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Behinderung, Ausziehen, Bedarfsgemeinschaft, Verzweiflung

Zucker1

Neues Mitglied
Hallo,
ich habe gestern eine Geschichte gehört und frage mich gerade, wie so etwas im modernen Deutschland überhaupt möglich ist und ob jemand einen Rat weiß.


Es geht um eine Bekannte (S) von mir, Mitte 30, körperlich schwer behindert und deshalb laut Amt schwer ins Arbeitsleben vermittelbar.
Sie lebt seit Geburt an mit ihren Eltern zusammen, welche beide mittlerweile auch schwer erkrankt sind.
S schreibt seit Jahren Bewerbungen, ohne jeden Erfolg. Sie hat Abitur und eine sehr gute Ausbildung abgeschlossen, die ist jedoch dank der fehlenden Berufserfahrung wertlos, ergo bewirbt sie sich auch auf Jobs für Ungelernte. Völlig aussichtslos (ich hätte, als ich sie kennengelernt habe, nie gedacht, dass sie keinen Job finden würde, da die Behinderung nicht so ausgeprägt ist und sie eine wirklich umgängliche und liebenswerte Person ist oO) Auch über Inklusionsstellen etc. hat sich bisher nie etwas ergeben. Erwerbsminderungsrente (?) wurde abgelehnt. Eine eigene kleine Wohnung konnte ihr vom Amt bisher auch nicht vermittelt werden, da akute Wohnungsnot gefühlt im ganzen Bundesland.


Sie hat nun einen Freund und würde gerne mit ihm zusammenziehen, die Eltern würden sich natürlich auch freuen. Entweder in seine winzige Wohnung oder in ein älteres Haus in einer anderen Stadt/Dorf, das Eigentum ihrer Familie ist.
Aber: Wenn sie zu ihm zieht, besteht eine Bedarfsgemeinschaft, ihr würden alle Gelder gestrichen und er müsste allein für sie aufkommen (was mit seinem Gehalt/Mindestlohn nie und nimmer funktionieren würde). In das Haus zu ziehen ist nicht möglich, da es laut Amt zu groß für zwei Personen ist. :confused:


Ist man als schwerbehinderter Mensch ohne Aussicht auf Arbeit also tatsächlich gezwungen, für immer bei den Eltern zu leben (oder sich einen reichen Freund zu suchen, der einen aushält)? Sie ist psychisch schon total fertig, weil die Stimmung zwischen ihr und den Eltern auch nicht so großartig ist und hat mir von Herzen leid getan.

Oder gibt es irgendwelche Zuschüsse für sie und den Freund, sollten sie wirklich zusammenziehen? Ich würde ihr gerne helfen, habe aber keine Ahnung, wie?

Vielleicht kennt sich jemand mit diesem Thema aus und kann mir Tipps geben :)
 
R

Relegate

Gast
Die gleichen Probleme hätten Menschen, die nicht an einer Behinderung leiden.

Welche Gelder bekommt sie denn vom Staat? Bei den Eltern lebt sie doch auch in einer Bedarfsgemeinschaft.

Und in das Haus ziehen dürfte kein Problem darstellen, da es ja Eigentum der Familie ist. Dann dürften doch auch keine Mietkosten entstehen.
 

Sepp Tember

Aktives Mitglied
Wenn das Amt ohnehin alle Gelder streicht, kann es ihnen auch nicht vorschreiben, wo sie wohnen sollen. Also sollten sie in das große Haus ziehen. Für evtl. Kinder wäre dann auch genug Platz.

Ansonsten ist es schon so, dass Behinderte immer noch stark benachteiligt werden, das Problem deiner Bekannten ist aber - wie Relegate richtig schreibt - kein spezifisches Problem von Schwerbehinderten. Das eigentliche Problem ist die Einstufung in arbeitsfähig oder nicht arbeitsfähig. Das gehört abgeschafft, das gehört auf den Müll der Behindertenfürsorge.
 

klisa

Aktives Mitglied
Ich kenne Leute ohne Behinderung, die BWL Bachelor und Abi haben und seit 5 J. daheim im Sozialsystem abhängen. Keine Berufserfahrung nach dem Studium = Abstellgleis. Einer wird ständig für 1 Euro Jobs rangezogen, den anderen hat man nach 3 Bewerbertrainings in einen Malkurs mit geistig eingeschränkten verfrachtet, nachdem er durchgedreht ist. Deutschland, das Land der Chancen...
 

HalliGalliSuperstar

Aktives Mitglied
frage mich gerade, wie so etwas im modernen Deutschland überhaupt möglich ist
Erwerbsminderungsrente (?) wurde abgelehnt.
Gerade in diesem Bereich ist in Deutschland so einiges möglich, was man sich nicht vorstellen kann, wenn man es nicht erlebt hat.


S schreibt seit Jahren Bewerbungen, ohne jeden Erfolg. Sie hat Abitur und eine sehr gute Ausbildung abgeschlossen, die ist jedoch dank der fehlenden Berufserfahrung wertlos
War die Ausbildung denn in einem (richtigen) Betrieb?

Findet sie nicht mal einen 450-Euro-Job?

Kann sie nichts Ehrenamtliches machen mit der Aussicht, später dort in eine richtige Stelle zu kommen? Ich denke an Sozialverbände und Parteien.


ergo bewirbt sie sich auch auf Jobs für Ungelernte. Völlig aussichtslos (ich hätte, als ich sie kennengelernt habe, nie gedacht, dass sie keinen Job finden würde, da die Behinderung nicht so ausgeprägt ist und sie eine wirklich umgängliche und liebenswerte Person ist
Ich empfehle, mal ein Buch von Uta Glaubitz zu lesen. Die Methode, eine Stelle zu finden, ist in allen Büchern von ihr wohl dieselbe.


Sie hat nun einen Freund und würde gerne mit ihm zusammenziehen, die Eltern würden sich natürlich auch freuen. Entweder in seine winzige Wohnung oder in ein älteres Haus in einer anderen Stadt/Dorf, das Eigentum ihrer Familie ist.
Aber: Wenn sie zu ihm zieht, besteht eine Bedarfsgemeinschaft, ihr würden alle Gelder gestrichen und er müsste allein für sie aufkommen (was mit seinem Gehalt/Mindestlohn nie und nimmer funktionieren würde). In das Haus zu ziehen ist nicht möglich, da es laut Amt zu groß für zwei Personen ist.
Entweder es werden alle Gelder gestrichen, dann verdient er genug. Oder es kann nie und nimmer funktionieren, dann verdient er zu wenig und kann Aufstockung beantragen. Dann sind sie halt beide zusammen beim Jobcenter statt sie allein. Allerdings kann es schon sein bzw. wird wohl so sein, dass dann am Ende beide zusammen (insgesamt) weniger haben als heute (insgesamt). Und der Freund wird auch nicht unbedingt begeistert sein, plötzlich zum Sozialleistungsempfänger zu werden.

Wenn das Haus für zwei Personen zu groß ist, dann muss man es halt so umbauen, dass darin eine Wohnung für die beiden abgetrennt ist, die nicht zu groß ist, und der Rest wird anderweitig vermietet / genutzt. Oder die Familie verkauft das Haus und kauft dafür eine Wohnung. (Oder kauft sie mit einer Hypothek auf das Haus.)

Ich will's mal so sagen: Die Versuchung, da irgendwie zu tricksen, dürfte bei vielen Menschen ziemlich groß sein. Entweder, indem sie offiziell bei den Eltern lebt, tatsächlich aber ständig bei ihrem Freund ist. Oder indem das Haus offiziell nur zum Teil an das Paar vermietet ist, tatsächlich aber im Ganzen. Oder indem es in dem Haus zwei Wohnungen gibt, in denen jeweils einer von beiden wohnt. Oder indem man zwei Wohnungen kauft, die nebeneinander liegen. Solange niemand nachschauen kommt oder nichts beweisbar ist, läuft das. Blöd nur, wenn man nach x Jahren damit auffliegt und dann nicht nur eine Anzeige wegen (Sozial-) Betrugs an der Backe hat, sondern auch noch eine saftige Rückforderung. Letztlich denke ich aber, dass es bei guter Beratung auch legale Möglichkeiten geben muss, die Sache hinzukriegen. Ich würde mich mal an verschiedene Sozialberatungsstellen wenden. Auch ein (Sozial-) Rechtsanwalt oder Steuerberater hat vielleicht eine gute Idee.
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
Hallo,
Anfangs schreibst du das sie körperlich schwer behindert ist, und spater schreibst du das die Behinderung nicht so Ausgeprägt ist.

Wenn die Eltern ihr in dem Haus eine Wohnung Behindertengerecht ausbauen, die der Größe von 45qm entspricht,(sie bekommt bestimmt wegen der Behinderung 5 qm mehr), dann ist doch alles nach Regel.
Und er bekommt auch eine Wohnung darin vermietet, welche mit einer einfachen Tür abgetrennt ist, dann ist alles paletti.
Vorraussetzung sie müssen zwei getrennte Haushalte vorweisen.
2 Kühlschränke, am besten zwei Küchen. Und eben abgetrennte Wohnungen.

Kauft euch mal einen Sozialhilfeleitfaden.

Einziges Problem das ich sehe ist die Steuer (Finanzamt),da sollten die Eltern mal einen Anwalt oder vertrauenswürdigen Steuerberater zu befragen. Denn wenn etwas vermietet wird und dadurch Einnahmen existieren, dann muß vermutlich dafür Steuer abgegeben werden. Wieviel Steuer bei wieviel Mieteinnahmen, da kenne ich mich nicht aus.

Wie gesagt der Umbau zu einer der Größe 45-50qm, entsprechenden Wohnung, auch passend zu ihrer Behinderung kann mit wenig Aufwand geschehen.
Hauptsache es sind zwei getrennte Haushalte.

Natürlich kann man auch in einer Wohnung zwei getrennte Haushalte führen, allerdings kann es sein das dann Mitarbeiter des JC's kommen um sich das vor Ort anzusehen.
Besser ist dann schon das Ganze Räumlich schon gleich auf getrennt zu haben.

Ist sowieso besser, denn deine Freundin weiß ja nicht, ob es mit dem Freund gut funktioniert. und eine eigene Wohnung ist als Rückzugsort sehr wichtig für die Selbstbestimmung. Und heutzutage ist es auch nicht so leicht jemanden zu kündigen.

Ob die Eltern dann den Rest des Hauses als Abstellräume kostenlos zur Verfügungstellen, das was noch an Räume übrig bleibt, darüber hat das JC keine Bestimmung.



Ich denke Rechtsanwaltlichen Rat einziehen ist bestimmt gut und sinnig. Damit alles nach den Regeln des JCs verläuft.

Ich sehe darin auch keinen Betrug, weil wenn Vermieter ihre Häuser umbauen um einzelne Wohnungen Apartments daraus zu machen, um diese dann einzeln an Flüchtlinge zu vermieten, dann ist das ja auch gesetzlich erlaubt. Und wenn Flüchtlinge gute Kumpels untereinander sind, wird auch nicht gleich eine gemeinschaftliche Wohnung vermutet, weil ja einzelne Wohnungen.

Eine Bedarfsgemeinschaft ist man dann, wenn man sich den Haushalt teilt, das Bett teilt und aus einer gemeinsamen Kasse wirtschaftet.
https://www.hartziv.org/bedarfsgemeinschaft.html


https://www.anwalt.de/rechtstipps/hartz-iv-bedarfsgemeinschaft-oder-nicht_001098.html


Der letzte Link ist von 2007, den hab ich nur eingestellt damit du in etwa weißt, an was man sich halten muß.

Ich denke sich vorher gut informieren ist das Beste.
Zudem ist es eh besser einen getrennten Haushalt zu haben, weil man ja nicht weiß wie gut sich die beiden verstehen.
 
R

Relegate

Gast
Man sollte dabei aber auch bedenken, wenn Unterhaltspflichtige an Unterhaltsbedürftige etwas vermieten, das JobCenter bzw. Sozialamt tangiert ist, das hat schon ein Geschmäckle.
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
Man sollte dabei aber auch bedenken, wenn Unterhaltspflichtige an Unterhaltsbedürftige etwas vermieten, das JobCenter bzw. Sozialamt tangiert ist, das hat schon ein Geschmäckle.
Nun, eigentlich, sind die Eltern vom Alter her nicht mehr unterhaltspflichtig, so allgemein betrachtet. Deswegen hab ich ja auch zu einem Rechtsanwalt geraten.
Das Haus und die Wasser und Heizungskosten, Steuer fürs Haus, Grundgebühren, Strom, kostet ja auch Geld.

Wieviel da die Behinderung mit reinspielt, und zu einer Unterhaltspflicht führt, weiß ich nicht.

Allgemein darf man als Eltern einer 30jä, dieser schon eine passende Wohnung vermieten. Die Welt lebt ja nicht von Luft und Liebe.
 
R

Relegate

Gast
Nun, eigentlich, sind die Eltern vom Alter her nicht mehr unterhaltspflichtig, so allgemein betrachtet. Deswegen hab ich ja auch zu einem Rechtsanwalt geraten.
Das Haus und die Wasser und Heizungskosten, Steuer fürs Haus, Grundgebühren, Strom, kostet ja auch Geld.

Wieviel da die Behinderung mit reinspielt, und zu einer Unterhaltspflicht führt, weiß ich nicht.

Allgemein darf man als Eltern einer 30jä, dieser schon eine passende Wohnung vermieten. Die Welt lebt ja nicht von Luft und Liebe.
Die Unterhaltspflicht kennt keine Altersgrenze. Dazu gibt es auch höchstrichterliche Rechtsprechung.

Und der Steuerzahler zahlt dann die Miete an die unterhaltspflichtigen Eltern. Das ist ja eine tolle Posse.

Was glaubst Du, warum meine Unterhaltspflicht geprüft wurde als meine Mutter ins Pflegeheim kam?

Umgekehrt gilt dies auch.
 

pecky-sue

Aktives Mitglied
Im Grunde ist es doch ega,l an wen die Leistungen Mietkosten, dann gehen. Ein anderer Vermieter bekommt ja auch seine Mietekosten durch die Leistungen von Ämtern.

Darum sollen die es ja auch abklären wie da die Gesetzte sind.

Und wenns darum geht was der Steuerzahler alles zahlt, führt das zuweit. Das ist halt Deutschlands Demokratie.

Und das ist gut so.
 

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