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Ausziehen, Unterhaltspflicht?, erste Wohnung

A

amad3us

Gast
Hallo community!
Ich bin gerade neu hier und habe auch direkt ein bestimmtes Anliegen.

Also, ich bin jetzt 19 Jahre alt und besuche die 12. Stufe eines Gymnasiums.
Meine Eltern sind seit meinem 8. Lebensjahr getrennt und ich wohne bei meiner Mutter.
Und da liegt auch das Problem, meine Mutter und ich, das geht nicht.
Es gibt hier nur Stress, die Situation ist sehr angespannt und von familiärer Harmonie kann man auch nicht sprechen.
Um dieses Problem soll es hier aber gar nicht gehen.
Also Kommentare wie: "Geht erstmal zur Familienberatung, bevor du ausziehen willst!" suche ich nicht. Das ist meine Sache. Ich habe das lange genug mitgemacht und ich bin einfach auf der Suche nach einem harmonischerem Zusammenleben. Ich denke, wenn meine Mutter und ich Abstand gewinnen, wird auch das Verhältnis besser!

Mein Anliegen ist also zuhause auszuziehen!
Ich bin mir den damit verbundenen Strapazen, Aufgaben und Verantwortungen bewusst.

Dazu habe ich ein paar Fragen, um mein monatliches Budget kalkulieren zukönnen.

Also, mein Vater zahlt bereits Unterhalt an meine Mutter. 350 Euro monatlich, die er mir dann zukommen ließe.
Desweiteren denke ich, das meine Mutter so vernünftig wäre und das Kindergeld an mich weitergeben würde.
Ich frage mich aber, ist meine Mutter denn auch zu solchem Unterhalt wie zB. mein Vater verpflichtet? Denn die leben ja unabhängig voneinander.
Sie verdient auch echt nicht schlecht, ca. 2300 Netto monatlich.
Ich habe gelesen, dass die Eltern verpflichtet sind, mir eine Ausbildung zu garantieren. Da ich ja noch zur Schule gehe und danach auch studieren möchte, brauche ich dafür ja Geld.
Wäre diese "Garantierung" durch den Unterhalt meines Vaters abgedeckt? Oder müsste mir meine Mutter trotzdem noch einen regelmäßigen Betrag beisteuern?
Vielleicht geht das Ganze auch friedlich auseinander (mit meiner Mutter und mir, wie gesagt, mit meinem Vater verstehe ich mich bestens), aber ich frage lieber für den schlimmsten Fall nach.


Danke für die Antworten!

Liebe Grüße, Amadeus
 
T

traurige_Seele

Gast
Hallo :eek:

Du bist 19. Also kannst Du ausziehen. Keine Frage. :rolleyes:

Ich glaube / weiß es also nicht wirklich, das Dir nur das Kindergeld von Deiner Mutter zusteht. Wenn sie Dir dieses denn zahlt. Das solltest Du vorher unbedingt mit ihr absprechen! Mit dem Unterhalt von Deinem Vater kommt ja dann ein kleines Sümmchen zusammen.

Willst Du denn eine eigene Wohnung oder ein Zimmer in einer WG? Eine Wohnung wird sehr schwer zu finanzieren sein. Da würdest Du nicht wirklich über die Runden kommen. Wenn Du im Anschluss an die Schule studieren möchtest bietet sich ja eine WG mit Gleichgesinnten an. Zudem ein Nebenjob. Du kannst Dich ja auch noch nach Bafög erkundigen. & es gibt auch die Möglichkeit einen Studien-/Studentenkredit zu beantragen. Das wären 200,- Euro monatlich zusätzlich.

LG
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Volljährige,Unterhaltsberechtigung,Quotelung, Wohnung

Vielleicht hast Du paar Fakten vergessen hier darzulegen ,aber,bevor Du nach der ersten Wohnung fragst,mußt Du erst mal SELBST die Minimal-um-Dich-selbst-Kümmerung betreiben!

Ab Deinem 18. Geburtstag müßte Dein Papa erst mal
GAR NICHTS mehr an DEINE MUTTER zahlen.


(er könnte sogar alle Gelder als "unberechtigt empfangen ZURÜCKFORDERN von ihr! Und--jede Wette..sie hat mit Dir nicht mal ansatzweise eine schriftliche/mündliche Vereinbarung über die Handhabung--> Empfang "in Deinem Namen" gemacht?!))

An Dich (nach dem geschilderten Sachverhalt!) hätte er erst mal auch keinen müden Euro zahlen müssen!!!!

Wenn er "weitergezahlt " hat,war er extrem nett!

Er hätte den früheren Titel "aufheben lassen" können (falls der unbefristet und auf Deinen Mutter als Empfänger läuft) ,er hätte ihn überprüfen/ruhen lassen können,bis DU DIE ZUARBEIT/den NACHWEIS DEINER BEDÜRFTIGKEIT ihm ggü.schriftlich bewiesen hättest.

Der frühere Unterhaltstitel/-vergleich ist ab dem Tag rechtsunwirksam,da Deinen Mutter nicht mehr SORGEBERECHTIGT ist--denn Du bist VOLLJÄHRIG.

Du mußt Dich selbst kümmern--und hast das offenbar über ein Jahr "verschwitzt" .

Es gab ja auch keinen Anlaß-- da Deine Eltern Dich offenbar eher zur noch-nicht-selbst-Alttagstauglichkeit erzogen haben...und Dir über den 18.Geb.weiter netterweise Deinen Unterhaltsbedarf abgesichert haben.

Das KG steht primär DEN ELTERN zu. NICHT DEN KINDERN!
Sie bekommen es,wenn sie ggü.der KG-Kasse die weitere Berechtigung nachweisen .

Das hat Deine Mutter offenbar gemacht: Deinen aktuelle Schulbescheinigung, Dein Weiterwohnen bei ihr und der Nachweis Deines "Nichteinkommens " wird dort abgefragt.

Du mußt von BEIDEN Einkommen erfragen--wenn es Deine Mutter z.B. DIR ggü.nicht offenlegt,ist der Papa fein raus u. kann bis Klärung Zahlung einstellen--andesrum genauso.

Die Mutter kann WÄHLEN,in welcher Form sie IHREN FESTZUSTELLENDEN UNTERHALTSTEIL abdeckt:

Sie bietet Dir Wohnung etc.--damit ist ihr Teil m.E. abgedeckt (das muß/kann man aushandeln ).

Nehmen wir mal an,beide haben nach Abzug Selbstbehalt (bei Schüler ist der niedriger,da "vorangig unterhaltsberechtigt",bei Azubi/Student 1100 Eu ca. ) den gleichen Anteil an Dich zu zahlen (Dein Bedarf ca. 670Eu) - also eine Quotelung wurde ordnungsgemäß festgestellt per mündl.Einigung o.durch Gericht im krassesten Fall ,dann hätte z.B. der Papa 335 Eu...

Die Mutter kann wählen,(das Wahl-Recht ergibt sich für den bisher SORGEBERECHTIGTEN!)
sie kann ihren Teil in der Hauptsache durch
freies Wohnen (250 Eu) und sonstige Hilfen (Wäsche? LM?) abdecken... für 335 Eu hätte sie sogar noch ein Anrecht auf Zuzahlung durch Dich--- na gut..das ist alles Spekulation,da keiner weiß,wie das unterhaltsrelevante Einkommen Deiner Eltern ist.

Deine Lage: bis Ende Schule wird Dir ein Auszug maximal den Unterhalt des Vaters bescheren (s.o.- alles vorher abarbeiten!).
Oder...Du einigst Dich FRIEDLICH mit Mama--oder Du jobst anrechnungsfrei ...oder wohnst bei Kumpels...

Ab dem von Mama "nichterwünschten" Auszug wäre aber dann auch SOFORT der Papa KG-Berechtigter --da er bei "auswärts des Elternhaushaltes wohnenden Volljährigen" offenbar "HAUPTUNTERHALTSERBRINGER " ist. Er wird es nicht wissen,aber...vielleicht guckt er ja ins Hilferuf-Forum :D

Deine Eltern können sich dann noch prächtig mit der KG-Kasse streiten..wenn Deine Mama darauf beharrt,daß sie insgesamt ja
ANBIETET,Dich für den Gegenwert von sagen wir mal. 400 Eu monatlich wohnen zu lassen und beköstigen zu wollen (Du das aber durch Auszug nicht wahrnimmst.).

*************************************
TIP für Volljährige mit unhaltbaren Zuständen im bisherigen "Wohngemeinschaftsgefüge" oder für betroffene Väter/Mütter eines volljährigen Kindes bei stressigem/gewalttätigem Expartner --es gibt ja
auch Eltern,die Volljährigen die Zimmer durchwühlen(Hausfriedensbruch),die Post öffnen(Postgeheimnis),den PC beschlagnahmen, Essen zuteilen o.verweigern...oder GEWALTTÄTIG (psych./physoisch)sind oder demütigen etc.etc. --

Wenn EIN Elternteil kooperativ ist (also der "haushaltsabwesende"), zahlt diese z.B. nachweislich FREIWILLIG fast den ganzen Unterhaltsbedarf (sagen wir mal 500-550 Eu) und hat in diesem Fall OFFENSICHTLICH die KG-Berechtigung ! (zum KG-Amt!)

Der dann zu leistende aus eigener Tasche gezahlte Unterhalt wäre dann für Deinen Papa z.B. nur 550-154 Eu!
Dazu WG-Zimmer oder Nebenjob oder beides..ist IMMER eine streßfreie Variante.
Ich bin immer für Streitvermeidung!
***************************************

Nach dem Abi könntest Du der "zu-Hause-wohnen-müssen-oder-Mama-Unterhalt-verscherzen-Lage" entgehen,indem Du Deinen Studienort so wählst,daß zu Hause weiterwohnen nicht mehr geht...

Siehe Grundgesetz der BRD ,Art.12 und 11...

Also: mit BEIDEN hinsetzen ,verhandeln --wenn Du Pech hast,
stehst Du völlig ohne Unterhalt da,da DU paar Fehler gemacht hast.

Im Moment steht Dir GAR NICHTS zu,da Du praktisch bei Mama aus Kulanz wohnst -Du bist nicht mehr zu umsorgender Minderjähriger (sie kann verlangen,daß Du den Vater zur Auskunft auffordest,wenn das nicht vorliegt,könnte AUCH SIE KOMPLETT STREIKEN! ),
der Papa ...siehe oben...zahlt eh seit 1 Jahr verkehrt...

Eine stinkige Mama (bei pampigem Kind) könnte HIER auch RICHTIG
den ökonomischen Hebel betätigen..denn: sie ist klar im Vorteil!
Das ist ein zu bedenkender Fakt! Also: ruhig Blut! NACHDENKEN!

Die von Dir angedachte "Überleitung des KG wegen zu geringem Volljährigenunterhalt" setzt AUCH voraus,daß Du rechtswirksam
beide Eltern zur Auskunft/Quotelung..rangezogen hast..aber diese einen AUSGEURTEILTEN UNTERHALT nicht zahlen wollen oder AUSKUNFT verweigern.
Das muß man aber nachweisen und reine Behauptung reicht da nicht.

Dein Vorteil: Du kannst als Schüler/Student völlig anrechnungsfrei bis 400Eu/Monat mit Nebenjobs verdienen.
DAS darf kein Elternteil Dir als "Einkommen" vorrechnen!

Alle Deine Fragen hättest Du auch durch SUCHEN hier beantworten können :D:D:D aber... mit dem Selbstbestimmtleben wird es noch..

Ach so..und ab 18 kannst Du natürlich ausziehen und wohnen,wo Du willst...nur...mit dem Preis,keinen /weniger Fremdgeldanspruch zu haben.Aber..DAS sollte man nun aber echt wissen als ERWACHSENER BÜRGER .
Empfehle das Lesen des Grundgesetzes...

Gruß!
Micky :cool:
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Noch ein Nachtrag:
das gemeinsame Zusammensetzen und die räumliche Trennung von (gestreßten) Eltern und (ebenso :D )gestreßten jungen Erwachsenen
würde ich als
VARIANTE der Familienbefriedung IMMER in Betracht ziehen!

Ist wohl o.t. ...ich schreib es hier trotzdem,weil der Konflikt m.E. nach ein staatlich organisiertes EIGENTOR ist ,mehr schadet!

Ich sehe es als EXTREM BEDENKLICH an ,wenn ganze Bevölkerungsgruppen,hier die 18-25 jährigen
quasi durch den "indirekten ökonomischen Hebel" um die eigentlich gesetzlich garantierten Grundrechte gebracht werden--das "Einklagenmüssen" von Barunterhalt bei "unmöglichen familiären Strukturen" kommt einer Entwürdigung gleich.
Es werden m.E. Gesetze ausgehebelt.
Es widerspricht dem Gleichbehandlungsgebot.

Genau deshalb (Würde des Menschen) ist ja bei Rentnern mit Mikrorenten die weitgehend ANGEHÖRIGENUNABHÄNGIGE
Grundsicherung eingeführt worden..weil eben siebzigjährige Eltern oft gar nicht rantreten können an ihre vierzigjährigen Kinder .
Verwandtschaft heißt NICHT VERUNDENHEIT.

Ich würde GENERELL dort umstrukturieren- bei Ausbildungsnachweis den Volljährigen nach Abzug des Anrechnungsbetrages (Azubigeld minus 90Eu ,Bafög,Waisenrente...) einen Zuschuß zur BÜROKRATIEFREIEN GRUNDSICHERUNG zahlen .

Dann das KG generell DORT einrechnen.... und die u.U. einkommensstarken Eltern (Ämterverbund: Finanzamt, Lohnauskunft..) seitens des Staates auf RZ heranziehen.

Mit dem Staat streiten sich stinkige Eltern wesentlich unaggressiver..und Volljährige müssen Zeit haben für ZÜGIGE UNBESLASTETE AUSBILDUNG.

Wer die Ausbildung abbricht,gammelt , dauerhaft krank ist, hat dann einen anderen Ansprechpartner: Sozialamt ,ARGE o.Grusi-Stelle ...

Für die Stimmung in der Bevölkerung ,den generellen Familienfrieden,die zukünftigen Brennpunkte in der Gesellschaft
wäre das besser .Und..WÜRDEVOLLER für BEIDE SEITEN.

Aber..teile und herrsche...jetzt fetzen sich halt Generationen von erwachsenen Kindern in "zwangs-zu-Hause-wohn-Verhältnissen" mit den genervten Eltern.
Ob das der Sinn ist? Ob das grundgesetzeskonform ist?

Außerdem zieht man sich SO eine ganze Gruppe von "Sich.nicht-selbst-Kümmerern" heran,die dreist den Eltern sagen: hey,ich bleib wohnen und genieß das "freien" Beherbergen" und freß mich so durch bei den Eltern...
Denn: wer NICHT sich ausbildet, als Volljähriger von 18-25 arbeitslos ist,kann so ohne Aufwand bei gutmütigen Eltern ein gemütliches Überleben praktizieren..bis er 25 ist und es nicht gelernt hat,einfach mal seinen Kram selbst zu machen und auch an anderen Orten sich Arbeit/Ausbildung zu suchen!
Oft rettet ja nur ein Umzug der Eltern in eine andere KLEINE WOHNUNG oder einen anderen Ort diese vor dem Zwangsgemeinsamwohnen mit den VOLLJÄHRIGEN Kindern.

Für alle Konfliktfamilien ist hier ein ungeahnter Bummerangeffekt im Rollen...
Gesellschaftlich wird m.E. genau das Gegenteil erreicht -die staatlichen Ausgaben STEIGEN heftig !
 
Zuletzt bearbeitet:
A

amad3us

Gast
Also, danke erstmal für die vielen Erläuterungen!

Um es kurz zuhalten,
ob mein Vater den Unterhalt zahlen muss oder nicht, ist egal. Mein Vater und ich verstehen uns sehr gut und er würde mich auch darüber hinaus ab und zu mit Geld unterstützen. Darum geht es nicht.

Mich interessieren lediglich die Pflichten meiner Mutter, denn die ist die Einzige, die Stress machen könnte, wenn ich ausziehen will.
Habe ich es denn aber soweit richtig verstanden, dass, wenn meine Mutter mich rausschmeißen würde, sie dann auch den Unterhalt von 335 Euro zahlen müsste, an mich?
Ich meine, in dem Fall, wenn sie mir den Naturalunterhalt verweigern würde, dann wäre sie doch zum Barunterhalt verpflichtet?
Bis ich 21 bin? Oder bis ich meine Schule + Studium abgeschlossen habe?

EDIT: Eine Frage noch. Die mag etwas, naja... faul klingen, dem ist aber nicht so.
Aber MUSS ich im Haushalt helfen? Also muss ich es in gesetzlicher Hinsicht? Kann mich meine Mutter wegen soetwas berechtigt rauswerfen ohne, dass Sie mir zB. den Unterhalt weiterzahlen müsste?
Sowas bekomme ich nämlich oft an den Kopf geworfen. Ich helfe aber im Vergleich zu meinen Freunden viel im Haushalt. Ich fühle mich langsam wie eine Putze. Und mir werden scheinbar immer mehr Aufgaben übertragen. Zumindest werde ich für immer mehr verantwortlich gemacht & angeschnauzt...!
Das würde mich wirklich mal interessieren.

Liebe Grüße & einen schönen Sonntag abend noch,
Amadeus
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Nochmal (s.o.) : "müssen" muß Deine Mutter AUTOMATISCH gar nix mehr,denn: Du bist VOLLJÄHRIG.

DU mußt! Nämlich beweisen,daß sie evl. müßte...
Ausbildungsunterhalt oder Verwandtenunterhalt nach BGB -mit "automatisch" klappt das nur bis 18., da mußte sie "sorgen" etc.

Ob sie Dich rauswirft oder Du gehst,ist da nicht so das Hauptproblem.

Kein Gericht würde sie zum Unterhalt verdonnern,solange Dein Papa nicht DIR Auskunft gab (nachweislich) über sein Einkommen..und SIE es von Dir dargelegt bekommt.

SIE hat Anspruch auf plausible Quotelungsrechnung...bevor sie einen Finger für Dich krümmt.
IM MOMENT BRÄUCHTE DIR NIEMAND WAS ZU ZAHLEN/ZU LEISTEN!

Du müßtest erst mal den Bedarf SCHLÜSSIG darlegen!
DAS FEHLT NOCH!

Das gilt AUCH für den "Verwandtenunterhalt" bei einkommenslosen Verwandten ersten Grades oder für Anträge auf Sozialleistungen: zuerst muß der "Bedürftige" DARLEGEN !

Deine Frage nach dem "Helfen im Haushalt" offenbart Deinen
Grunddenkfehler : es ist EUER GEMEINSAMER HAUSHALT--bei dem SELBSTVERSTÄNDLICH jeder FREIWILLIG seinen Teil zu erledigen hat!

Als Minderjähriger ergab sich die von Dir erfragte "gesetzliche Pflicht"
:D:cool: aus § 1619 BGB

BGB - Einzelnorm

Bis jetzt verweigert Deine Mutter keinen Unterhalt,sie leistet ihn
sogar OHNE NOTWENDIGKEIT ...kann das jederzeit einstellen .

Ich kenn ja nicht DEINEN Umgangston...aber...versuch mal, BEIDE Seiten zu sehen...oder zieh OHNE SPEKTAKEL aus und kümmer Dich komplett erst mal selbst.
Das geht auch. Gibt hier zig Beispiele.

Der Vergleich "mit den Freunden" war bei meinen Kindern schon VOR EINSCHULUNG zwecklos :D --- sie wußten : jede Familie hat EIGENE Bedingungen!

Sie wollten dann auch doch lieber nicht bei den Freunden wohnen..und..somit erledigte sich dieser versuchte Einwand immer.

also....lies es noch mal und denk vor allem über DEINE Pflichten nach.....so als tip...
 

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