Hab ich da was falsch verstanden? Die 5 Monate bezogen sich doch auf das defekte Handy, welches er bei der letzten Verlängerung, die 2004 stattfand erhielt? 😕
Und er schreibt doch jetzt hätte er den alten Vertrag gekündigt. Wie auch immer, durch diese unrechtmäßige einseitige Vertragsänderung könnte der neue Vertrag schwebend unwirksam sein, von der strafrechtlichen Relevanz jetzt mal abgesehen. Daher mein Rat, einen RA zu beauftragen, der die rechtlichen Aspekte eingehender beleuchten kann.
Gruß
Möglicherweise!
Jetzt mal erst das defekte Handy ganz außer Betracht lassen und sich nur um das vertragliche kümmern.
Erstvertrag wurde abgeschlossen. Dieser wurde mit Folgevertrag verlängert. Warum auch immer. Normalerweise verlängern die sich automatisch. In diesem Fall um 12 Monate, sie ABG.
In der Regel geschieht eine Vertragsverlängerung meist vor Ablauf des bestehenden Vertrages, denn danach macht es ja keinen Sinn, da entweder Vertrag abgelaufen oder automatisch verlängert.
Und wenn der Vertrag ein Monat vor Ablauf des Erstvertrages verlängert wurde, so hat er zwangsweise ein anderes Datum. Nämlich das der tatsächlichen Unterschriftsleistung. Somit erklärt sich diese sogenannte "Rückdatierung". Vor diesem Hintergrund sollte man mit einer strafrechtlichen Bewertung erst einmal vorsichtig sein. Denn möglicherweise liegt eine Straftat nicht vor.
Der Fragesteller teilt mit, dass er nun den Vertrag 6 Tage zu spät gekündigt hat. Meines Wissens gibt es bei dem Vertragsanbieter keine Kündigungsfrist von einem Monat zum Vertragsende. Laut den AGBs des genannten Netzbetreibers beträgt die Kündigungsfrist bei dem genannten Laufzeitvertrag 3 Monate. Dies ergibt sich aus der Website des Netzbetreibers und kann jederzeit nachgelesen werden.
Zitat aus den AGBs:
8 Vertragslaufzeit / Kündigung
8.1 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 3 Monaten sind mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, ist er mit einer Frist von 14 Tagen zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
8.2 Verträge mit einer Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Mindestlaufzeit kündbar. Wird der Vertrag nicht zu diesem Zeitpunkt gekündigt, verlängert sich der 12-Monatsvertrag jeweils um weitere 6 Monate und der 24-Monatsvertrag jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines jeweiligen Verlängerungszeitraumes gekündigt wird.
8.3 Verträge ohne Mindestlaufzeit sind mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalendermonats kündbar.
8.4 Sämtliche Kündigungen des Vertrages sind schriftlich zu erklären. Die Schriftform kann nicht durch elektronische Form ersetzt werden.
Was schließe ich daraus:
Der Fragesteller hat einfach die Frist verpennt, um es mal salopp zu sagen. Die wäre selbst bei einem Vertrag, der einen Monat später begonnen hätte, verpennt gewesen.
Weiterhin spricht dafür die Tatsache, dass er die ganzen 24 Monate wegen dem Handy nicht viel unternommen hat, außer zu zahlen.
Also nun hier von einem betrügerischen Vorgehen des Netzbetreibers zu sprechen, finde ich unangemessen und falsch. Da mag einiges mit dem defekten Handy schief gelaufen sein, aber da hätte es in den 24 Monaten sicherlich Möglichkeiten gegeben, das zu klären.