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Bausparvertrag Wiederrufen

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 128532
  • Datum Start Datum Start
14 Tage Wiederrufsrecht per Brief an die Baussparkasse
Ja, dann mach das doch 🙂

Dürfte passen.

Nur mach das bitte schnell, wegen den Verzögerungen etc. und protokolliere den Ablauf für dich selbst.

Evtl. kündigst du das auch per Mail an und bittest um eine Eingangsbestätigung, wegen den Zeiten.
Den Berater informierst du auch.
 
Also, Brief schreiben und vom Widerrufsrecht Gebrauch machen. Ungefähr so:
Hiermit nehme ich mein Widerrufsrecht zu dem Vertrag vom ........, Az.: ......., wahr und widerrufe den genannten Vertrag. Ich bitte um schriftliche Bestätigung meines Widerrufes.

Wenn es Dir wichtig ist, noch mehr Nachweise dazu zu haben, könnte um folgendes ergänzt werden:

Über dem Text: Adressfeld Empfänger, Absenderdaten, Datum der Erklärung.
Im Text: "... den von mir, Name, am... bei.. unterzeichneten Vertrag"
Unterschrift.
Datei drucken.

Text oben ergänzen: "Ich bestätige, dass heute in meinem Beisein folgender Brief an folgenden Empfänger per Post/Einschreiben aufgegeben wurde."
Datum, Name und Unterschrift Zeuge( der mit zur Post geht)
Datei drucken.
Exemplar 1 versenden, Exemplar 2 behalten.

Dadurch hast Du eine Zeugenbestätigung, was an wen geschrieben wurde und einen Zusteller von der Post, der bezeugen muss, was davon an wen zugestellt wurde.

Ich finde das wichtig weil ich davon ausgehe, dass der durch den Makler? abgeschlossene Vertrag so schnell der Bausparkasse noch nicht übermittelt wurde, also die Kündigung vor dem Abschluss bei denen eingehen könnte.
Dann können sie es dort (noch) keinem Abschluss zuordnen, müssen sich den erhaltenen Widerruf aber anrechnen lassen.
 
Bei Bausparverträgen kenne ich es so, wenn du die Abschlussgebühren nicht einzahlst wird er gekündigt. mir ist kein Fall bekannt das jemand gepfändet wurde weil er in der Ansparphase nicht eingezahlt hat oder auch die Abschlüssgebühr nicht gezahlt hat. Solltest du einen SEPA-Einzug unterschrieben haben, kannst du über dein Girokonto acht Wochen lang zurückbuchen.
 

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