Sisandra
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Arbeitslosengeld 1, auch ALG I genannt, http://www.sozialhilfe24.de/ges_para_anz176.html.ist im Gegensatz zu Hartz IV keine Sozialleistung, sondern ein sozialversicherungsrechtlicher Anspruch.
Die Hauptvoraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld ist die folgende: in einer Rahmenfrist, die vor der der Arbeitslosigkeit liegt und die drei Jahre beträgt, muss mindestens 360 Tage beitragspflichtig gearbeitet worden sein, d.h. Beiträge zur Arbeitslosenversicherung gezahlt worden sein. Achtung: Ab dem 1. Februar 2006 wird die Anwartschaftszeit nur noch dann erfüllt, wenn man innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren (statt bisher drei) mindestens ein Jahr versicherungspflichtig war. Die Sonderregelungen für Saisonarbeitnehmer und Wehr- und Zivildienstleistende entfallen.
Quelle: http://www.sozialhilfe24.de/arbeitslosengeld-alg-i-1/anspruch.html
Mit anderen Worten, du bekommst nicht nur keine Sperre, sondern überhaupt nichts. Es sei denn, du hättest in deinem Schülerjob lange genug und auf Lohnsteuerkarte gearbeitet.
Gruß
Sisandra