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Ausziehen und Krankenversichert?

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P

Pussy

Gast
Hallo, ich bin neu hier und hoffe, dass ihr mir helfen könnt, habe schon einige interessante Beiträge gelesen. Kompliment an das Forum!
Ich mache jetzt Abi und will danach studieren. Da ich in einem kleinem ...kaff wohne, wäre es am besten auszuziehen um direkt bei der Uni zu wohnen. Meine Frage: wäre ich auch wenn ich jetzt bei meinen Eltern ausziehe noch bei ihnen Krankenmitversichert oder musst ich mich selber krankenversichern? Kann sich ein armer Student 😉 sowas leisten? Danke für eure Antworten

MfG Pussy
 
Hallo Pussy,

bis zum 25. Lebensjahr kannst du über die Krankenversicherung eines Elternteils (Familienversicherung) mitversichert werden. Ab dem 25. Lebensjahr kannst du dich freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse weiter versichern lassen. Und zwar gibt es da eine spezielle "Studentische Krankenversicherung". Die Beiträge dafür sind bei allen Kassen gleich, z.Z.: 46,60€ Krankenversicherung + 7,92€ Pflegeversicherung, macht 54,52€ pro Monat.

Noch mehr Infos über die Bescheinigung für die Immatrikulation usw. findest du hier: http://tu-dresden.de/studium/organisation/krankenversicherung.html

Viele Grüße,
Jens
 
Danke für deine Antwort. Meine Mutter allerdings war der festen Überzeugung, dass ich nicht mehr mitversichert bin, wenn ich ausziehe. Aber wenn ich es trotzdem noch bin umso besser. Vielen Dank nochmal
 
Hallo nochmal

nein, die Familienversicherung ist nicht an den Wohnsitz gebunden.

Übrigens hatte ich damals mein WG-Zimmer am Studienort als Zweitwohnsitz gemeldet und die Wohnug bei den Eltern als Hauptwohnsitz gelassen. Wenn Wohn- und Studienort nicht allzu weit (IIRC ~50km) entfernt liegen, ist es für das Einwohnermeldeamt glaubhaft, dass man sich am Hauptwohnsitz öfter aufhält als am Zweitwohnsitz...

Ach ja, eine Bedingung für die Familienversicherung gibt es noch: Du darfst monatlich höchstens 335€ dazu verdienen.

Viele Grüße,
Jens
 
Ist auch bei Krankenkassen zu erfahren...bei Ausbildung ist glaub ich sogar 27.Lj.erst Ende?!

Hat mit Wohnort nichts zu tun!
Ebenso bist Du während des Studiums in der Privathaftpflichtversicherung der Eltern...

Für die "Wartezeit zwischen ABI und Studium" gilt es wohl auch,muß aber der Ausbildungswille gemeldet werden.Ebenso gilt das fürs Kindergeld...die fragen auch nach dem ABI noch mal nach.(Da sind auch Zuverdienstgrenzen zu beachten)

Ob Du "arm" bist als Student,hängt v.Verdienst d,.Eltern ab.Wenn sie zu wenig haben(Du hast ab 18 Auskunftsanspruch wegen Berechnung Deines gesetzlichen Unterhaltes) ,kannst Du Bafög-antrag stellen.D.h.stellen kannst Du ihn auch so....gibt im Internet den "Bafögrechner" zwecks vorherigem Abschätzen.
Gutverdienede Eltern müssen auswärtig wohnenden Studenten 600 Eu zahlen.
 

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