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ausbildung

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brauch dringend hilfe

Gast
also ich lerne zur zeit hotelfachfrau und bin im 3tn lehrjahr. seid ca sieben monaten arbeite ich mit einer 6 tage woche, und sonntags noch dazu ungefähr 14h. in den letzten 3 lehrjahren hatte ich ungefähr 6 wochen urlaub,und durch diese arbeitszeiten komme ich auf ungefähr 81 guttage.ich arbeite sehr gerne aber irgennwann ist man doch auch am ende seiner kräfte. durch eine verletzung am bein und am zeh war es mir nicht möglich zu laufen also wurde ich vom arzt krankgeschrieben obwohl ich schule hatte und eigentlich arbeitet man ja nicht nach der schule auser ich. da ich meiner chefin bescheidt geben muste das ich nicht kommen könnte künndigte sie mich 3 mal (telefon) fristlos. das solle ich aber laut ihk nicht ernst nehmen. nacher hatte ich dann ein gespräch mit meiner chefin die nur meinte das ihr alles scheiß egal sei und die lehrlinge ihr am A**** vorbei gehen würden. sie hatt \"immer\" alles für sie getan und jetzt hat sie kein bock mehr und ich wäre das A******* was es aushalten müsse. laut gesetzt könnte ich kündigen würde ich auch gern aber da gibt es noch ein problem prüfung ich weiß nicht ob mich der prüfungsausschuß zu lassen würde da es ja noch 3 monate sind die ich lernen müste aber ich kann in diesen betrieb nicht wieder rein gehen und wenn ich das tuhen würde dann wäre ich total am ende schon alleine weil mich mein chef fertig machen würde. was kann ich nun machen ??????? bitte gebt mir eine antwort. danke sandra
 

Hallo brauch dringend hilfe,

schau mal hier: ausbildung. Hier findest du vielleicht was du suchst.

Deine Situation tut mir sehr leid, ich würde sowas überhaupt nicht aushalten und sofort zusammenbrechen. Ich kann dir nur sagen dass es viele gibt die sowas wie du erleben müssen grade in dieser Branche wo man anscheinend noch im Mittelalter lebt mit dem Verständnis von hier die Herren und da die Sklaven, alles natürlich hinter der nach außen hin glitzernden blanken Fassade.

Falls du hier keine Hilfe kriegst, schau mal hier hin: www.dr-azubi.de, die sind auf solche Dinge spezialisiert und da kriegst du professionelle Hilfe.
 
Hallo sandra, das hört sich ja gar nicht so toll an.
Zunächst einmal muß ich Dir leider sagen, daß Dein Arbeitgeber von Dir verlangen
kann auch an Schultagen (bis 5Stunden Unterricht) zur Arbeit zu kommen und
die restliche Arbeitszeit bis 8 bzw. 8 3/4 h noch arbeitest.
Daß Du Dich bei Deiner Krankschreibung auch gleich im Betrieb gemeldet hast,
war völlig korrekt und wenn Deine Chefin Dir mündlich kündigt ohne daß eine schriftliche Kündigung nachkommt (die auch gerade bei Lehrlingen schwerwie- gende Gründe haben muß) besteht Dein Arbeitsverhältnis noch fort.
Da das Verhältnis aber derart angespannt ist, wäre es vielleicht nützlich mal bei der IHK nachzufragen, ob Du Deine Abschlußprüfung vorziehen kannst, vorausgesetzt Du traust Dir das zu. Benenne bei Deinem Antrag auf vorzeitige
Prüfungszulassung auch die Gründe. Es gibt nämlich auch die Möglichkeit
die Lehre vorfristig (meist bei besonders guten Leistungen) zu beenden.

Sag mal was steht eigentlich im Lehrvertrag zum Thema Überstunden??? Kannst Du die abfeiern oder bekommst Du die ausgezahlt, ich konnte Deinem
Post dazu nicht´s entnehmen? Oder arbeitest Du die zusätzlichen Stunden
gratis?? Hast Du Dir genau notiert, wann Du wieviel länger gearbeitet hast.
Sprich doch auch darüber mal mit der IHK. Wenn Du von Deiner Chefin als
das "A*******" betituliert wirst, welches jetzt alles ausbaden muß, scheint bei ihr ja ganz schön was im Argen zu liegen. Aber es gibt trotzdem Gesetze
an die auch sie sich halten muß. Und Du kannst ja nix für wenn andere Mist
gebaut haben.

Vielleicht hat dieses ganze Dilemma ja auch was positives, Du beendest jetzt
schon im Frühjahr Deine Lehre und kannst schon bei der nächsten Saison
volleinsteigen.
Ich wünsche Dir jedenfalls viel Glück
Caro
 
Hallo,

erst einmal darfst Du als Lehrling nicht unbegrenzt Überstunden machen, das verstößt gegen das Jugendschutzgesetz.

Zweitens steht Dir der Urlaub zu und muss Dir gewährt werden.

Da Du ohnehin noch soviel Tage gut hast, wäre es doch eine möglichkeit diese jetzt abzufeiern bzw. einzufordern und damit bis zum Ende der Lehrzeit zu kommen ohne nochmals an der Arbeitsstelle aufzutauchen.

Dann hättest Du ganz normal den Abschluß und könntest wie bisher zur Schule gehen.

Die zweite Möglichkeit wäre mit dem Arzt zu sprechen und klarzustellen, was Sache ist und dass Du das psychisch nicht schaffst, dann kann der Dich bis zum Ende der Lehrzeit krankschreiben.

Das hat allerdings zur Folge, dass Du nach 6 Wochen nur noch Krankengeld von der Krankenkasse bekämst und das sind 60% des Nettogehalts.

Das solltest Du wissen.

Ich würde aber die erste Lösung bevorzugen.

Du kannst ja Deiner Chefin klarmachen, dass sie Dir bei nichtgewährung, den Resturlaub am Ende der Ausbildung auszahlen muss.

Und ich glaube kaum, dass sie das will.

Außerdem kannst du ihr sagen, dass Du sie notfalls wegen Verstoßes gegen das Jugenschutzgesetz anzeigen kannst.

Abgesehen davon ist es so, dass im Falle des Nichtbestehens der Prüfung sich die Ausbildungszeit automatisch verlängert, also wäre es auch im Interesse der Chefin, Dich entweder in Ruhe zu lassen oder aber Dir den Urlaub zum abfeiern freizugeben.

Gruß. kasiopaja
 
PS: Wehr Dich auf jeden Fall.

Ich habe selbst die Erfahrung gemacht, dass Bullterrier, die beißen oft zu schoßhunden werden, wenn man sie auch mal kräftig in die Nase beisst.

Manchmal brauchen die das.

Lass Dich nicht ins Bockshorn jagen, denn insgeheim weiß Deine Chefin ganz genau dass sie das nicht mit Dir machen kann, schon rechtlich nicht.

Und wenn Du Dich wehrst - aber ernsthaft - ziehe es durch - dann bekommt sie Respekt vor Dir.

Sie wird dich nicht lieben - aber manchmal haben so Kampfhunde erst Respekt, wenn sie selber einen Satz heiße Ohren gekriegt haben.

Ich habe auch schon zu hören gekriegt, dass man immer mit mir streiten müsse und es langsam satt hat.

Da habe ich nur gesagt, dass es mir auch keinen Spaß macht und ich mir auch was schöneres und sinnvolleres vorstellen könnte.

Am ende wars nur ein kleines Kräftemessen und mein Chef kann mich , glaube ich grade drum leiden und respektieren, weil ich so ziemlich die einzige bin, die ihm ungefiltert sagt, was sie grade denkt.

Also Kopf hoch und lass es Dir nicht gefallen.
 
kasiopaja meinte:
Hallo,

Abgesehen davon ist es so, dass im Falle des Nichtbestehens der Prüfung sich die Ausbildungszeit automatisch verlängert, also wäre es auch im Interesse der Chefin, Dich entweder in Ruhe zu lassen oder aber Dir den Urlaub zum abfeiern freizugeben.

Gruß. kasiopaja

Das ist leider nicht korrekt, es sei denn es ist im Ausbildungsvertrag schon fest-
gelegt!!! Eine Verlängerung der Lehre ist nur in beiderseitigem Einverständnis möglich!!!
Gruß Caro
 
Huhu zusammen,

ich kann dazu nur sagen das ich ja auch mal Azubi war, allerdings im Hauswirtschaftsbereich.
Ich lernte ganze drei Jahre, dieses Berufsfeld und wende es heute nur noch teilweise für meinen Haushalt an.
Meine Ausbilderrin war namlich auch so ein Biest, immer wenn irgendwas nicht gelaufen ist wie es sollte war ich der dumme.
Ich habe mich dann bei einem Betreuer der arzubis drüber beschwert, mit dem Ergebnis das sich vorerst nichts änderte.
Da meine Ausbildung durch das arbeitsamt finaziert worden ist schaltete ich auf Raten meiner Mutter das Amt ein, um ein gespräch zu führen was zur Besserung der Lernsituation beitragen sollte.
Das Amt machte den fehler zu sagen das ne Beschwerde vorlag........und meine Ausbilderrin wusste genau das es nur von mir kommen konnte.
Also wurde eher nichts besser sondern schlimmer.
Wir hatten dort einmal die woche kochen und kochten immer das selbe( das hätte ich mal im ernst auch so lernen können ein einiges gericht )mussten ihre Bügelwäsche erledigen udn ich konnte noch so gut bügeln wie ich wollte, an mir hatte sie immer was zu meckern.
Das nahm mir na klar meine Motivation und lernfreude.
Als es dann endlich hieß es geht zur Prüfung bekam ich als Hammer noch von Ihr gesagt ich würde das nicht schaffen(toll oder?) Naja ich hatte aber super nette Prüfferrinnen die meine Situation kannten, und mir Mut machten.
Ich habe die Prüfug mit zwei kleinen fehlern ohne Probleme bestanden und habe vor meiner Ausbilderin zu meiner Mutter gesagt es soll keiner mehr sagen das ich nicht was schaffen kann.
Meine ausbilderrin wollte dann noch auf meinen Fehlern herum hacken aber ich sagte das ich es geschafft habe die zwei fehler sind doch egal, Tatsache ist ich habs geschafft.

Durch die Art der Ausbildung habe ich den Spass dran verloren und mich schönerem zugewandt.
Ich werde demnächst als Tagesmami arbeiten und freue mich schon sehr drauf.
Ich kann allen anderen nur beipflichen, auch wenn es danach für mich nicht besser geworden ist heisst es nicht das es bei dir auch so sein muss.
Ich habe Stärke udn Mut bewiesen weil ich meien Klappe nicht gehalten habe, die anderen Azubis haben immer alles über sich ergehen lassen , hinter ihren rücken gelästert aber nie direkt das maul geöffnet.
Heute weiss ich das es gut war was ich gemacht hab im bezug auf das wehren.

Kochen habe ich mir übrigens zum Teil selbst bei gebracht, zum Teil aber auch durch meine Schwiegermama gelernt.
Meien Schwiegermama war die Person die einfach gesagt hat mach du mal wenn es schief geht machst du es nochmal solange bist du es kannst.
Und so habe ich gelernt, mit Geduld und liebe und erklärung.
Heute kann ich kochen und ich bin echt froh das ich mehr kochen kann als ein gericht was die ausbilderrin uns gelerht hat.
Soll ich Euch noch agen was es war?
Okey.......Kartoffeln mit möhrengemüse und frikadellen........und ihr glaubt auch nicht wirklich das man das tag ein tag aus essen kann oder?

In diesem Sinne

Kücken
 
Caro meinte:
Das ist leider nicht korrekt, es sei denn es ist im Ausbildungsvertrag schon fest-
gelegt!!! Eine Verlängerung der Lehre ist nur in beiderseitigem Einverständnis möglich!!!
Gruß Caro

Ich denke da bist du falsch informiert hier die Information der IHK:
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IHK Hannover > Themen > Aus- und Weiterbildung > Ausbildung > A-Z der Berufsbildung > Ausbildungsverlängerung aufgrund Wiederholungsprüfung
Ausbildungsverlängerung aufgrund Wiederholungsprüfung
Kann ein Auszubildender, der die Abschlussprüfung nicht besteht, die Verlängerung seines Ausbildungsverhältnisses auch über die erste Wiederholungsprüfung hinaus verlangen, wenn er auch diese nicht besteht?

§ 21 Abs. 3 des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) legt fest: "Bestehen Auszubildende die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf ihr Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr."

Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Urteil (Az. 5 AZR 622/98) entschieden, dass der Anspruch auf Verlängerung auch den Zeitraum bis zur zweiten Wiederholungsprüfung umfasst, wenn diese innerhalb der Jahresfrist (gerechnet ab dem vertraglichen Ende der ursprünglichen Ausbildungszeit) liegt.

Mit dieser Klarstellung kann ein Ausbildungsverhältnis, von vorzeitigem Ausscheiden abgesehen, also enden

mit Bestehen der Abschlussprüfung,
mit vertraglichem Ausbildungsende, wenn nach nicht bestandener Abschluss- oder Wiederholungsprüfung vom Auszubildenden keine Verlängerung verlangt wird,
kraft Befristung mit Ablauf eines Jahres nach Ende der ursprünglich vereinbarten Ausbildungszeit (wenn nicht zuvor die Prüfung bestanden wurde).
Für weitere Fragen zu diesem oder anderen Themen können Sie sich an unsere Ausbildungsberater wenden.
Ihren richtigen Ansprechpartner finden Sie hier.


Dr. Spevacek, E-Mail: spevacek@hannover.ihk.de
02.05.2005
 

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