Hallo ihr Lieben!
Zum April nächsten Jahres werde ich aus meiner Wohnung ausziehen, in der ich seit Oktober 2010 wohne.
Dazu habe ich ein paar Fragen:
1. Kündigungsfrist
"Das Mietverhältnis beginnt am 15.09.2010 und endet mit Ablauf des 31.03.2011. Es verlängert sich um jeweils sechs Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
Wenn ich im März ausziehen will, muss ich im Dezember kündigen, richtig?
2. "Die Wände müssen bei Auszug neu getüncht und der Boden fachmännisch gereinigt werden".
a) Was bedeutet "tünchen"? Ich habe gelesen, dass das auch beinhaltet, neue Tapeten anzubringen??
b) Muss ich für die "fachmännische Reinigung" des Bodens zwingend eine Firma beauftragen oder kann ich die Reinigung auch selbst durchführen?
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte 🙂
Zum April nächsten Jahres werde ich aus meiner Wohnung ausziehen, in der ich seit Oktober 2010 wohne.
Dazu habe ich ein paar Fragen:
1. Kündigungsfrist
"Das Mietverhältnis beginnt am 15.09.2010 und endet mit Ablauf des 31.03.2011. Es verlängert sich um jeweils sechs Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird.
Wenn ich im März ausziehen will, muss ich im Dezember kündigen, richtig?
2. "Die Wände müssen bei Auszug neu getüncht und der Boden fachmännisch gereinigt werden".
a) Was bedeutet "tünchen"? Ich habe gelesen, dass das auch beinhaltet, neue Tapeten anzubringen??
b) Muss ich für die "fachmännische Reinigung" des Bodens zwingend eine Firma beauftragen oder kann ich die Reinigung auch selbst durchführen?
Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte 🙂