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Ausgewandert und Steuerschulden - Einigung mit Finanzamt

Auswanderer

Neues Mitglied
Hallo liebes Forum,


ich bin 2010 nach Mittelamerika ausgewandert und habe Steuerschulden aus selbständiger Arbeit beim Finanzamt in Deutschland hinterlassen. Ich habe hier in Mittelamerika nun eine Familie und möchte nicht nach Deutschland zurückkehren. Hin und wieder fliege ich nach Deutschland um meine Familie zu besuchen. Probleme am Flughafen gibt es nie.

Nun nach fast 10 Jahren würde ich gerne meine finanziellen Angelegenheiten in Deutschland bereinigen. Mit einer Schufaauskunft habe ich zwei private Gläubiger gefunden (Mobilfunkanbieter und Kreditkarte) und mit diesen Gläubigern einen Vergleich geschlossen. Diese noch offenen Summen habe ich inzwischen beglichen. Was bleibt ist das Finanzamt, diesen harten Brocken habe ich mir bis zuletzt aufgehoben. Im letzten Jahr habe ich mich per Internet an eine private Schuldnerberatung gewendet und diese für mehrere hundert Euro beauftragt, eine Einigung mit dem Finanzamt zu erzielen. Leider bin ich auf einen Betrüger hereingefallen, welcher sich nach der Zahlung der vereinbarten Summe nicht mehr meldete.

Nun möchte ich selbst eine Einigung mit dem Finanzamt erreichen, bin mir aber nicht sicher wie ich vorzugehen habe. Folgendes habe ich mir vorgestellt:


  • Schreiben an FA mit der Bitte um Auskunft über die Höhe der Steuerforderung
  • Anschließend einen Vergleich erzielen, eine Einmalzahlung wäre wünschenswert

Wie würdet Ihr da vorgehen? Gibt es irgend etwas zu beachten? Verhandelt das Finanzamt überhaupt mit Privatpersonen oder muss ich einen Anwalt /Steuerberater beauftragen? Gibt es eine besondere Strategie? Sollte ich das Finanzamt auf eine Einmalzahlung ansprechen oder kommt der Vorschlag von denen?

Vielleicht hat hier jemand Erfahrung mit solchen Vergleichszahlungen und kann mir ein paar Tipps geben? Ein befreundeter Anwalt meinte, in dieser Situation (10 Jahre später, Schuldner nicht greifbar im Ausland) lässt sich das FA oft auf eine Einmalzahlung von 10-15 Prozent der Gesamtforderung ein. Kann das jemand bestätigen?


Ich bedanke mich bei Euch im Voraus,


VG Auswanderer
 
Hallo.
Ob sich ein Finanzamt mit Dir über etwas einigt hängt davon ab, wie die Kompetenzen verteilt sind. Es kann nicht angehen, dass ein Beamter Dir Schulden erlässt, wenn er dazu nicht ermächtigt ist.

Der Weg könnte deswegen wie folgt aussehen:

Zunächst suchst Du Dir sicherheitshalber einen Zustellungsbevollmächtigten. Zumindest in Sachen Strafverfahren ist es so, dass Behörden keine Kontakte ins Ausland aufnehmen, wenn im weitesten Sinne um Fristenwahrung geht.
Du musst Dir das so vorstellen, dass eine Entscheidung getroffen werden soll, gegen die es ein Rechtsmittel gibt - sagen wir mal einen Steuerbescheid Der Adressat wohnt Zelt 7 Oase 35 Sahara-West. Die Einspruchsfrist ab Zustellung beträgt 14 Tage. So wird das nichts. Deswegen gibt es das Instrument der Zustellungsvollmacht. Der Zustellungsbevollmächtigte ist Vertreter ohne Vertretungsmacht, darf also Briefe empfangen und versenden aber keine(Deine) Entscheidung treffen. So ist sicher gestellt, dass die Behörde einen inländischen Adressaten genannt bekommt, an den sie zustellt. Die Frist beginnt zu laufen. Der Mann im Ausland wiederum muss "stündlich" den Sachstand bei seinem Zustellungsbevollmächtigten abfragen.
Der Zustellungsbevollmächtigte ist IMMER eine Privatperson. Auch wenn er sozusagen offiziell bei einer Behörde beschäftigt ist, handelt er im Auftrag des Menschen im Drittland ausschließlich privat.

Somit rufst Du also einfach in Deinem ehemaligen Finanzamt an, gibst ein entsprechendes Aktenzeichen durch, so dass man den (leider uralten) Vorgang finden kann und fragst , wer in der Sache die zuständige Behörde bezüglich weiterer Entscheidungen ist.

Vermutlich wird man sich auf das Steuergeheimnis berufen und keine Auskunft geben.

Lass Dich dann nicht abwimmeln und frage nach einer Person, die Du im Finanzamt als Zustellungsbevollmächtigten gewinne kannst.

Wenn der Beamte am anderen Ende keine Ahnung hat, wer es sein soll, dann lass Dich mit einen Bearbeiter verbinden, der Steuerstrafverfahren bearbeitet.

Wenn das nicht klappt, dann stelle die Frage nach der Adresse des nächsten Amtsgerichts.

Beim Amtsgericht sollte ein Zustellungsbevollmächtigter sitzen. Ihn musst Du erfragen, dann anschreiben, ob er mit der Benennung einverstanden ist ,denn sonst geht es nicht. Kläre ab, ob er es kostenlos macht, ansonsten, ob Du eine Sicherheit für Kosten (in hiesiger Währung) hinterlegen kannst.
Die hiesige Währung ist wichtig, da Fremdwährung nur als Wertgegenstand körperlich verwahrt werden kann, aber nicht in der Kasse als Betrag verbucht werden kann.Sinnigerweise gehört dazu sofort eine funktionierende Bankverbindung, an die ein eventueller Überschuss zurück geht, denn dann ist die Bankverbindung aktenkundig, auch wenn der Zustellungsbevollmächtigte "aufgibt".

Hast Du ihn gewonnen dann wende Dich schriftlich an das Finanzamt unter Nennung des Aktenzeichens und erwähne, dass Du in Sachen Kontaktmöglichkeit hilfsweise einen Zustellungsbevollmächtigten namens(...) bei ( Behörde) benannt hast, der auch einverstanden war.

Damit kommt dann Bewegung in die Sache.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die erste Antwort klingt mir doch sehr kompliziert. Ich würde den Schriftwechsel natürlich über meine Schwester in Deutschland laufen lassen und dem Finanzamt mitteilen, dass sie berechtigt sei, meine Post zu empfangen. Beim ersten Schreiben kommt eine Kopie meines Ausweises/ Reisepasses dazu, eventuell noch mein Ausweis hier aus Mittelamerika. Damit sollte meine Identität bestätigt sein.

Mir geht es um die Vorgehensweise. Durch meine 15 Jahre Selbständigkeit weiß ich sehr wohl, dass im Finanzamt auch Menschen sitzen, welches sich Probleme anhören und auch eigenständig Entscheidungen treffen können. Dort sitzen aber auch echte ***********, welche zum Spaß Weihnachten Konten pfänden. Mir ist das passiert. Von daher meine Frage nach der richtigen Strategie. Es geht bei mir nicht um riesige Summen, ich schätze mal irgendwas von 10.000 Euro bis 30.000 Euro. Und da das Finanzamt immer am längeren Hebel sitzt, würde ich da gerne richtig ansetzen.

Wie also vorgehen? Einen Brief schreiben und um die Höhe der Forderdungen bitten? Oder die persönliche Situation schildern und die Bereitschaft erklären, trotz Wohnsitz in Land XXX die Steuerschulden zahlen zu wollen? Und wenn ich eine Summe auf dem Tisch habe, direkt nach einer Einmalzahlung in Höhe von XXX Euro nachfragen? Die Gesamtsumme könnte ich vermutlich nicht bezahlen, mir stehen hier nur ca. 5000-7000 Euro dafür zur Verfügung.



VG aus dem Sommer 🙂


Auswanderer
 
Die erste Antwort klingt mir doch sehr kompliziert. Ich würde den Schriftwechsel natürlich über meine Schwester in Deutschland laufen lassen und dem Finanzamt mitteilen, dass sie berechtigt sei, meine Post zu empfangen. Beim ersten Schreiben kommt eine Kopie meines Ausweises/ Reisepasses dazu, eventuell noch mein Ausweis hier aus Mittelamerika. Damit sollte meine Identität bestätigt sein.
(...)
Wie also vorgehen? Einen Brief schreiben und um die Höhe der Forderdungen bitten? Oder die persönliche Situation schildern und die Bereitschaft erklären, trotz Wohnsitz in Land XXX die Steuerschulden zahlen zu wollen? Und wenn ich eine Summe auf dem Tisch habe, direkt nach einer Einmalzahlung in Höhe von XXX Euro nachfragen? Die Gesamtsumme könnte ich vermutlich nicht bezahlen, mir stehen hier nur ca. 5000-7000 Euro dafür zur Verfügung.



VG aus dem Sommer 🙂


Auswanderer

Die Idee mit dem Zustellungsbevollmächtigten scheint angekommen zu sein. Sicher kann es auch die Schwester sein. Natürlich würde ich bitten, die Post an die Heimadresse zuzustellen, hilfsweise an die Schwester. So kann die Finanzbehörde selbst entscheiden.
Ich vermisse gerade noch die Einverständniserklärung der Schwester. Also geht der Brief zunächst an die Schwester mit der Bitte um Erklärung des Einverständnisses und sie sendet ihn dann weiter an das Finanzamt.


Die Vollstreckung dürfte keine Entscheidungskompetenz bezüglich der Höhe des Titels oder der Titel haben; überhaupt muss erst in Erfahrung gebracht werden, was insgesamt aufgelaufen ist,ob es Beträge gibt, die der Verjährung unterliegen und ob eine Verjährung durch Vollstreckungsmaßnahmen gehemmt ist.

Wenn man alles richtig machen möchte, brauchst man - glaube ich - jemanden, der in der Materie zu hause ist.
Es gibt ja durchaus online-Seiten für Rechtsberatung , bei der man seinen Einsatz selbst festlegt und eine erste Einschätzung bekommt.
Schwierig ist natürlich heraus zu bekommen, was man überhaupt fragen soll 🙂
 
Eine Einigung mit dem Finanzamt hängt sehr maßgeblich davon ab, welche Steuer geschuldet wird. Warum suchst Du Dir nicht einen Steuerberater für eine Erstberatung? Die Kosten kann man vorab erfragen. Und wenn das - warum auch immer - nicht in Frage kommt, bist du IMHO in einem Rechtsforum besser aufgehoben als hier (ich hoffe, damit den Forenbetreibern nicht auf den Schlips zu treten...)
 
Eine Einigung mit dem Finanzamt hängt sehr maßgeblich davon ab, welche Steuer geschuldet wird. Warum suchst Du Dir nicht einen Steuerberater für eine Erstberatung? Die Kosten kann man vorab erfragen. Und wenn das - warum auch immer - nicht in Frage kommt, bist du IMHO in einem Rechtsforum besser aufgehoben als hier (ich hoffe, damit den Forenbetreibern nicht auf den Schlips zu treten...)



Nee sorry, was soll ich mich denn da von einem Steuerberater beraten lassen? Es ist eine Summe X offen aus Einkommensteuer und Umsatzsteuer, dafür muss ich nicht hunderte Euro an einen Steuerberater verbraten. Ich habe in den letzten Monaten einige Anwälte und Steuerberater angeschrieben, der O-Ton lautet fast immer: Überweisen Sie uns vorab 1000 Euro, dann schauen wir was wir machen können... Das wegen einer popligen Steuerauskunft?


Ich schreibe dem FA jetzt einen Brief mit der Bitte um Auskunft über die Höhe der Forderungen. Dem müssen die ja nachkommen. Und dann schaue ich mal was unterm Strich steht und biete dem Finanzamt was an. Bekanntlich sind die bei der USt weniger flexibel als bei der Einkommensteuer, aber das sollte der geringste Posten sein. Und wenn die nicht wollen, dann haben die eben Pech gehabt. Laut unzähligen Informationen im Internet kommen die FA einem besonders in solchen Situationen gerne entgegen, besonders wenn der Steuerschuldner nicht greifbar ist. Und vor allem nach 10 Jahren.
 
Das was B. geschrieben hat, klingt plausibel, ein Steuerberater oder ein Anwalt des Steuerechts ist in der Lage zu prüfen, wie hoch die Forderung rechtens ist und welchen Ermessenspielraum es gibt bzw. ob es möglich ist einen " Vergleich " zu schließen, weil das ist nicht immer der Fall, da muß die Sachlage geprüft werden, nicht nur seitens des FA sondern auch seitens Dir, was Du aber scheinbar nicht kannst, weil Du die Aktenlage und die Gesetze nicht genau kennst, die zugrunde gelegt werden können und müssen.

Es ist ja löblich, daß Du Deine Schulden beim FA bezahlen möchtest, doch zuviel zu zahlen ist ja nicht in Deinem Sinn, sondern Du suchst , kommt mir so vor , nach einer Vergleichsmöglichkeit.
Das FA hat auch eine Beratungsstelle, Du mußt aber folgendes unterscheiden, einmal die Zustellungsbevollmächtigung und einmal die Erlaubnis Einkünfte einholen zu dürfen, das sind soweit ich weiß , zwei paar Schuhe .

Deshalb, wenn deine Schwester Dir hilft, helfen würde , erteile ihr die Erlaubnis, für Dich Einkünfte einholen zu dürfen, wie da die Rechtslage genau ist, kann sie beim FA erfragen. " Guten Tag ich bin Person xyz und würde gerne wissen, was norwendig ist, damit ich über die Steuerschuld meines Bruders Auskunft einhollen darf" , das sagen die dann, Vollmacht, notaiell beglaubigt oder eben auch nicht, das gilt es erstmal zu klären.

Dann wenn Du die Information hast, was Du genau schuldest , warum, welches Aktenzeichen etc. dann kannst Du Dich selbst informieren, wie Du weiter vorgehen solltest, um kostengünstig ggf. einen Vergleich aushandeln zu können, es kann ja sein, daß Du auch für Deine Schwester adresslich nicht greifbar bist, weil Du nur anrufst und nur ihre Adresse hast, sie aber Deine nicht , Punkt.

Dann kannst Du auch oder Deine Schwester in Deinem Namen hier in der BRD eine verbindliche Rechstauskunft einholen, seitens eines Anwaltes oder Deiner Schwester die Vollmacht erteilen, das für Dich zu tun, weil Du eben Deine Nichtgreifbarkeit wahren willst.

Die Finanzämter haben auch dafür Beratungsstellen, könnte aber auch sein, daß Deine Schwester gefragt wird, als erstes " Haben sie die Adresse ihres Bruders ? " ....logisch- klares Nein.

Dann kommen aber noch ganz andere Dinge zum Tragen, bist Du noch deutscher Staatsbürger ? Wenn ja , könntest Du Dich auch an den Generalkonsul der nächsten deutschen Botschaft wenden, sagen wir mal in dem Fall, Du hättest keine Schwester.

Gilt Deine Schwester nicht nur als auskunftberechtigt, sondern als Zustellungsbevollmächtigte, dürft ihr Euch allerdings nicht wundern, wenn das dann auch genutzt wird .....

Was ich Dir rate ist also erstmal Auskunft einholen ohne weitere rechtlich gültige Schritte einzuleiten und dann wenn Du die Ausjunft hast und genau weißt, um welche Beträge es sich handelt und welche Gesetze zugrunde liegen, die weiteren Schritte zu überlegen.

Das unproblematischste wird sein, so denke ich , den geforderten Betrag zu bezahlen, einmalig oder in Raten, für Dein Gewissen und das deutsche FA gut, aber vieleicht nicht für Deinen Geldbeutel.

Forum für Steuerrecht https://www.wiwi-treff.de/Forum

da kannst Du aber auch selbst mal googeln, gibt ja viele ....
 

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