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BaföG und Alg II

F

Fiona21

Gast
Hallo!

Meine Freundin studiert und wohnt mit ihrem Kind bei ihrer Mutter, die jetzt Alg II beantragen muss. Meine Freundin ist 25 gehört also nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft, muss aber eine Erklärung zu Vermögen und Einkommen abgeben.
Sie hat ungefähr 6000 Euro erspartes. Muss sie das verwenden, um ihre Mutter zu unterstützen?
Wer kennt sich da aus?
Danke
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Schonvermögen für Studenten ca.5000 Eu (das sagt ihr das Bafög-Amt)...und...das Kind hat AUCH Anrecht auf "Erspartes".
Wenn z.B. ein Teil ihres Vermögens ganz konkret für dringende Ausgaben (PC?, Kinderbett..) vorgesehen ist,zählt das auch noch.

Würde ich der Studentin mal raten,zur kostenlosen Beratung beim Stura zu gehen.

Sie liegt unter jeder Freigrenze!

Solange sie nicht fertig studiert hat und sehr gut verdient,ist sie NICHT unterhaltsverpflichtet ggü.der Mom.

Nur die Wohnkosten werden gesplittet...d.h.die Mama bekommt nur anteilig (je nach dem Untermietvertrag/WG-vertrag) Wohnkostenzuschuß.

Gruß!
Micky
 

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