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Auszug

me-alone

Mitglied
Hallo ihr Lieben!

Zum April nächsten Jahres werde ich aus meiner Wohnung ausziehen, in der ich seit Oktober 2010 wohne.
Dazu habe ich ein paar Fragen:

1. Kündigungsfrist
"Das Mietverhältnis beginnt am 15.09.2010 und endet mit Ablauf des 31.03.2011. Es verlängert sich um jeweils sechs Monate, wenn es nicht mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Ablauf gekündigt wird.

Wenn ich im März ausziehen will, muss ich im Dezember kündigen, richtig?

2. "Die Wände müssen bei Auszug neu getüncht und der Boden fachmännisch gereinigt werden".

a) Was bedeutet "tünchen"? Ich habe gelesen, dass das auch beinhaltet, neue Tapeten anzubringen??
b) Muss ich für die "fachmännische Reinigung" des Bodens zwingend eine Firma beauftragen oder kann ich die Reinigung auch selbst durchführen?

Wäre super, wenn mir jemand helfen könnte 🙂
 

Hallo me-alone,

schau mal hier: Auszug. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Hallo alone,

wenn du im Dezember schreibst, machst du nichts falsch. Je früher, desto besser. Ich würde Anfang Dez die Kündigung verschicken. Am besten per Einschreiben.

Getüncht ... sind denn bei dir Tapeten an den Wänden oder Rauhfaser und gestrichen?
Je nachdem würde ich neu tapezieren.
Und eine Firma würde ich mit dem Säubern nicht beauftragen. Alleine kriegt man das mit etwas Geduld und Zeit auch hin.
 
Danke für Deine Antwort, Dr.!

Die Wände sind Rauhfaser und gestrichen.
Ich sehe nur irgendwie nicht ein, nach etwas über 1,5 Jahren Mietdauer neu tapezieren zu müssen?
Oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?

Kann der Vermieter rein theoretisch verlangen, dass eine Firma mit der Bodenreinigung beauftragt wird, obwohl ich mich dazu bereit erkläre, das selbst zu machen? Doch nur, wenn er der Ansicht ist, dass die von mir durchgeführte Reinigung unzureichend ist, oder?
 
Tünchen heisst einfach nur weiss drüber streichen wenn die Tapete nicht beschädigt ist , nix schlimmes 😉
Vermutlich steht auch drinnen dass Du den Originalzustand herstellen musst also wenn Du Wände farbig gemacht hast müssten die natürlich auch wieder weiss sein 🙂
 
Vermutlich steht auch drinnen dass Du den Originalzustand herstellen musst also wenn Du Wände farbig gemacht hast müssten die natürlich auch wieder weiss sein 🙂

Nein, das steht nicht drin, aber weiß ist für mich selbstverständlich.
Wobei laut Rechtsprechung der Vermieter auch andere helle Farben akzeptieren muss. Aber wie gesagt, auf ne andere Idee wäre ich gar nicht gekommen.
Dachte nur, ich müsste alles neu machen, das Wort "tünchen" hört sich so böse an 😀
 

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