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Beamtenstatus aufgeben

G

Gast

Gast
Hallo zusammen,

mich beschäftigt die folgende Frage:
Was passiert, wenn ein verbeamteter Lehrer sich einen neuen Beruf suchen will?
Zahlt der Staat/das Land/die Stadt die Arbbeitgeberbeiträge für die Rentenversicherung nach, oder bekommt der Beamte später für die geleisteten Dienstjahre eine entsprechende (geringe) Pension? Und wenn der Dienstherr nur die Arbeitgeberbeiträge nachzahlt, fällt die Rente dann nicht ziemlich nickrig aus?
Die Frage beschäftigt mich momentan erstmal nur theoretisch, aber ich habe bisher keine gute Antwort gefunden und möchte verständlicherweise nicht bei meinem Dienstherrn nachfragen ;o).

Vielen Dank schonmal für die Antworten!
 
G

Gast

Gast
Genau!
Der Staat zahlt die ARBEITGEBERBEITRÄGE der Sozialversicherung nach.
Die ARBEITNEHMERBEITRÄGE der abgelaufenen Jahre muss der Ex-Beamte selbst zahlen - egal, wie er sie aufbringt.

Meist also eine enorme finanzielle Kraftanstrengung mit zweifelhafter Renditeerwartung.
 
G

Gast

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Hallo zusammen,

mich beschäftigt die folgende Frage:
Was passiert, wenn ein verbeamteter Lehrer sich einen neuen Beruf suchen will?
Zahlt der Staat/das Land/die Stadt die Arbbeitgeberbeiträge für die Rentenversicherung nach, oder bekommt der Beamte später für die geleisteten Dienstjahre eine entsprechende (geringe) Pension? Und wenn der Dienstherr nur die Arbeitgeberbeiträge nachzahlt, fällt die Rente dann nicht ziemlich nickrig aus?
Die Frage beschäftigt mich momentan erstmal nur theoretisch, aber ich habe bisher keine gute Antwort gefunden und möchte verständlicherweise nicht bei meinem Dienstherrn nachfragen ;o).

Vielen Dank schonmal für die Antworten!

Der Dienstherr zahlt die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Rentenversicherung nach.

Müsstest Du eigentlich als Beamter wissen.

Weitere Fragen beantwortet Dir deine Personalstelle.!

Es lohnt auch ein Blick in die entsprechenden Rechtsvorschriften oder eine Nachfrage beim Personalrat.
 
G

Gast

Gast
Der Dienstherr zahlt die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträge an die Rentenversicherung nach.

Müsstest Du eigentlich als Beamter wissen.

Weitere Fragen beantwortet Dir deine Personalstelle.!

Es lohnt auch ein Blick in die entsprechenden Rechtsvorschriften oder eine Nachfrage beim Personalrat.
Naja, man möchte ja keine schlafenden Hunde wecken (Personalstelle, Personalrat). Und die Aufgabe des Beamtenstatus ist ein Punkt, über den man nicht belehrt wird. Auch hier im Forum gibt es ja nun verschiedene Ansichten zu meiner Frage.

Vielen Dank aber auf jeden Fall euch beiden!
Ich werde mich mal weiterinformieren, fürchte aber dass wirklich nur die Arbeitgeberbeiträge bezahlt werden (abe ich auch im Juraforum so gelesen).
 

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