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Gast
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Hallo Ihrs!
Ich stelle mir grade die Frage, ob es wohl sinnvoll ist auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu klagen.
Folgender Sachverhalt:
1. Befristung: 16.08.04 bis 31.12.04 Bundesagentur
2. Befristung: 01.09.05 bis 31.08.06 Bundesagentur
3. Befristung: 01.09.06 bis 30.06.07 Bundesagentur
Bei der 3. wurde ein Sachgrund angegeben.
ich danke schon jetzt für eure antworten !!!!!!!!!!!
Achja, kann mir auch einer sagen, wann ich dann klage einreichen sollte ? jetzt schon oder nach Beendigung (3 wochen frist)...??
DANKE
Liebe Grüße Bianca
Ich stelle mir grade die Frage, ob es wohl sinnvoll ist auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu klagen.
Folgender Sachverhalt:
1. Befristung: 16.08.04 bis 31.12.04 Bundesagentur
2. Befristung: 01.09.05 bis 31.08.06 Bundesagentur
3. Befristung: 01.09.06 bis 30.06.07 Bundesagentur
Bei der 3. wurde ein Sachgrund angegeben.
ich danke schon jetzt für eure antworten !!!!!!!!!!!
Achja, kann mir auch einer sagen, wann ich dann klage einreichen sollte ? jetzt schon oder nach Beendigung (3 wochen frist)...??
DANKE
Liebe Grüße Bianca