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Behinderung

Susi1980

Aktives Mitglied
Hallo,

hab endlich meinen Bescheid das ich schwerbehindert bin (50 %).

Ich bin seit dem 01.01. arbeitslos und demnach auf Jobsuche...

Jetzt meine Fragen:

Muss ich meine Behinderung UNBEDINGT dem Arbeitgeber mitteilen?? Wenn ich es nicht mitteile hab ich keine besonderen Rechte, das weiß ich, da ich aber auch noch nie richtigen Urlaub und so hatte scheiß ich auf die paar Tage Sonderurlaub...

Und wie ist es mit dem besonderen Kündigungsschutz?? Den hab ich doch nicht wenn ich eh nur nen befristeten Vertrag bekomm, oder doch?

Ich hab leider nur über Zeitarbeit immer Arbeit bekommen und da ist es eh nur auf den Auftrag befristet...

Kann ich also meine Behinderung verschweigen? Ich hab Angst dadurch noch schlechter Arbeit zu bekommen. Die Firmen zahlen lieber die paar Euro Strafe, anstatt sie einen behinderten einstellen. So ist das leider.

ich hoff ihr könnt mir helfen.

Susi
 

Hallo Susi1980,

schau mal hier: Behinderung. Hier findest du vielleicht was du suchst.

du must deinen arbeitgeber die behinderung melden,so leid es mir für dich tut.genauso must du den arbeitsamt deswegen meldung machen.es gibt aber trotzdem arbeitgeber die nur behinderte einstellen weil es da auch besondere förderungen gibt.du siehst so schwarz sieht es gar nicht aus.sicher kommt es auch auf deinen beruf an aber gebe die hoffnung nicht auf.wünsche dir das du bald einen schönen festen arbeitsplatz findest
 
hi,

ich hab über eine Zeitarbeit bei einer Behörde gearbeitet... und da hab ich den Behindertenbeauftragten gefragt ob die nicht noch einen Behinderten brauchen (hatte damals 30 % aber mit dem Arbeitsamt schon gesprochen das ich eine Gleichstellung bekommen kann). und der sagte wir müssen keine Behinderte annehmen als ich sagte das man es ja müsse..

Und ich hab mal gehört das ich das nicht dem Arbeitgeber mitteilen muss, dass ich dann aber dadurch auch nicht die Vorzüge bekomme, wie z.B. mehr Urlaub....

danke für deine Antwort,

Susi
 
Hi Susi,

schau mal:

Schwerbehinderung

Die Frage nach einer Schwerbehinderung ist immer zulässig, selbst wenn die Behinderung keinen Einfluss auf die Tätigkeit hat (BAG, Az: 2 AZR 754/97, BAG, Az: 2 AZR 923/94). Arbeitnehmer selbst sind nur dann verpflichtet, ihre Schwerbehinderteneigenschaft oder eine Gleichstellung von sich aus zu offenbaren, wenn sie erkennen müssen, dass sie wegen der Behinderung die vorgesehene Arbeit nicht leisten können. Das gilt auch, wenn die Schwerbehinderung die Leistung am Arbeitsplatz stark einschränken würde.

Quelle: www.echt-online.de
 
Besser kann man es nicht mehr bringen.
Ab 50% bist du leider verpflichtet dem Arbeitgeber die Behinderung von vornherein mitzuteilen. Ansonsten riskierst du sogar Regressansprüche des Arbeitgebers, das das Arbeitsverhältnis rückwirkend für Ungültig erklärt wird u.s.w.
 
Hallo Susi,

ich kann davon auch einiges Berichten.
ich bin selbst 50% Schwerbehindert und wie meine Vorschreiber schon sagten musst Du es Deinem Arbeitgeber melden.
Ich habe damals in einer Grossküche gearbeitet und mein gehalt wurde zum teil vom arbeitgeber zum anderen Teil auch vom arbeitsamt getragen.
Bist du Urlaub beantragen kannst musst Du es erstmal schaffen die 6 Monate Probezeit zu schaffen.
Die ist nun mal länger als bei den "normalos" aber wenn man einen guten Chef hat kein proplem.
Wo Du auch drauf achten musst(ist alles erfahrungssache und auch durchlebtes) ist das Deine Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten wird.
Mein Chef war namlich sehr unfair udn hat mich von 7 Uhr morgens bis nachts um halb drei Ohne Pause arbeiten lassen was meiner meinung nach ja Ausnutzen ist.
Ich hatte zu dem zeitpunkt glück das ich meinen Mann kennenlernte udn somit einfach kündigen konnte,solltest Du aber Probleme bekommen mit dem Arbeitgeber und es alleine mit Ihm nicht klären kannst so ist es nicht schlecht sich an das Intigrationsamt in deiner Stadt zu wenden.
Die werden Dir im jeden Fall weiter helfen.
ich habe es dem Amt damals auch gemeldet mit der folge das mein ex Arbeitgeber keine behinderten mehr vermittelt bekam.
Das AA sagte namlich das es dem wohl nur ums Geld ging was er ja dadurch sparen kann wenn das Amt dafür aufkommt.
Also wenn Du einen Job hast achte auf folgendes udn erfrage auch folgendes:

Von wann bis wann musst Du arbeiten?
wie ist die Probezeit?
Wie sieht es mit deiem gehalt aus?
Welche Unterlagen benötigen sie ausser die normale Bewrbungsmappe noch von Dir?(Kann sein das sie eine Kopie deines Schwerbehinderten Ausweises Benötigen)
Ja udn beim AA würde ich mch erkundigen wo das Intigrationsamt ist und mich denen schon mal vorstellen.
Vieleicht haben die ja noch einige Tips auf lager die sind echt super dort.

Wenn Du noch fragen hast kannst Du mir gern eine Pn senden,

lg kücken
 
genesis meinte:
Besser kann man es nicht mehr bringen.
Ab 50% bist du leider verpflichtet dem Arbeitgeber die Behinderung von vornherein mitzuteilen. Ansonsten riskierst du sogar Regressansprüche des Arbeitgebers, das das Arbeitsverhältnis rückwirkend für Ungültig erklärt wird u.s.w.

Ne, das ist doch noch falsch rübergekommen. Wenn der AG fragt, muss man wahrheitsgemäß antworten. Fragt der AG nicht, ist die schwerbehinderte Person nur dann verpflichtet darüber zu reden, falls die Arbeit wegen der bestehenden Behinderung nicht in vollem Rahmen ausgeführt werden kann. Ist das nicht der Fall und man schweigt, hat man jedoch auch keinen Anspruch auf verlängerten Urlaub, Kündigungsschutz etc. und kann diesen auch nicht im Nachhinein geltend machen, mit einer Ausnahme, dass die Behinderung für den Arbeitgeber ersichtlich ist, dazu gibt es noch ein Urteil:

http://www.ra-kotz.de/schwerbehinderung.htm
 

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