld ?

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Bezahlt werden die Miete und Nebenkosten (ohne Heizkosten) bis zu einer bestimmten Wohnungsgröße und Kosten. In Köln für 1 Person beispielsweise bis zu 50qm mit Kosten bis 651€. In München sogar bis 781€. Die Heizkosten werden in unbegrenzter Höhe übernommen, sofern der Verbrauch angemessen ist. Durchschnittlich fallen laut Handelsblatt derzeit 1,74€/qm an Heizkosten an. Bei 50qm sind das also nochmal 87€ im Monat. Strom muss man selbst bezahlen.

Die 502€ kommen noch oben drauf. Die sind ein fester Betrag. Die Mietkosten werden bis zum Maximalbetrag übernommen, sind aber ggf. niedriger wenn die Wohnung billiger ist.

Insgesamt also als Beispielrechnung:
502€ Lebenshaltung + 651€ Miete + 87€ Heizkosten = 1239€ für einen Single in Köln. Zusätzlich darf man noch einen Nebenjob haben und einen Teil de Geldes behalten. Bei einem 520€ Job beispielsweise 184€, der Rest wird mit dem Bürgergeld verrechnet. Ein Single könnte so also

1239€ + 184€ = 1423€ im Monat erhalten und müsste dafür nur 10 Stunden pro Woche für den Mindestlohn arbeiten.

Wenn besondere Bedarfe bestehen, kommen noch Zuschläge hinzu. Da kann praktisch alles mit gemeint sein, sofern es zwingend notwendig ist.

Unterm Strich kann man von dem Geld sehr bequem leben, außer man denkt jeden Tag ins Restaurant oder in Bars, vier Wochen Bali und drei neue iPhones im Jahr wären notwendig damit die Würde des Menschen gewahrt bleibt. Solche Leute gibt es eben auch, die haben aber einfach ein völlig überzogenes Anspruchsdenken.

Deine Zahlen stimmen hinten und vorne nicht.
 

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Man kann selbst wenn man arbeiten geht nicht luxuriös leben :-( Urlaub geht nur wenn man etwas angespart hat, auswärts essen gehen kann man auch nicht jeden Tag!
Das ist ja wohl hoffentlich klar, dass ein Bürgergeldbezieher nicht täglich h ins Restaurant kann.

Man sollte in diesem Zusammenhang erwähnen, dass es nirgendwo auf der Welt höhere Sozialgelder gibt, als in Deutschland, trotzdem wird hier immer wieder über die Höhe von ALG II gejammert.
 
Deine Zahlen stimmen hinten und vorne nicht.
Hier die Quelle zu den 651€

Die 184€ hinzuverdienst ergeben sich aus §11b Abs. 3 Nr. 1 und 2 SGB II.
 
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