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Ausbildung nicht bestanden

Hallo,
Ich habe heute erfahren das ich meine Ausbildung zur Erzieherin nicht geschafft habe. Vor meiner angefangenen Erzieherausbildung hab ich eine Ausbildung zur Sozialpädagogische Assistentin erfolgreich abgeschlossen. Ich möchte aus mehreren privaten Gründen die Erzieherausbildung nicht wiederholen, sondern als Sozialpädagogische Assistentin arbeiten . Diesbezüglich wollte ich euch fragen ob ihr einen Rat habt wie ich vorgehen soll. Soll ich mich mich von der Berufsschule schon abmelden oder noch zur Berufsschule gehen und mich nebenbei bewerben und erst dann mich abmelden wenn ich eine Stelle sicher habe? Und wenn ich mich von der Berufsschule anmelde , kriege ich dann noch Kindergeld? Muss ich Arbeitslosengeld dann beantragen? Muss ich mich zuerst von der Schule abmelden und dann Arbeitslosengeld beantragen oder vorher? Was ich auch noch fragen wollte ist ob die Höhe des Arbeitslosengeldes abhängig von meinen Ersparnissen ist? Vielen Dank für eure Antworten
 
Das Beste wäre es sich jetzt auf die Bewerbungen zu konzentrieren. Du kannst solange weiter Kindergeld beziehen, bis du die schriftliche Bestätigung über das Ausbildungsende erhalten hast. Falls du während deiner Ausbildung in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, bist du wahrscheinlich auch berechtigt nach Ausbildungsende Arbeitslosengeld zu beziehen. Entscheidest du dich dafür, solltest du dich von der Berufsschule abmelden und anschließend Kontakt mit der Arbeitsagentur aufnehmen. Die Höhe des Arbeitslosengeldes ist unabhängig von den Ersparnissen. Bist du unter 21 und arbeitslos gemeldet, dann hast du wieder Anspruch auf Kindergeld.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich bin 21 Jahre alt und habe die Ausbildung zur Erzieherin als schulische Ausbildung getätigt und habe erfahren das ich dann kein Anspruch auf Kindergeld und Arbeitslosengeld nun habe
 
Hallo,

Das ist eine blöde Situation - sinnvoll wäre, dass du erstmal offiziell in der Schule bleibst und dich bewirbst, damit du erstmal weiter Kindergeld bekommen kannst.
Wenn du direkt etwas findest, waren ja alle Probleme gelöst - falls nicht, kannst du vorher schon bei der Arge vorsprechen und die Situation erläutern, vielleicht kann dir da sogar eine Stelle vermittelt werden.
 

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