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Beerdigungskosten???

  • Starter*in Starter*in NadineMannheim
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N

NadineMannheim

Gast
Hallo ich hab eine ganz dringende Frage,
Meine Oma ist vor 4 Tagen gestorben.Wir hatten 16 Jahre keinen Kontakt.Sie war 30 Jahre mit ihrem Lebensgefährte zusammen aber nicht verheiratet!Es wurde bei ihr vor 2 Jahren Krebs festgestellt und so hat sie sich jeden Monat 25,- Euro für die Beerdigung weg gelegt.Jetzt ist sie vor 4 tagen in einem Hospiz gestorben und ihr Lebensgefährte hat 3 Tage vor Ihrem Tod (laut kontoauszüge) 6250,00Euro abgehoben von Ihrem Sparrbuch.Er hatte die Vollmacht für dieses Konto von ihr,Aber um die Beerdigung zu Zahlen.Der Lebensgefährte geht seid 30 Jahren nicht arbeiten,ist Spielsüchtig und will das Geld nicht rausgeben.Was kann man da rein rechtlich tun? Die Beerdigung kostet uns 3300,00 Euro die wir nicht zahlen können!Sonst müsste meine Mutter die,die einzige Tochter ist alles Zahlen!Es geht nicht ums geld aber wie kann man so Menchenunwürdig sein und seine eigene Frau um die Beerdigung prellen!Bitte helft mir wer sich da auskennt.
Liebe grüsse Nadine aus Mannheim
 
Möchte dir erst mal aufrichtiges Beileid aus sprechen.

Bekommt ihr Hartz IV?
Dann könnt ihr schauen, dass das Sozialamt das ganze bezahlt.
Ansonsten würde ich nen Anwalt einschalten, wenn der Mann nachweislich das Geld abgehoben hat und es nicht für die Beedigung aus gibt.
Wenn ihr geringes Einkommen habt, dann habt ihr Anspruch auf Prozesskostenhilfe. Aber das sagt der Anwalt auch euch.
Ich würde aber mit diesem Mann vorher reden, damit er weis, was ihn blüht....
Ansonsten würde ich trotzdem beim Soz. Amt anrufen und fragen, was du tun kannst.
 
An eurer Stelle würde ich das zuständige Sozialamt anrufen und mich dort erkundigen,wie ihr euch in diesem Fall zu verhalten habt.

Dort kennt man solche Fälle ,kurz vor dem Tod ,
"geplünderte Konten" zur Genüge.
Wenn ihr nicht in der Lage seid die Kosten zu tragen,
wird das Sozialamt einspringen .

Ich persönlich bin der Meinung , dass der Lebensgefährte sich strafbar gemacht hat dieses zweckbestimmte Geld abzuheben
Es hätte den Erben zugestanden um die Beerdigungskosten zu zahlen.
Er wird von der sterbenden Frau mit Sicherheit keinen Auftrag dazu erhalten haben /erhalten haben können,
dieses Geld für sich zu nutzen.

Sollte deine Mutter für die Beerdigungskosten aufkommen können,hat sie Pech.
Eventuell kann sie den Lebensgefährten der Oma anzeigen,
aber bei dem ist nichts zu holen.


L.G.Karin
 
Zuletzt bearbeitet:
Der LG kann keinerlei Rechte an dem Geld, wenn kein Testatment exestiert. Ich würde sofort zum Anwalt gehen, denn das geld steht deiner Mutter zu und sonst niemand anderen.
 
Wer wäre überhaupt Erbe??? Deine Mutter, andere Geschwister Deiner Mutter??? - Dann würden sich zunächst die Bestattungskosten aufteilen, denn Bestattung ist Sache des/der Erben.

Ihr habt aber sechs Wochen Zeit, das Erbe auszuschalgen statt einen Erbschein zu beantragen. Dann würde das Amtsgericht nach anderen Angehörigen bzw. Erben fahnden, die, falls sie die Erbschaft antreten, die Kosten übernehmen müßten. Lehnen auch sie ab, bleibt Ihr leider auf den Kosten sitzen.
Wenn sich eine Erbschaft lohnt, weil Deine Oma noch mehr Besitz hat (Haus, Schmuck etc.), dann solltet Ihr es dennoch antreten, ggfs. den LG nach dem Testament befragen, Nachbarn über Lebensstandard der Oma befragen.

Moralisch verwerflich ist das schon, was der LG machte, juristisch gesehen aber nicht, da er die Vollmacht für das Konto hatte, das aber mit dem Todestag auch für ihn gesperrt ist. Wichtig wäre ggfs. noch, wer die Bestattung in Auftrag gegeben hat, der ist zunächst zahlungspflichtig. Mit den Rechnungen
Die LGn meines Vaters forderte ebenfalls von mir Geld dafür, hatte aber bereits die Rechnungen bezahlt. Weil ich ablehnte, kann sie weder die teuren Möbel verkaufen, noch irgendwas mit den Sachen meines Vaters machen, es sei denn, es findet sich kein Erbe, dann... muss sie den Erlös daraus gegenrechnen für ihre Auslagen.
 
Erstmal dankeschön für die Beileidsgrüsse und die vielen Antworten!

Also wegen arbeit,wir sind alle Berufstätig.Meine Mama hat aber nur nen 400,-Euro job und mein Papa ist Kurierfahrer.Ich bin Vollzeit verkäuferin.Wir haben halt alle viel zu zahlen.Ich wohne alleine habe ne miete von 600,- und laufende kosten von ca. 400,- . Bei meinen eltern läuft das genauso!Meine Mutter hat das Erbe anerkannt und muss jetzt das ganze Geld eben abzahlen.Ist halt für uns sehr viel geld!! Ich möchte eben wissen ob mann rein rechtlich da gar nix machen kann was den lebengefährten angeht??? Es ist doch menchenunwürdig was er da tut.Er kann alles von meiner Oma Behalten einrichtung,auto usw. wir wollen ja nur die 3300,- euro um die Beerdigung zu zahlen.Er kann doch nicht ihr angelegtes Konto plündern und dann ungeschadet davon kommen oder???
 
Hallo nochmal, wenn es ein Auto gibt, gehört es Deiner Mutter, die es verkaufen kann, um den Erlös für die Bestattung zu nutzen oder sich von dem LG entsprechend das Auto bezahlen zu lassen, ebenso die Möbel. Existiert kein Testament, könnt Ihr die Herausgabe des Nachlasses fordern, ggfs. auch juristisch.
 
Er kann alles von meiner Oma Behalten einrichtung,auto usw. wir wollen ja nur die 3300,- euro um die Beerdigung zu zahlen.Er kann doch nicht ihr angelegtes Konto plündern und dann ungeschadet davon kommen oder???

Wenn das Auto deiner Oma auf ihren Namen lief,kann er es nicht behalten.Es gehört zum Erbe deiner Mutter.
Ich würde diese Auto einfordern und verkaufen,um die
Beerdigungskosten/einen Teil davon zu decken.
Solange das Auto auf den Namen der Oma läuft,muß deine Mutter
als Erbin für die entstehenden Kosten aufkommen.
Steuern/Versicherung

Ganz fix das Auto mit den Papieren geholt,bevor das von dem
Lebensgefährten der Oma versetzt wird.
 
LebensGefährte

Wenn ihr 16 Jahre keinen Kontakt hattet,woher wißt Ihr dann denn so exakt die Bestimmungen des fremden Kontos?

Hat die Oma Euch ein Testament übergeben,wurden ihre Wünsche bezüglich der letzten Vermächtnisse dokumentiert---sind die Euch bekannten Wünsche auch die aktuellen?

Bereits 4Tage nach dem Ableben wird es keine Testamentseröffnung geben,
da steht im Allgemeinen nur fest,wer "nächster Angehöriger" ist und damit "lt.BGB der Verpflichtete,die Bestattung zu organisieren".

Wenn die Oma das Konto so einrichtete,daß der LG eine Vollmacht hatte ,wurde ENTWEDER diese "unklar abgefaßt" (das hätte die Oma anders regeln können,wenn es ihr wichtig gewesen wäre) oder es war exakt so festgelegt:
der LG konnte über das Geld verfügen, in einer Lebensgemeinschaft wird in 30 Jahren bestimmt nicht unterschieden zwischen "Dein oder mein",
sie hat garantiert auch IHR EINKOMMEN (Rente) u.Vermögen ganz korrekt freiwillig dem LG zur Verfügung gestellt.

Die Umstellung in ein "UND-KONTO" dauert grade EINE MINUTE bei der Bank ,ebenso die Entziehung einer Vollmacht.

Es wäre ihr leicht möglich gewesen, Beerdigungsgeld einem Notar zu übergeben,
es im Hospiz zu hinterlegen,
es nur gegen Vorlage von Rechnungen freigeben zu lassen---oder anders zu sichern.

Wenn sie dies NICHT tat,war DAS offenbar auch nicht ihr Wunsch.

Wenn die Bank eine KLARE WEISUNG mißachtete ,würde die Bank haften.

Da der LG noch zu Lebzeiten das Geld abhob,
müßte Deine Mutter BEWEISEN,daß dies nicht dem Willen der Oma entsprach
(Otto--räum das Konto leer---die sollen nichts drauf finden..).

s.o.: sie hätte jederzeit ihm die Kontovollmacht entziehen können.

VOR IHREM TODE stand es ihr frei,bis zum letzten Atemzug auch "vorherige Bestimmungen" noch zu widerrufen, ihr Eigentum z.b. dem LG zu schenken.

Mir stellt sich die Frage: was macht Euch so sicher im Wissen um die Wünsche der Oma,wenn es gar keinen Kontakt gab?

Die Pflicht zur Beerdigung ergibt sich aus dem BGB-- dort werden klar die Nachkommen benannt.
DEINE MUTTER u.ggf.deren Geschwister.

Deine Oma wußte,daß sie ein Kind hatte (trotz 16 Jahren Kontaktlosigkeit vergißt man das nicht) --also hätte sie ein Konto mit "Beerdigungsgeld" ziemlich einfach direkt auf ihre Tochter übertragen können---als Vermächtinis.

Die festgelegte Summe hätte durch eine Erklärung ggü.der Bank dort "zur Beerdigungsrechnungsbegleichung durch Tochter Emma im Falle meines Todes " bestimmt werden können.

Mir ist die geschilderte Auslegung etwas schleierhaft.

"Gegen den LG vorgehen" finde ich so kurz nach dem Tod der Oma einfach nur schlimm als Überlegung.
Gelinde gesagt mit eingeschaltetem
"Micky-Forenregelfilter"...sonst kassiere ich paar Pünktchens.

Er hat seine Gefährtin von 30 Jahren verloren, egal,wie Ihr über ihn denkt:
der Oma war er offenbar drei Jahrzehnte Zusammenseins wert.

Das sollte man mindestens aus Pietätgründen respektieren.

Über "Kostenaufteilung" kann man sich immer noch nach der Beerdigung rumstreiten.
Noch ist doch offenbar weder ein Testament eröffnet (das dauert MONATE) ,noch konnte ausgeschlossen werden,daß Eure Vermutung über den Willen der Oma stimmt.
Oder woher nehmt Ihr denn die Fakten?

Wenn Deine Mutter kein Einkommen hat,kann sie beim Sozialamt Zuschuß beantragen--und falls die Geldsumme für die Beerdigung dafür bestimmt war,wird sich das Sozialamt dann dort nach Beendigung der Erbauseinandersetzung das Geld zurückholen.

Dinge,die im Eigentum BEIDER (Oma/LG) waren,könnten auch bereits zu Lebzeiten per Vorvermächtnis übertragen worden sein--dies stand der Oma ja frei . Gerade bei langer Krankheit hat sie vielleicht dem LG,der sie versorgt u.gepflegt hat,schon mit Gaben bedacht.
Das wäre mehr als plausibel.


Ein "Recht" auf Dinge hat ein Erbe erst,wenn er als Erbe feststeht und die Dinge auch am Todestag zur ERBMASSE gehörten und es darüber keine anderweitigen Bestimmungen gibt.

Da innerhalb einer Trauerzeit schon mit einem UNMITTELBAR BETROFFENEN zu streiten ,fänd ich pikant und stillos mindestens.

Man könnte auch anders rechnen,wenn Ihr schon rechnen müßt:

16 Jahre keine Besuche,keine Mitbringsel,keine Pflegeleistungen für Mutter/Oma durch Euch--
ca.200 Monate mit dem Minibetrag von 50 Euro
(wenn Ihr einmal je Monat paar Stunden geopfert hättet zuzüglich 'nen Blumenstrauß+Kuchen oder so)...und da kommen schon Euch ersparte 10.000 Euro zusammen.

Ich hab meine Oma 15 Jahre gepflegt für "NullEuro"--und ...naja...Nerven,Kraft,Verdienstausfall,Freizeitausfall...
da kommen je Pflegejahr doch extremere Beträge zusammen,

als dann wie bei Euch eine nach 16 kontaktlosen Jahren EINMALIGE und unter Euch aufteilbare Ausgabe einer einzigen Beerdigung?

Vielleicht hilft Euch DIESE SICHT ,den schweren Verlust etwas
getrösteter zu tragen...und nicht wegen der riesigen Kosten zu verzweifeln ?

Mein Erbe,das ich antrete,weil die Oma es so wollte,daß ICH ihre Dinge (handgeschriebene Heftchen,Fotos ihres Mannes, Briefe...)
bewahre vor "Zerfledderung", beinhaltet paar tausend Euro Schulden --u.a.Gelder,die ich für sie auslegte.

Dazu siehe oben...die Folgen von 15 harten Jahren mit einer Demenzkranken.

Soll ich meiner Oma böse sein,daß sie mir Schulden vererbt?
Wäre dies ein Grund,das Erbe auszuschlagen...und damit auch ihren Willen zu mißachten? ((Sie ist ja eh tot und merkt es nicht????))

Naja...vielleicht überdenkt Ihr noch mal ,ob es wirklich für Euch so grausam ist, auf Eure Kosten die Oma zu Grabe zu tragen -
oder eher der Abschluß einer ziemlich "kostengünstigen Etappe".

Es ist die letzte Möglichkeit,für sie etwas zu tun,wenn man zu Lebzeiten den Kontakt nicht schaffte .

Was ist da wichtiger?

Geld kann man ersparen,kann man sich leihen,kann man neu verdienen---
mit klarem Blick in den Spiegel sehen ist oft nach nur EINER ENTSCHEIDUNG für das restliche Leben einfach mal VERGEIGT.
DAS ist wirkliche Bitternis---finde ich jedenfalls.

Scham kann man nicht abwaschen,die verkriecht sich tief ins Gehirn....

Gruß und dem LG mein Beileid ---und Euch,sofern Ihr um die Oma trauert.


Micky

P.S.:
ich seh grade...Du bist 23 und nicht 13..
also--da müßtest Du wissen:
Spielsucht ist eine KRANKHEIT ...und---
ist es "würdig",wie schreibst Du "menschenwürdig",einer krebskranken Oma AUCH noch den Kontakt zu verweigern?

Wollte sie niemanden sehen? Bis zuletzt nicht? WARUM?
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