D
Deichgräfin
Gast
In erster Linie hat man selbst für seine Beerdigungskosten zu sorgen !!!
Macht man das nicht,müssen die nächsten Angehörigen /Kinder
aufkommen.Unabhängig davon ob das Erbe abgelehnt wurde.
Können die Kinder die Beerdigungskosten nicht zahlen können ,springt
der Staat ein.
Die Oma hatte ausreichend Geld auf dem Sparkonto.
Der Lebensgefährte hat sich das Geld der sterbenden Frau eingesackt.
(Ihm sollten die Finger abfaulen :mad🙂
Die einzige Tochter hat ein monatliches Einkommen von 400,--Euro.
Das Einkommen des Ehemannes wird nicht angerechnet.
Er ist der Schwiegermutter nicht unterhaltspflichtig.
Die Tochter sollte das Erbe ablehnen.
(Ist sowieso nichts mehr da,wovon man die Beerdigung zahlen könnte.)
Das kann man beim Amtsgericht ,in einem Zeitraum von
6 Wochen nachdem man von dem Tod erfahren hat, erledigen.
Auf jeden Fall beim Sozialamt einen formlosen Antrag auf Beteiligung an den Bestattungskosten stellen.
Das Amt wird auf diesen Antrag reagieren und Offenlegung der Einkünfte der Tochter verlangen.
Ich glaube nicht, dass man bei 400 Euro Einkommen die Beerdigungskosten übernehmen muß.
Diese Summe liegt unter dem Selbstbehalt , der zur Berechnung von Elternunterhalt herbeigezogen wird.
Es wird vom Amt Einblick in die Vermögensverhältnisse der Oma genommen, was da war und was noch da ist um es zu verwerten😉😎
Die sehen schon zu, wie sie wieder an ihr Geld kommen können.
L.G.Karin
Macht man das nicht,müssen die nächsten Angehörigen /Kinder
aufkommen.Unabhängig davon ob das Erbe abgelehnt wurde.
Können die Kinder die Beerdigungskosten nicht zahlen können ,springt
der Staat ein.
Die Oma hatte ausreichend Geld auf dem Sparkonto.
Der Lebensgefährte hat sich das Geld der sterbenden Frau eingesackt.
(Ihm sollten die Finger abfaulen :mad🙂
Die einzige Tochter hat ein monatliches Einkommen von 400,--Euro.
Das Einkommen des Ehemannes wird nicht angerechnet.
Er ist der Schwiegermutter nicht unterhaltspflichtig.
Die Tochter sollte das Erbe ablehnen.
(Ist sowieso nichts mehr da,wovon man die Beerdigung zahlen könnte.)
Das kann man beim Amtsgericht ,in einem Zeitraum von
6 Wochen nachdem man von dem Tod erfahren hat, erledigen.
Auf jeden Fall beim Sozialamt einen formlosen Antrag auf Beteiligung an den Bestattungskosten stellen.
Das Amt wird auf diesen Antrag reagieren und Offenlegung der Einkünfte der Tochter verlangen.
Ich glaube nicht, dass man bei 400 Euro Einkommen die Beerdigungskosten übernehmen muß.
Diese Summe liegt unter dem Selbstbehalt , der zur Berechnung von Elternunterhalt herbeigezogen wird.
Es wird vom Amt Einblick in die Vermögensverhältnisse der Oma genommen, was da war und was noch da ist um es zu verwerten😉😎
Die sehen schon zu, wie sie wieder an ihr Geld kommen können.
L.G.Karin
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