~~SunShine~~
Mitglied
Hi!
Mein Sohn wird im Sommer diesen Jahres eine Lehre beginnen. Da ich geschieden bin, zwar mit neuem Partner lebe, der aber nicht der KV ist würde mich jetzt folgendes interessieren.
Wenn der Lehrvertrag unterschrieben wird, muß mein Exmann, wir haben das gemeinsame Sorgerecht, da auch unterschreiben? Ich muß dazu sagen, wir haben seit Jahren keinen Kontakt, er interessiert sich nicht fürs Kind und umgedreht auch nicht.
Und was ist, sollte er dort nicht erscheinen?
Kann u.U. mein Lebensgefährte evtl. auch den Lehrvertrag unterschreiben?
Oder reicht doch meine Unterschrift?
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn mir jemand dazu eine Auskunft geben könnte!
LG und allen ein schönes WE,
SunShine
Mein Sohn wird im Sommer diesen Jahres eine Lehre beginnen. Da ich geschieden bin, zwar mit neuem Partner lebe, der aber nicht der KV ist würde mich jetzt folgendes interessieren.
Wenn der Lehrvertrag unterschrieben wird, muß mein Exmann, wir haben das gemeinsame Sorgerecht, da auch unterschreiben? Ich muß dazu sagen, wir haben seit Jahren keinen Kontakt, er interessiert sich nicht fürs Kind und umgedreht auch nicht.
Und was ist, sollte er dort nicht erscheinen?
Kann u.U. mein Lebensgefährte evtl. auch den Lehrvertrag unterschreiben?
Oder reicht doch meine Unterschrift?
Ich wäre Euch sehr dankbar, wenn mir jemand dazu eine Auskunft geben könnte!
LG und allen ein schönes WE,
SunShine