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Ausweispflicht - befreiung / Fragen dazu

lalla

Neues Mitglied
Guten Tag - ich weiß nicht ob ich mit den Fragen hier richtig bin.

Ich versuch es einfach mal - laut Gesetzt kann man sich von der Ausweispflicht befreien lassen.
Ich lese bei körperlichen Behinderung. Wie sieht es mit psychischen Beschwerden aus. Ist eine Befreiung mit ärztlichen Atest möglich?

Was hat man für Nachteile mit Befreiung?
Verfällt somit auch die Identifikation vor Behörden etc.- alles wofür man den Ausweis sonst braucht. Verträge etc.

Liebe Grüße und Dank!
 

Darknessgirl

Aktives Mitglied
Soweit ich weiß, bezieht sich die Befreiung auf Fälle der Immobilität, also Fälle, bei denen das Haus nicht mehr verlassen werden kann.

Das wäre bei einer psychischen Krankheit vermutlich schwierig nachzuweisen, da ein Nachweis, vom Hausarzt, Krankenhaus oder Pflegedienst-/heim benötigt wird. Sprich also doch mal mit deinem Hausarzt darüber.
 
K

kasiopaja

Gast
Wozu willst Du Dich befreien lassen?

Ohne Ausweis hast Du doch nur Ärger und Schwierigkeiten.

Die Befreiung von der Ausweispflicht ist für die gedacht, die nicht mehr zum Amt gehen und den Ausweis beantragen können.
 
C

Catley

Gast
Soweit ich weiß, bezieht sich die Befreiung auf Fälle der Immobilität, also Fälle, bei denen das Haus nicht mehr verlassen werden kann.

Das wäre bei einer psychischen Krankheit vermutlich schwierig nachzuweisen, da ein Nachweis, vom Hausarzt, Krankenhaus oder Pflegedienst-/heim benötigt wird. Sprich also doch mal mit deinem Hausarzt darüber.

Das ist auf jedn Fall eine gut Info. Denn mein Ausweis läuft in 2 Jahren ab und mir wäre es schon jetzt unmöglich, zu diesem Amt irgendwo in der Bremer Pampa zu kommen...... Und noch davor irgendwo in einer anderen Pampa ein Bild machen zu lassen.... :eek:
 

_cloudy_

Urgestein
Das ist auf jedn Fall eine gut Info. Denn mein Ausweis läuft in 2 Jahren ab und mir wäre es schon jetzt unmöglich, zu diesem Amt irgendwo in der Bremer Pampa zu kommen...... Und noch davor irgendwo in einer anderen Pampa ein Bild machen zu lassen.... :eek:
Für die Ausweisbefreiung must du bestimmt auch Anträge stellen, begründen und auch zu einem Amt, dich vielleicht noch untersuchen lassen?

Ich habe davon noch nie gehört, finde es keine angenehme Vorstellung, sich nicht mehr ausweisen zu können.
 
K

kasiopaja

Gast
Das ist auf jedn Fall eine gut Info. Denn mein Ausweis läuft in 2 Jahren ab und mir wäre es schon jetzt unmöglich, zu diesem Amt irgendwo in der Bremer Pampa zu kommen...... Und noch davor irgendwo in einer anderen Pampa ein Bild machen zu lassen.... :eek:
Solange Du noch das Haus verlassen kann und mit dem Hund spazieren, wird Dich kein Amt der Welt vor dieser Pflicht bewahren.

Meistens sind doch die jeweiligen Ämter eh in der Innenstadt und da gibt dann auch Fotografen.
 
K

kasiopaja

Gast
Ich habe davon noch nie gehört, finde es keine angenehme Vorstellung, sich nicht mehr ausweisen zu können.
Das es das gibt , wusste ich schon, weil ich mal nachgefragt habe, wie das dann mit meiner, damals schon sehr dementen Schwiegermutter, ablaufen sollte, weil wir da sicher kein biometrisches Foto mehr hinbekommen hätten und sie auch nichts mehr begriffen hat.

Da hieß es , dass man sich in solchen Fällen, mit ärztlichem Attest, befreien lassen kann.
 

_cloudy_

Urgestein
Das es das gibt , wusste ich schon, weil ich mal nachgefragt habe, wie das dann mit meiner, damals schon sehr dementen Schwiegermutter, ablaufen sollte, weil wir da sicher kein biometrisches Foto mehr hinbekommen hätten und sie auch nichts mehr begriffen hat.

Da hieß es , dass man sich in solchen Fällen, mit ärztlichem Attest, befreien lassen kann.
Das meine ich ja. Das Besorgen von so einer Ausweisbefreiung ist bestimmt nicht weniger Arbeit wie sich einen neuen Ausweis machen zu lassen. (geht auch an Catley)

Im Falle deiner Schwiegermutter kann ich das verstehen.
 

Hajooo

Sehr aktives Mitglied
Google meint zu:

ausweispflicht befreiung

folgendes:

https://www.google.com/search?clien...1......0....1..gws-wiz.......0i71.O9WPwENgafQ

Im zweiten Link steht:

Im Allgemeinen gilt in Deutschland die Ausweispflicht. Pflegebedürftige Personen, die aus Krankheitsgründen nicht am öffentlichen Leben teilnehmen können oder gar betreut werden, können jedoch von dieser Regel ausgenommen werden. In NRW wird dies bspw. in § 1 Abs. 2 PAuswG NW geregelt (danke, Michael). Alles was dazu notwendig ist, ist ein formloser Antrag bei der zuständigen Meldebehörde.
Auch Pflegedienste und Betreuer können diese Befreiung für ihre Kunden beantragen.
Was zusammen mit dem Antrag eingereicht werden muss:

  • ein Nachweis des ambulanten Pflegedienstes, Pflegeheims, des Krankenhauses oder Hausarztes,
  • der bisherige Personalausweis bzw. Reisepass der zu befreienden Person,
  • gültiger Personalausweis des Antragsüberbringers,
  • ggf. eine Vollmacht, die Befreiung in fremdem Namen durchführen zu dürfen.
Quelle: https://www.persofoto.de/lexikon/personalausweis/ausweispflicht/befreiung-von-der-ausweispflicht/

Gruß Hajooo
 

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