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Beerdigungskosten

  • Starter*in Starter*in albertros
  • Datum Start Datum Start
A

albertros

Gast
Mein Bruder ist vor drei Monate verstorben.
Da er nicht verheiratet war und keine Kinder hatte müssen ich und meine beiden Geschwister für die Beerdigung aufkommen.Da ich und meine Schwester dies Finanziel nicht konnten ist das Sozialamt für uns beide eingesprungen. Da ich ein Beerdigungsinstitut beauftragt habe, habe ich jetzt die Endrechnung erhalten. Nun sind noch 1 Drittel der Kosten offen die ich nicht bezahlen kann. Mein Bruder weigert sich dieses Drittel zu übernehmen. Was kann ich tun? Da ich ALG 2 Empfänger bin kann ich die Rechnung nicht bezahlen
 
Wenn dein bruder geld verdient und nicht vom amt geld erhält,muss er den rest zahlen.denn alle sind daran beteiligt da das amt für euch zei den teil bezahlt hat muss dein bruder auch bezahlen.
 
Zur Bestattung eines verstorbenen Menschen verpflichtet sind die Angehörigen in folgenderer Reihenfolge: Ehegatten, Lebenspartner, Abkömmlinge, Eltern, Geschwister, Großeltern, andere Personen der häuslichen Gemeinschaft. Dabei sind die Erben zur Übernahme der Bestattungskosten verpflichtet. Wenn eine Übernahme der Bestattungskosten durch die Erben nicht zu erreichen ist (z.B. wenn das Erbe ausgeschlagen wird oder zur Übernahme der Kosten nicht ausreicht), sind die Kosten durch den Unterhaltspflichtigen, den Ehegatten oder Verwandten zu tragen, die ihrerseits wieder einen Ersatzanspruch an die Erben haben. Dabei sind Sterbegeld-Versicherungen zunächst zum Ersatz der Kosten heranzuziehen.
 

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