Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Badumbau bei Pflegrad 4

sommervision

Aktives Mitglied
Meine Bekannte wohnt in einer Mietwohnung der WBG. Sie hat Pflegegrad 4 und möchte jetzt die Wanne zur Dusche umbauen lassen. Muss sie nun den Handwerker nehmen, der von der WBG vorgegeben wird? Die möchten das Bad gleich sanieren. Oder, darf sie einen Handwerker wählen, der nur die 4180€ benötigt, um umzubauen? Die WBG möchte anschließend die Miete um 70 € erhöhen. Wie ist hier die Rechtslage.
Meine WBG hat mir freie Hand bei der Handwerkersuche gelassen und auch keine Mieterhöhung verlangt.
 
Es kann passieren, wenn ihr selbst umbaut, dass ihr beim Auszug wieder den früheren Zustand herstellen müsst.
Lasst euch rechtlich beraten.
 
Badumbau ist immer so eine Sache ,
ich wohne auch zur Miete und habe bei meinem Vermieter angefragt ,
"" angeblich " hat er nichts dagegen ,
habe meinen Kostenplan vorgelegt und es wäre sogar etwas teurer
geworden als 4180€ ,
die Differenz hätten wir sogar bezahlt .
aber dann kam er mir so , das Bad soll so und so gestaltet werden,
das wäre erheblich teurer geworden und er wolle eh nichts dazu bezahlen.
So musste ich klein bei geben und es lassen.
Der Vermieter wollte einfach das Bad so gestaltet haben mit zusätzlichen Aktionen
auf meine Kosten und des Pflegegrades ,

Punkt um-----
es ist nicht so einfach für genau die Summe jemanden zufinden ,
meist wird es eh teurer oder Du hast unverschämtes Glück .
der Vermieter hat das letzte Wort , da kann Dir auch kein Anwalt helfen,
habe ich schon alles durchgespielt .

Oder aber Du rechnest :
die Mehrkosten wären 1800€ gewesen ,
geteilt durch 70€ also nach 26 Monaten wieder rein.
Wenn du es von der WBG machen läßt ist es aber auch sicherer aus
versicherungstechnischen Sicht ,
denn wenn was unter der Wanne nicht okay ist kommst Du dafür auf ,
aber bei der WBG ist das ihr Ding .

Vielleicht kann man ja dann Mietzuschuss beantragen ,
denn 70€ ist schon ein großer Sprung .
Man muss hier echt rechnen und nachdenken.
 
Meine Bekannte wohnt in einer Mietwohnung der WBG. Sie hat Pflegegrad 4 und möchte jetzt die Wanne zur Dusche umbauen lassen. Muss sie nun den Handwerker nehmen, der von der WBG vorgegeben wird? Die möchten das Bad gleich sanieren. Oder, darf sie einen Handwerker wählen, der nur die 4180€ benötigt, um umzubauen? Die WBG möchte anschließend die Miete um 70 € erhöhen. Wie ist hier die Rechtslage.
Meine WBG hat mir freie Hand bei der Handwerkersuche gelassen und auch keine Mieterhöhung verlangt.
Am besten den Badumbau selber zahlen. Damit kommt man am Ende günstiger, als noch jahrelang eine Mieterhöhung in Kauf zu nehmen. Das lohnt sich allerdings nur, wenn man vor hat, noch ein paar Jahre in der Wohnung zu leben - sonst macht das keinen Sinn.

Ich habe ähnliches mal bei einer Tür gemacht. Ich hatte eine hässliche Schiebetür zwischen Wohnzimmer und Küche. Ich wollte diese durch eine Glasschiebetür ersetzen. Die Wohnungsgenossenschaft hätte mir das bezahlt, aber hätte die Kosten dann eben auf die Miete umgelegt. Und die Mieterhöhung wäre geblieben - selbst, wenn die Tür schon längst abbezahlt gewesen wäre.

So ein Vorgehen ist durchaus rechtens. Der Vermieter ist nur verpflichtet für Kosten aufzukommen, wenn etwas beschädigt ist. Kosten für Umbaumaßnahmen muss der Vermieter nicht tragen.

Aber Achtung! Selbst, wenn man die Kosten selbst tragen möchte, benötigt man die Erlaubnis des Vermieters. Wenn der Vermieter auf den Deal nicht eingeht, wird man eben eine Mieterhöhung in Kauf nehmen müssen, wenn man den Badumbau möchte.
 
Die Wohnungsgenossenschaft hätte mir das bezahlt, aber hätte die Kosten dann eben auf die Miete umgelegt. Und die Mieterhöhung wäre geblieben - selbst, wenn die Tür schon längst abbezahlt gewesen wäre.
So isses bei meiner Nachbarin da oben gewesen. Die Genossenschafft hat den Umbau nur selber machen wollen und war nicht bereit den Kostenvoranschlag der Pflegeversicherung zu geben.

Für den Umbau in eigen Regie hat sie klar gestellt, der müsse bei Auszug wieder zurück gebaut werden.

Also bekam Oma eine ebenerdige Dusche von der Genossenschafft umgebaut, mit der Folge einer Mieterhöhung.
Die Duschabtrennung, in diesem Fall eine Glasschiebetür 1,60 lang, musste sie aber selber übernehmen. ( Sie hätte auch eine Vorhang nehmen könen) Die hat sie dummerweise bei dem Handwerker der Genossenschafft bestellt und gleich mit einbauen lassen. Kostenpunkt nur dafür 3500 €. Diese hat sie dann von der Pflegeversicherung bezuschusst bekommen, der Umbau als ganzes hat ihr aber eine Mieterhöhung von 70 € eingebracht.

Also vorher gut informieren. Sowohl bei der Versicherung als auch bei WBG und wie das unter einen Hut zu kriegen ist.
 

Anzeige (6)

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben