sommervision
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Meine Bekannte wohnt in einer Mietwohnung der WBG. Sie hat Pflegegrad 4 und möchte jetzt die Wanne zur Dusche umbauen lassen. Muss sie nun den Handwerker nehmen, der von der WBG vorgegeben wird? Die möchten das Bad gleich sanieren. Oder, darf sie einen Handwerker wählen, der nur die 4180€ benötigt, um umzubauen? Die WBG möchte anschließend die Miete um 70 € erhöhen. Wie ist hier die Rechtslage.
Meine WBG hat mir freie Hand bei der Handwerkersuche gelassen und auch keine Mieterhöhung verlangt.
Meine WBG hat mir freie Hand bei der Handwerkersuche gelassen und auch keine Mieterhöhung verlangt.