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Ausbildungssuchend und von zu Hause raus

  • Starter*in Starter*in Daba
  • Datum Start Datum Start
D

Daba

Gast
Hallo zusammen,

ich habe ein großes Problem 🙁 Nach einem ziemlich großen Streit zwischen meinem Vater und mir bin ich gestern von zu Hause weg. Die Vorgeschichte ist lang aber glaubt mir: So weh es mir tut, aber ich möchte nicht wieder zurück! Zurzeit bin ich bei meiner Freundin untergebracht. Ihre Familie war so lieb und hat mich erstmal aufgenommen. An dieser Stelle auch mein unendliches Dankeschön für diese Hilfe!!!!

Kurz zu meiner Person:
Ich bin 18 Jahre und leider noch ausbildungssuchend.
Ich jobbe zurzeit in einer Gärtnerei im Nachbardorf auf 400€-Basis.
Mein Chef will mir nächstes Jahr ein Ausbildungsvertrag geben, abner ich habe leider noch nichts schriftliches.

Nun meine Frage👎: Bekomme ich irgendwo her Hilfe wenn ich mir ein kleines Zimmer anmieten möchte? Werden meine Eltern zur Kasse gebeten? Wo kann ich mich krankenversichern, da mein Vater meine Krankenversicherung kündigen will?

Ich hab beruflich noch nicht viel geschafft in meinem Leben, aber ich möchte so gerne eine Ausbildung, um mein Leben allein in den Griff zu bekommen.

Bitte bitte helft mir ich weiß nicht mehr weiter 🙁 🙁 🙁

Lieben Gruss
Daba
 
Gute Nach Daba,
dein Vater ist dir bis zum 25 Lebensjahr Unterhaltungsplichtigt das heisst: Essen, Wohnung, Krankenversicherung muss er dir bezahlen.
Gehe zu der ARGE (Bundesagentur für Arbeit) und erzähl mal deine Geschichte.


Gruß
 
Was ist wenn er finanziell auch nicht gerade gut dasteht? Soll ich ihn so ruinieren? Schließlich habe ich schon meine Mutter verloren, die ihre 3 Söhne bereits verstoßen hat... Wir sind keine schlechten oder gar assozialen Kinder, nein. Wir leiden alle drei darunter das unsere Mutter keinen Kontakt zu uns will. Nun versucht aber mein Vater an mich festzuhalten, da ich der letze, bis vorgestern noch zu Hause lebende, Sohn bin. Ich bekomme aber schon keine Luft mehr, weil er mich so sehr erdrückt hat...
Ich würde gerne mit ihm reden, aber das einzigste was ihm nach meiner "Flucht" wichtig war, war mich anzurufen um zu fragen wo die Kamera wäre, er müsse Foto´s auf den PC laden. Er hat nicht mal gefragt wie es mir geht oder wo ich bin... Er ist ein sehr großer Sturkopf, aber das bin ich jetzt auch, auch wenn es mir das Herz bricht. Gestritten haben wir oft, und genauso oft hat er versprochen mir etwas mehr Luft zu lassen... Warum nur habe ich das Gefühl das es keinen Zweck mehr hat zurück zu gehen. Ich habe Angst vor dem Schritt allein durchs Leben zu gehen. Angst davor das meine 400€ hinten und vorne nicht reichen 🙁 und ich irgendwann ohne alle dastehe.................................
 
@jew

kannst du mir mal nen link geben wo das mit den 25 jahren drinsteht? meiner meinung nach ist der vater bis 18 unterhaltspflichtig es sei denn das kind fängt eine ausbildung(nur die erste müssen die eltern unterstützen) an. ansonsten geht das kindergeld bis 27!!

@daba beantrage doch, dass das kindergeld direkt auf dein konto geht, dann haste schon etwas mehr geld. ausserdem melde dich beim arbeitsamt ausbildungssuchend. dann wird das kindergeld nämlich auch übergangsweise gezahlt. die zeit wird dann später auch auf die rente gutgeschrieben.
ausserdem würde ich meinen chef mal wg dem vertrag anhauen, dann weisst du nämlich auch was sache ist u kannst dich im notfall auch woanders bewerben.

lg u viel glück
 
@jew

kannst du mir mal nen link geben wo das mit den 25 jahren drinsteht? meiner meinung nach ist der vater bis 18 unterhaltspflichtig es sei denn das kind fängt eine ausbildung(nur die erste müssen die eltern unterstützen) an. ansonsten geht das kindergeld bis 27!!

@daba beantrage doch, dass das kindergeld direkt auf dein konto geht, dann haste schon etwas mehr geld. ausserdem melde dich beim arbeitsamt ausbildungssuchend. dann wird das kindergeld nämlich auch übergangsweise gezahlt. die zeit wird dann später auch auf die rente gutgeschrieben.
ausserdem würde ich meinen chef mal wg dem vertrag anhauen, dann weisst du nämlich auch was sache ist u kannst dich im notfall auch woanders bewerben.

lg u viel glück
 
@ Gast 4711

ich fürchte, hier hat JewPro etwas durcheinandergeworfen, aber das macht nichts. DAher hier die Ergänzung.

Tatsache ist, die Unterhaltspflicht bzw. Unterhaltsberechtigung zwischen Angehöriger der geraden Linie besteht immer. Das ist im BGB geregelt.

Aufgrund der Änderungen der Gesetzgebung im SGB, hier Hartz IV, sieht es nun so aus, dass Kinder bzw. junge Erwachsene unter 25 Jahren von der ARGE nicht mehr eine eigene Wohnung finanziert bekommen. Dabei beruft sich die ARGE auf die bestehende Unterhaltspflicht. Wie überall gibt es auch hier Ausnahmen wie z.B. zerrüttete Verhältnisse. Stellt sich die Frage, ob hier tatsächlich ein solcher Ausnahmetatbestand vorliegt. Muss mit der ARGE vor Ort abgeklärt werden.

Gruß
 

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