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Ausbildungssuchend melden bei Studienwunsch ?

denton

Neues Mitglied
Hallo zusammen,

da ich nach einigen Wochen des passiven Mitlesens hier im Forum einen sehr positiven Eindruck von dieser Gemeinschaft habe, wende ich mich mit dieser Frage mal vertrauensvoll an euch 😉

Meine Situation ist folgende: ich habe 2004 hier in Baden-Württemberg die Fachhochschulreife gemacht, danach ein Jahr FSJ anstatt Zivi (FSJ wird von Hochschulen als Praktikum anerkannt - bei uns ist dieses Praktikum Voraussetzung für ein Studium an einer FH/Kunstakademie etc.).
Nun möchte ich mich gerne für ein Studium an der Kunstakademie in Karlsruhe bewerben - dafür brauche ich aber natürlich eine Bewerbungsmappe; an dieser Mappe arbeite ich seit einigen Wochen in einem Abendkurs und werde damit ~Mai fertig sein.
Ich würde mich - des Kindergeldes wegen - in dieser Zeit gerne arbeitssuchend melden, allerdings ist ja die Voraussetzung dafür der Nachweis über eigene Bemühungen bei der Ausbildungssuche - wie bereits erwähnt habe ich aber schon ein festes Ziel; es hat für mich also wenig Sinn, mich bei zig Betrieben für eine Ausbildung zu bewerben, die ich ohnehin nicht anzutreten gedenke ...
Kann ich die Teilnahme an diesem Kurs irgenwie geltend machen ? Auch die Krankenkasse will von mir eine Bestätigung für eine Ausbildung, da ich Ende dieses Monats 23 werde und bisher familienversichert war.
Ich blicke in diesem ganzen Regelwirrwar wirklich nicht durch und würde mich sehr freuen, wenn mir jemand mal etwas Klarheit verschaffen könnte 😉

mfG

denton
 
Hallo Denton,
den Sachbearbeitern beim Amt ist in der Regel nur wichtig, dass du überhaupt was machst und nicht rumgammelst. Deswegen auch die Überprüfung, ob du dich bewirbst etc. Schreib dem Kindergeldamt einfach wie es ist. Dass du dich bewerben möchtest, wo du dich bewirbst, die Voraussetzungen, Nachweis über den Abendkurs (einfach ne Teilnahmebescheinigung) und dass die Bewerbungsfrist erst Mitte April beginnt. Verspreche denen, dass du die Bewerbungsunterlagen für die Kunstakademie zu gegebener Zeit nachreichen wirst. Dann hängt es zwar immer noch vom jeweiligen Sachbearbeiter ab, aber du kannst davon ausgehen, dass dir in dieser Zeit Kindergeld gewährt wird, auch ohne Arbeitssuchend gemeldet zu sein. Ich geh mal davon aus, dass der Kurs schon als Ausbildungsbemühung gewertet wird. Warum auch nicht? Tja, das mit der Krankenversicherung könnte ein Problem werden. Wahrscheinlich musst du dich selbst versichern (ca.119 €/Mon.) wobei ja dann das Ki.-Geld gleich wieder weg ist. Ruf am besten mal bei der Krankenkasse an und frag, wie du dich in der Zeit am besten versicherst.
Gruß Esk
 

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